Verfassungsklage gegen das Islamgesetz

09.10.2015
Diskussionsveranstaltung: Überdosis Josephinismus?

Eine der größten islamischen Vereine Österreichs, die Atib-Union, die traditionellerweise im guten Einvernehmen mit der Glaubensgemeinschaft steht, hat kürzlich die Novellierung des Islamgesetzes beim Verfassungsgericht angefochten. Sie ist durch dieses akut von der Auflösung bedroht.

Die Atib argumentiert mit den grundlegend demokratischen Grundrechten und bezieht sich auf die Europäische Menschenrechtscharta. Es geht um die Vereinsfreiheit, gegen die Monopolisierung der Glaubensverbreitung, sowie um die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften.

Nach der Judikatur des Europäischen Gerichthof für Menschenrechte darf in demokratischen Gesellschaften die Behörde die einheitliche Führung einer Glaubensgemeinschaft nicht mit Zwang herstellen. Selbst wenn zwischen zwei religiösen Vereinen kein Unterschied im Glauben besteht, müssen sie das Recht haben sich getrennt zu organisieren, zumal das in anderen Glaubensgemeinschaften Gang und Gäbe ist – so die Argumentation der Kläger.

Auch wir als Ad-hoc-Personenkomitee meinen, dass das Islamgesetz grundlegende Freiheitsrechte aushebelt. Die Zeiten von Staatskirchen sollten vorbei sein. Statt mit Methoden einer „Religionspolizei“ vorzugehen, sollte man besser das historisch-kulturelle Verständnis für den Nahen Osten fördern und die kolonialen Wurzeln der Konflikte offen legen.

Verweise