Auf Oskar Potioreks Fußspuren

11.08.2021
Von T. Kojić
Christian Schmidt ist neuer Hoher Repräsentant der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina. Der CSU-Bundestagsabgeordnete trat am 1. August 2021 in Sarajevo die Nachfolge des Österreichers Valentin Inzko an.
Christian Schmidt

Inzkos letzte Amtshandlungen umfassen Änderungen des Strafgesetzbuchs, die die Leugnung des Völkermords in Srebrenica verbieten- Damit hat er vor seinem Abschied die bereits komplizierte Situation in Bosnien-Herzegowina zu einem Gordischen Knoten gemacht. Inzko wandte dabei die „Bonner Befugnisse“ an. Das sind Vollmachten, mit denen Hohe Repräsentanten demokratisch gewählte Politiker in Bosnien absetzen, Medien verbieten, Gesetze aufheben oder erlassen können. Per Dekret erließ Inzko nun ein Gesetz, mit dem die Justiz die Leugnung von Genozid in Bosnien künftig mit bis zu fünf Jahren Haft ahnden kann. Inzko goß also bei seinem Abgang noch ein bisschen Spiritus ins Feuer, das zwischen der Republika Srpska und der Föderation bereits lodert.

 

Valentin Inzko

 
 
 
 
 
 
Reziprok zu Inzkos Gesetz darf man in der Republika Srpska nicht öffentlich verkünden, dass in Srebrenica ein Genozid stattgefunden hat. Auch wird das von Inzko verordnete Gesetz nicht anerkannt.
 
Der Hohe Repräsentant aus Österreich rechtfertigte seinen Abgangserlass als „Gewissensentscheidung“. Vielleicht war es aber eine Reaktion auf den Bericht der „Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission über das Leiden aller Menschen in der Region Srebrenica zwischen 1992 und 1995“, die am 21. Juli veröffentlicht wurde? Wieviel Druck wurde auf Inzko ausgeübt oder keiner? Er hatte ein Versprechen den Frauen von Srebrenica gegeben. Angeblich.
 
Das mit dem Gewissen ist außerdem so eine Sache. Die kolonialen Unterdrücker sind zwei Mal in Bosnien-Herzegowina einmarschiert, zwei Mal haben sie ihr Massenschlachten verloren. In der Region Niš–-Surdulica–Zaječar wurden 1918 3.500 Menschen von den bulgarischen Streitkräften, die an der Seite Österreich-Ungarns kämpften, umgebracht – weil sie Serben waren.
 
Genozid oder Kriegsfolge?
 
In Kraljevo und Umgebung hat 1941 die deutsche Wehrmacht zwischen 7.000 und 8.000 Zivilisten getötet. Genozid? Nein, keineswegs. Wilhelm List wurde für seine Verantwortung dafür von der deutschen Justiz Anfang der 1950er-Jahre begnadigt, die Verfahren gegen Paul König und Otto Desch gar eingestellt. Der Hauptverantwortliche Böhm beging Selbstmord.
 
Und nun wird den Serben per Dekret eines „Hohen Repräsentanten“, nicht demokratisch gewählt, die geschichtliche Wahrheit des Genozids verordnet. Jegliche Versuche, die nun sein Nachfolger Schmidt unternimmt, sich nicht als „Großwesir“ zu fühlen, sondern wie ein demokratisch gewählter Politiker, sind allein durch die Bonner Befugnisse, die er umsetzen kann, wann er will, nichtig.
 
Als Deutscher kennt er ja den Vorwurf der Kollektivschuld und beteuert bei seinem Antritt, dass ein „Volk oder eine ethnische Gruppe nicht unter Anklage“ gestellt werden kann. Vielleicht hat er auch Hannah Arendt gelesen. Nach ihrer Analyse ist niemand schuldig, wenn jeder schuldig ist. Das würde nur diejenigen entlasten, die sich wirklich schuldig gemacht haben. Aber die Serben haben in Shakespear´scher Manier gehandelt: Nimm denn den Schein, und nimm du mein Pfund Fleisch. 1.038 Jahre Haft für die serbischen Kriegsverbrecher. Also sind die Schuldigen bestraft und nicht das ganze Volk.
 
Doch nicht genug. Wehe dem, der Unwahrheit verbreitet.
 
Inzkos Gesetz besagt Strafverfolgung für all diejenigen, die es wagen, Srebrenica nicht als Genozid zu definieren. Von der Republika Srpska wurde 2019 eine Kommission eingesetzt, die dieser Frage nachgehen soll: zu Kriegsverbrechen und möglichem Völkermord auf allen Seiten in der Region Srebrenica zwischen 1992 und 1995. Den Vorsitz übernahm der israelische Historiker Gideon Greif, weitere Mitglieder waren Walter Manoschek (Österreich), Markus Goldbach (Deutschland), Adenrele Shinaba (Nigeria), Zheng Yi (China), Giuseppe Zaccaria (Italien), Yukie Osa (Japan), Laurence Armand (Frankreich), Roger Bayard (Australien) und Marija Đurić (Serbien).
 
Hier Auszüge des Berichts:
 
„Der Vorwurf des Völkermordes basierte zunächst auf einer anerkannten Zahl von fast 8.000 in Massenerschießungen hingerichteten Personen. Demographen des ICTY haben die Hauptquellen für die Erstellung der Liste der vermissten Personen (7.692) ausführlich erläutert. (…)
 
Hinsichtlich der demografischen Struktur der im Zusammenhang mit dem Fall von Srebrenica Verstorbenen, wurde bestätigt, dass fast die gesamte Bevölkerung muslimisch und männlich war, überwiegend jung. Es ist weniger klar, wie viel Prozent der Opfer Angehörige des Militärs waren, und wie hoch der Anteil der militärischen Verluste an der Gesamtzahl der Opfer war. Die Gesamtzahl der Übereinstimmungen zwischen den Aufzeichnungen des ARBiH (bosnische Armee) und der Liste der Anklagebehörde des ICTY (OTP) beträgt 5.371; das ICMP hat mittels DNA-Analyse 3.438 Personen aus den ARBiH identifiziert, die auch in der OTP-Liste aufgeführt sind.“
 
Einige Tausend Personen sind verschwunden.
 
„Außerdem hat die Kommission festgestellt, dass muslimische Kräfte der 28. Division der ARBiH innerhalb von Srebrenica eine Militärkolonne von mehr als 12.000 Armeeangehörigen bildeten, die Formationen der serbischen Armee durchbrach und auf muslimisches Gebiet zusteuerte. Die Angriffe auf die Kolonne, bei denen etwa 4.000 bis 5.000 Angehörige der 28. Division der ARBiH ums Leben kamen, können als legitime Militäraktionen[1] angesehen werden. Die Hinrichtung von 2.500 bis 3.000 militärischen Gefangenen, darunter mehrere hundert männliche Zivilisten aus Potočari zusammen mit mehreren hundert ausgetauschten Soldaten, stellt jedoch ein Kriegsverbrechen dar. Die Kommission hat keine Zweifel an der kriminellen Natur dieser Tötungen.“
 
Und weiters: „In Anbetracht der Vielfalt der verschiedenen Kontexte[2] wurde deutlich, dass die Todesfälle nicht genau beziffert werden konnten. Daher haben wir versucht, möglichst genau zu schätzen. Die Kommission ist der Ansicht, dass in Anbetracht der Gesamtheit der Fakten ihrer Untersuchung der Begriff "Völkermord" nicht auf diese tragischen Ereignisse angewendet werden kann.“
 
Kriegsverbrechen: Ja. Genozid: Nein.
 
Das darf aber ab jetzt niemand mehr n Bosnien-Herzegowina öffentlich äußern, denn es könnte zu einer Anzeige kommen. „Großwesir“ Schmidt wird womöglich alle Hände voll zu tun haben in seinem Protektorat.
 
So wie einst Oskar Potiorek.
 
Vom Armeeinspektor in Sarajevo 1911 in nur einem Jahr vom Kaiser Franz Josef zum Landeschef von Bosnien-Herzegowina ernannt, musste er sich mit den populis rebellis östlich der Save herumschlagen.
 
Allen Unkenrufen zum Trotz beharrte er auf das Beisein von Thronfolger Franz Ferdinand samt Gattin bei den Militärmanövern in Bosnien, schließlich wollte er brillieren. Bis die Schüsse fielen. Er wurde trotzdem Oberbefehlshaber über die Balkanstreitkräfte, die unter dem Doppeladler über Serbien herfielen, aber er scheiterte und wurde schon 1915 pensioniert und nach Hause geschickt. Wie die Geschichte ausging, wissen wir ja.
 
Christian Schmidt muss hingegen nur giftige Tinte verspritzen. Wie wird er wohl mit dem Abschiedsgeschenk von Inzko umgehen, falls Milorad Dodik in der Republika Srpska vielleicht einige hunderttausend Unterschriften gegen das Gesetz sammelt? Kann die bosnische Justiz 100.000 Strafverfahren einleiten oder gar 200.000?
 
Tatjana Kojić, Angestellte und Übersetzerin

 

Quellen:
Süddeutsche Zeitung
NZZ
Wikipedia
Bildquellen:
https://www.diepresse.com/6015718/inzko-hort-nach-zwolf-jahren-als-bosnien-beauftragter-auf
https://www.derstandard.de/story/2000128410030/inzko-stellt-in-bosnien-l...
 
Hier ist der Bericht der Kommission „Independent International Commission of Inquiry on the Sufferings of All Peoples in the Srebrenica Region between 1992 and 1995“:
https://incomfis-srebrenica.org/
 

[1] Legitim deswegen, weil die Serben in mehr als 150 Siedlungen in und um die Region Srebrenica brutalen Übergriffen und ethnischen und ethnischen Säuberungen durch muslimische Kräfte in den Jahren 1992 und 1993 und sogar 1995 ausgesetzt waren.

[2] Die Komplexität der Untersuchung ist gewaltig. Wer war ziviles Opfer, wer Angehöriger der Armee? Viele Exhumierungen weisen auf die Todesursache durch Granaten hin. Viele Gräber wurden umgeschichtet etc.

 

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