Freispruch in Graz zu Gaza Demo 2014

26.11.2018
Steirische Friedensplattform
Das Oberlandesgericht Graz hat in der Berufungsverhandlung vom 21.11. den Schuldspruch 1. Instanz gegen einen jungen Migranten wegen Verhetzung aufgehoben.

Zur Erinnerung: Bei der von der Steirischen Friedensplattform am 18. Juli 2014 unter dem Motto „Wir alle sind Gaza!“ veranstalteten Demo hatten vier zionistische Provokateure am Rande der Demo die israelische Fahne geschwenkt und mit Grimassen und Beschimpfungen die DemonstrantInnen provoziert. Da die Polizei nicht dagegen einschritt, hatte der als Ordner eingeteilte M. den Provokateuren die Fahne entrissen. In weiterer Folge wurde die Fahne von DemoteilnehmerInnen zerissen und verbrannt.M. wurde wegen 1. Nötigung, 2.Sachbeschädigung, 3. Verhetzung angeklagt. Das Straflandesgericht Graz hat ihn dafür am 13. Juni 2018 verurteilt. Der Prozeß war schauerlich, er strotzte vor Diskrimierung, Islamfeindlichkeit und politischer Desinformation. Der Staatsanwalt folgerte, dass sich das Verbrennen der israelischen Fahne gegen die Religionsgemeinschaft der JüdInnen richte und daher eine Verhetzung darstelle.

Ms Verteidiger argumentierte, dass die Fahne keineswegs ein Symbol nur von JüdInnen sei. Die Fahne symbolisiere vielmehr den Staat Israel, in dem keineswegs nur JüdInnen, sondern auch Menschen mit verschiedenen Zugehörigkeiten und Weltanschauungen/Religionen Staatsbürgerrechte besitzen. Er warnte eindringlich davor, durch eine überschiessende Auslegung des Verhetzungsparagrafen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit zu gefährden.

Die Argumentation des Erstgerichts belegt, wovor KennerInnen der politischen Landschaft in Österreich schon bei Erlass und Verschärfung des Paragrafen § 283 Strafgesetzbuch (StGB) Verhetzung warnten: Gegen IslamistInnen proklamiert, wird er in den Händen rechtslastig agierender Justizbeamte gegen fortschrittliche und linke Kräfte Anwendung finden. Prompt, und wohl nicht zufällig mit der Machtübernahme von Schwarz-Blau, war es soweit.

Offensichtlich sollte an M. ein Exempel statuiert werden.

Doch so einfach war die Sache dann doch nicht: In mehreren auch öffentlich gemachten Beschwerden an übergeordnete Aufsichtsinstanzen der Polizei, des Staatsanwaltes und des Richters leisteten wir Widerstand gegen das Urteil, kritisierten die Erhebungsmängel und wiesen die Falschinformationen zurück. Von BDS Austria, dem Antiimperialistischen Lager und zahlreichen Einzelpersonen wurden wir solidarisch unterstützt. Durch deren Spenden konnte M. in die Berufung gehen und den nunmehrigen Erfolg für das Recht auf Meinungsfreiheit erringen. Traurig, dass dies überhaupt nötig war.

Traurig war auch M., wie er in seinem Abschlußwort formulierte, dass er vor Gericht sitzen muss, und nicht die vier Provokateure.

Dennoch: Der Versuch die Palästina-Solidarität zu kriminalisieren, ist gescheitert.

Verweise