Menschenrechte - rechtfertigen sie Völkerrechtsbruch und Kriegshandlungen?

31.08.2021
Von R. Brunath
Im Rahmen eines Vortrags vor Schülern sagte der verstorbene SPD-Politiker Egon Bahr einmal: „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken sie sich das!“

Er hatte dabei aber vergessen zu erwähnen, wem die Staaten verpflichtet sind - oder besser, wem die Politprominez der Staaten sich zum Diener und Handlanger macht.

Ein anderer kluger Kopf sagte mir einmal in meiner Jugend: „Kriege haben immer einen wirtschaftlichen Grund, den sich schon die Raubritter zu Nutze machten. Das ging bis zu dem Tag, als die Oberraubritter den Unterraubrittern das rauben verboten, und sie erhoben dieses Verbot zum Gesetz. Die Oberraubritter waren mächtig geworden. Ihre  Macht gründete sich auf dem von ihnen selbst verbrieften Recht, Reichtum und Besitz zu mehren“ 

Das habe ich mir gemerkt und mich gefragt: wie haben die Menschen - der Bauer, der Handwerker in der Antike, im Mittelalter das erlebt? Hatten die keine Rechte - Menschenrechte auf Schutz des Lebens, der Würde, der Arbeitssicherheit und der Gesundheit?

Heute weiß ich: in gewisser Weise und teilweise schon, denn die Raubritter brauchten ja ihren Staat, die Gesellschaft, um selbst zu überleben - und sie gaben zunächst etwas zurück: Sicherheit für die Ausübung von Arbeit zur Existenzsicherung. Die Raubritter schützten ihre Bürger deshalb vor äußeren Feinden, um im Besitz ihres Raubgutes, der Steuern, mit denen sie weitere Raubzüge finanzierten, zu bleiben. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich die Menschenrechte weiter, erweiterten sich auf die Bereiche Schutz des Lebens, Würde, Gesundheit.

Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren diese Menschenrechte vor allem im nationalen Recht von Staaten festgeschrieben. Unter dem Eindruck der Verbrechen des deutschen Faschismus hatten die Siegermächte den Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit formuliert. Mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, proklamiert von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948, wurden diese Rechte als anzustrebendes Ideal Bestandteil des Völkerrechts. Damit bekamen Menschenrechte in einer internationalen Resolution erstmalig supranationalen Charakter und damit bekam diese Erklärung ein völkerrechtliches Attribut.

In Artikel 23 der Menschenrechtserklärung lesen wir: „Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.“ Das war eine bedeutende Erweiterung der bisherigen, im Rahmen von nationalem Recht festgeschrieben Rechte.  

Wurde das umgesetzt und international eingehalten? Leider nein, denn diese Rechte werden von den meisten, speziell von den dominanten kapitalistischen Staaten, abgelehnt und nicht in das nationale Recht aufgenommen. Schlimmer noch: Absichtserklärungen werden einfach nicht eingehalten oder nach jeweiliger Bedürfnislage ausgelegt. So z.B. sind die Übereinkommen gegen jede Form der Rassendiskriminierung von 1966 (Bundesgesetzblatt (BGBL) 1969 II Seite 961) und das gegen die Folter und andere grausame und erniedrigende Behandlung von 1984  (UN-Menschenrechtskonvention) zu nennen. In Anbetracht der Entstehung der „Black live matter“- Bewegung in den USA kann sich jeder vorstellen wie es dort und in anderen Staaten, beispielsweise Chile unter Pinochet,  mit diesen Rechten bestellt war oder ist.

Was ist nach der Verkündung solcher Absichten passiert?

Als die Menschenrechte schießen lernten“ titelte die „Süddeutsche Zeitung“ 2009 im Rückblick zehn Jahre nach dem NATO-Überfall auf Jugoslawien. Der Außenminister Joschka Fischer sprach in seiner Rechtfertigung von einem ‚neuen Auschwitz‘ im Kosovo. Der Verteidigungsminister Rudolf Scharping redete Konzentrationslager herbei und belehrte über angebliche Verbrechen an schwangeren Frauen, die Serben an Albanerinnen verübten. Und weiter erinnerte die „SZ“  an die verharmlosende Äußerung des Bundesverteidigungsministeriums in 1999: „Es handle sich bei den Bombardements im Kosovo nicht um einen Krieg, weil die NATO keine Kriegserklärung abgegeben habe.“ Zynischer geht es nicht.

Aber die NATO hatte ja von den USA gelernt, denn diese erklärte schon Mitte der 1970er-Jahre ihre Menschenrechte zum Grundsatz der US-amerikanischen Außenpolitik. Menschenrechte, die nicht identisch waren mit jenen in Artikel 23 der UNO-Deklaration. Sie, die selbst von den USA auf den Thron gehobenen Menschenrechte sollten die moralische Macht der USA in der internationalen Arena darstellen. Sie sollten speziell gegen die sozialistische UdSSR gerichtet sein – womit die USA letzen Endes sogar Erfolg hatte. Damit konnte die USA und mit ihr der gesamte Westen sogar militärisches Vorgehen im alten Stil zur Durchsetzung primär politischer und wirtschaftlicher Ziele als humanitäre Interventionen deklarieren. Der Menschenrechtsimperialismus war geboren.

Menschenrechte, so wie sie von der UNO deklariert worden waren, bekamen also durch die Interpretation der „westlichen Wertegemeinschaft“ eine andere Attitüde, einen anderen Sinn. Seit dem Erfolg dieser Politik der USA gegen die UdSSR, werden Menschenrechte von den westlichen Regierungen gleichgesetzt mit den bürgerlichen Rechten – also den Rechten, die sie sich selbst gegeben haben: „das Recht auf freien Handel, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Krieg, wenn diese Rechte verletzt werden“. Nichts hatte sich also im Vergleicht zur Raubritterzeit geändert, man nannte es nur „humanitäre Intervention“, die damit geboren worden war und gegen den Irak, Libyen, Syrien Mali, Afghanistan u.v.a. Länder eingesetzt wurde.

Die „westliche Wertegemeinschaft“ trat damit in die Fußstapfen der alten Kolonialmächte. Die Opiumkriege Großbritanniens geben China sind die schrecklichen Vorbilder heutiger Interventionen. Nur die alten Rechtfertigungen  von damals, als am „deutschen Wesen die Welt genesen“ sollte wurden durch „westliche Wertegemeinschaft“ ersetzt die in der Welt die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzt. Der Westen als Gemeinschaft und als Block gegen das Böse. 

So schreitet die Erosion der nationalen Selbstbestimmung fort, durch die Nichtbeachtung und damit der Zerstörung der UNO-Völkerrechtsordnung. Die wurde und wird ersetzt durch das nirgends von der UNO kodifizierte Monstrum einer Weltordnung, die allein bestimmt ist durch die Herrschaftsansprüche der imperialistischen Mächte, die sich des ICC (International Criminal Court) in Den Haag bedienen und der fleißig bemüht ist alle die Politiker zu stigmatisieren, die sich diesem Monstrum entgegenstellen (Milosevic, Mugabe und andere). Dort propagiert man gebetsmühlenartig „Menschenrecht“ (das Recht auf freien Handel, das Recht auf Eigentum) und bricht das UN-Völkerrecht. Damit benutzt der Imperialismus die Menschenrechte als Mittel zur Macht.

Es ist ein hoffnungsvolles Zeichen, dass die „westliche Wertegemeinschaft“, in Afghanistan eine ihrer Schlachten verloren hat.

 

28.8.2021

 

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