Haft in Österreich nach deutschem Auslieferungsbegehren

Details
Date: 
Freitag, 23. August 2013 - 10:30
City: 
Wien
Cafe Rathaus, Landesgerichtsstraße 5 , 1080 Wien
Pressekonferenz, 23.8.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher haben die österreichischen Medien nur spärlich über mehrere Razzien und Verhaftungen berichtet, die aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der deutschen Behörden in Österreich durchgeführt wurden.
Dabei war es doch mehr als ungewöhnlich, als am 26. Juni 2013 deutsche Polizisten in Kooperation mit österreichischen Exekutivbeamten mehrere Wohnungen und Arbeitsstätten in Wien und Niederösterreich durchsuchten. Bei dieser Razzia wurde der seit 20 Jahren in Österreich als anerkannter Flüchtling lebende Yusuf Tas verhaftet.

Bei einer weiteren Polizeiaktion am 17. Juli 2013 wurde schließlich auch der aus der Türkei stammende und seit 1997 in Österreich wohnhafte Özgür Aslan in Übergabehaft genommen.

Die deutschen Behörden behaupten, dass die beiden Personen einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" angehören sollen, welche zwar nicht in Österreich, aber in Deutschland nach dem Paragraphen 129b verfolgt wird.

Das Interessante dabei ist, dass sich diese Behauptungen in der Anklageschrift lediglich auf Vermutungen stützen, die ausschließlich durch völlig legale und durch die Verfassung audrücklich verankerte Aktivitäten belegt werden. Absurderweise wird dafür auch ein in Deutschland veranstaltetes Konzert mit der wohl bekanntesten Protestband der Türkei, Grup Yorum, zum Strafbestand gemacht, für das die Angeklagten Karten verkauft haben sollen. Das Konzert fand unter dem Motto "Ein Herz und eine Stimme gegen den Rassismus" statt und einer der Höhepunkte war die Rede von einer Angehörigen eines NSU-Opfers.

Die Anklage stützt sich primär auf die Kriminalisierung einer kulturellen und antirassistischen Veranstaltung und das abenteuerliche Konstrukt einer angeblichen Terrorfinanzierung durch den Konzertkartenverkauf.
Mit der Pressekonferenz möchte das Komitee für die Verteidigung politischer Grundrechte als überparteilicher Zusammenschluss zur Aufklärung beitragen und Fakten an die Öffentlichkeit bringen, die von den Medien bisher vernachlässigt wurden. Außerdem wollen wir auf die Haftbedingungen der beiden Beschuldigten, die sich seit Anfang August in der Justizanstalt Josefstadt im unbefristeten Hungerstreik befinden, berichten. Auffällig ist, dass sich die österreichische Staatsanwaltschaft in ihrer Vorgehensweise -vor allem im Bezug auf das Besuchsrecht- auf die Vorgaben der deutschen Behörden beruft.

An der Pressekonferenz werden Angehörige von Özgür Aslan sowie der Verteidiger des Angeklagten Yusuf Tas teilnehmen.

Den teilnehmenden JournalistInnen wird eine umfangreiche Pressemappe zur Verfügung gestellt

Mit freundlichen Grüßen,

für das Komitee zur Verteidigung politischer Grundrechte
E-mail: yusuf.und.ozgur@gmail.com

http://yusuf-ozgur.blogspot.co.at/

Kontakt: 0676/545 89 85 0680/207 46 87