Die palästinensischen politischen Gefangenen im israelischen Gefängnis Ashkelon (arabisch: Askalan) traten am 25. März in einen totalen Hungerstreik als ein Zeichen der Solidarität mit den inhaftierten Kindern im Telmond-Gefängnis, denen der Elternbesuch verwehrt wurde. Familien aus dem Westjordanland dürfen ihre Kinder in den israelischen Gefängnissen nur in Sammelautobussen des Roten Kreuzes besuchen – auch wenn sie eine Besuchserlaubnis besitzen. In den letzten Tagen verbot die israelische Militärbehörde den Autobussen des Roten Kreuzes, die Angehörigen aus den Gebieten abzuholen. Jenen Verwandten, die es selbständig schafften, das Gefängnis zu erreichen, wurde der Besuch untersagt, obwohl sie die nötigen Papiere bei sich hatten. Die Gefangenen fordern, dass das Rote Kreuz Druck auf die Gefängnisverwaltung ausüben soll, um den Familien aus dem Westjordanland den Besuch zu ermöglichen. Dieser ist seit dem Beginn der Intifada im September 2000 verboten, obwohl das Rote Kreuz den Besuch in Gaza bisher ohne Probleme koordinierte.
Der Hungerstreik der Ashkelon-Gefangenen zielt weiters darauf ab, Druck auf die Verwaltung des Telmond-Gefängnisses auszuüben, die jugendlichen Palästinenser von den erwachsenen israelischen Kriminellen zu trennen. Die Gefängnisverwaltung lehnte bisher diese Trennung trotz der Forderungen der Gefangenen und ihrer Anwälte ab. Die palästinensischen Menschenrechtsorganisationen „Addameer“ und die „Human Right Association“ beurteilen die derzeitige Situation der inhaftierten Kinder als kritisch und gefährlich. Das Unterbringen jugendlicher Gefangener unter erwachsenen kriminellen Gefangenen steht im Widerspruch zu den Standardminimumregelungen der UNO (Standard Minimum Rules), welche am 31. Juli 1957 in der Resolution 663C (XXIV) des UNO-Wirtschafts- und Sozialrates festgelegt worden sind. Diese Regelungen, die als Muster für die Interpretation von Dokumenten wie z.B. der universalen Menschenrechtsdeklaration und der internationalen Konvention der zivilen und politischen Rechte gelten, besagen, dass
…·unterschiedliche Kategorien von Gefangenen in unterschiedlichen Institutionen (oder Teilen von diesen) zu halten sind, wobei dies ihr Geschlecht, Alter, kriminelle Akten, den Verhaftungsgrund und die Bedürfnisse ihrer Situation berücksichtigen soll und
…·Handschellen, Ketten und Zwangsjacken nicht als Strafe in Verwendung kommen dürfen.
Die Unterbringung jugendlicher Gefangener unter erwachsenen Kriminellen hat bisher zu folgendem geführt:
…·Jugendliche wurden geschlagen, mit heißem Wasser verbrüht und mit Rasierklingen verletzt.
…·Berichte über sexuellen Missbrauch der Jugendlichen wurden von der Gefängnisverwaltung nicht untersucht.
…·Rechte, wie z.B. Telefonkarten, Zigaretten, Schuhe und Einkäufe aus der Kantine, wurden unterschlagen.
…·Zeitungen, Zeitschriften und Sportgeräte wurden den Jugendlichen verwehrt.
In letzter Zeit wurden weitere Folterfälle registriert. Obwohl die Folter durch den israelischen Obersten Gerichtshof verboten wurde, wird sie unter der Bezeichnung „gemäßigter physischer Druck“, der legal ist, systematisch an den palästinensischen Gefangenen ausgeübt. Laut einem Bericht der „Sunday Times“ vom 11.3.2001 will der neue Ministerpräsident auch die Folter wieder legalisieren.
Die palästinensische Gefangenen fordern:
…·Aufhebung des Verbots der rechtlichen Beratung der palästinensischen Gefangenen
…·Besuchserlaubnis für die Familien aus dem Westjordanland
…·Verbot der Folter beim Verhör
…·Trennung der palästinensischen jugendlichen Gefangenen von den israelischen Kriminellen