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Demo gegen das Ausländerzentralregister

18. Mai 2002

25. Mai, Köln

Aufruf der RED COMMUNITY NRW zur Demo gegen das Ausländerzentralregister am 25. Mai in Köln

Kampf der rassistischen Sondererfassung!

„Innere Sicherheit“ abschalten!

Die von Bush, Blair und Berlusconi ausgedrückte Überlegenheit der westlichen Zivilgesellschaft gegenüber der islamischen „Barbarei“ findet die uneingeschränkte Solidarität der Schröder-/Fischer-Regierung. Nach außenbedeutet das z.B. die Entsendung der deutschen Kriegsmarine in die ölreiche Golfregion und den medienzensierten Einsatz von KSK Killerkommandos in Afghanistan.

Die forcierte Militarisierung der deutschen Außenpolitik wird flankiert durch die innere Kriegsführung: Ausweitung der Raster- und Schleierfahndung, Archivierung ganzer Bevölkerungsgruppen je nach nationaler/religiöser Zugehörigkeit, biometrische Datenerfassung, Panzer für den Bundesgrenzschutz, noch mehr Telefon- und eMail-Überwachung, zunehmend Videokameras auf öffentlichen Plätzen und die Einführung des totalitären Paragrafen 129 BStGB sind nur einige der Maßnahmen, die nach dem 11. September beschlossen worden sind. Die Notstands-Debatte Ende der 60er Jahre erscheint dagegen wie ein Witz.

Es bedarf keiner großen Denkleistung, um festzustellen, dass diese Maßnahmen nicht gegen sogenannte „Schläfer“ gerichtet sind, von denen ohnehin niemand weiß, ob sie überhaupt existieren. Hier wurde vielmehr schweres Geschütz aufgefahren, um alles und jede/n abwehren zu können, der/die das „Sicherheitsempfinden“ des kapitalistischen Mainstreams in der BRD stört. Betroffen sind vor allem MigrantInnen, Flüchtlinge, Antifas,
AntikapitalistInnen, Punker, Sprayer, Obdachlose.

Die Einführung des Paragrafen 129 B StGB hat eine neue Ära in der Kriminalisierung nicht-deutscher politischer AktivistInnen eingeläutet. Denn was immer noch wenige wissen, ist dass 129 B nicht „nur“ gegen deutsche StaatsbürgerInnen gerichtet ist, die bestimmte Befreiungsbewegungen unterstützen. 129 B richtet sich auch gegen AnhängerInnen von exilierten Organisationen, die in Deutschland zwar „legal“ sind, in anderen Ländern aber nicht. Die türkischen Organisationen TKP/ML und MLKP zum Beispiel sind in Deutschland erlaubt, in der Türkei jedoch als „terroristisch“ eingestuft. Wenn der türkische Staat die Auslieferung von (angeblichen) TKP/ML- oder MLKP-AnhängerInnen beantragen sollte, sind die deutschen Behörden gemäß …§ 129 B daran gehalten, die betreffenden Personen zu verhaften und ohne jede Prüfung auszuliefern.

Sollte es dabei Personen treffen, die in der BRD als Flüchtlinge anerkannt
sind, ist vorgesehen, die Gewährung des Asyls nachträglich rückgängig zu
machen. Wer ausgeliefert werden soll, bestimmt alleine das pro imperialitische türkische Militärregime. Damit verkommt die deutsche „Legalität“ der TKP/ML und MLKP endgültig zur Farce.

Worum es beim 129 B wirklich geht, ist das Angebot Deutschlands an Polizeibehörden und Geheimdienste in aller Welt, Widerstandsbewegungen gegen staatsterroristische Regierungen, gegen neoliberale Unterdrückung und gegen den neuen US-Krieg länderübergreifend zu bekämpfen. Um die Maßnahmen der eigenen Bevölkerung zu verkaufen, bedient sich der Staat einer rassistischen antiislamischen Hetze (z.B. mediale Streuung des „Schläfer“-Phantoms).

Die antiislamische Hetze kann wahlweise durch eines oder gleich durch
mehrere der folgenden Muster modifiziert werden: Antiarabisch (z.B. bei der säkularen palästinensischen PFLP), antikommunistisch mit rassistischen
Einsprengseln (z.B. bei türkischen/kurdischen Organisationen wie DHKP-C, TKP/ML, MLKP, PKK) oder „zivilisatorisch“ (z.B. bei der anti-westlichen kolumbianischen FARC-EP oder der vermeintlich „anti-zivilisatorischen“ baskischen ETA).

Bei ihrem rassistischen Feldzug nach innen greifen die Repressionsbehörden
auch auf bewährtes Instrumentarium zurück. Das Ausländerzentralregister(AZR) ist die wichtigste Einrichtung zur zentralen, automatisierten
Sondererfassung aller nicht-deutscher EinwohnerInnen. Dank SPD und Grünen
können ab sofort BKA, BGS, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften auch ohne „konkreten Verdacht“ die Datenbanken des AZR durchforsten. Im Gegensatz zu den genannten Behörden darf der Bundesnachrichtendienst die AZR-Daten sogar rastern, ohne irgendeine andere staatliche Stelle darüber informieren zu müssen.

Wir sagen: „Konkreter Verdacht“ hin oder her – Weg mit den Rastermethoden
von Polizei, Justiz und Geheimdiensten! Weg mit allen Datenbanken! Weg mit
den totalitären und rassistischen Anti-Terror-Paketen! Solidarisiert euch
mit allen fortschrittlichen AktivistInnen nicht-deutscher Herkunft!

Deswegen: Kommt zur landesweiten Anti-AZR-Demo am 25. Mai in Köln!
Auftakt: 11 Uhr vor dem AZR (Ecke Amsterdamer/Barbara),
ab 13 Uhr Demo ab Ebertplatz.

Weg mit dem Ausländerzentralregister!

Gegen Sicherheitswahn und rassistische Überwachung!

Weg mit den Paragrafen 129, 129a und 129b !

Aufhebung des europaweiten DHKP-C- und PKK-Verbotes!

Krieg dem Krieg – nach außen und innen!

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