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Die „“Swiss road““ zur Apartheid

5. November 2003

von Urs Diethelm

Mit Hilfe der offiziellen Schweiz haben Vertreter der Arbeitspartei und ehemalige Minister im Umfeld von Arafat eine „endgültige Friedensregelung“ für Palästina/Israel entworfen, dass den Konflikt beenden können soll. Die symbolische Übereinkunft, die zum heutigen Zeitpunkt nur ein Friedensgedankenspiel ist, weist aber keinen Ausweg aus Apartheid und Unterdrückung.

Das Abkommen, das finanziell und ideell vom schweizerischen Ausministerium (sozialdemokratisch) gefördert wurde, entspricht den angesichts der unendlichen Leiden der palästinensischen Bevölkerung unter der israelischen Besatzung einem breiteren Wunsch vieler Friedensbewegten, dass dieser Konflikt endlich friedlich ein Ende finden kann. Es lohnt sich deshalb, dass Abkommen, das angesichts der realen Machtverhältnisse in Israel und den US-Interessen in der Region weit von einer unmittelbaren Umsetzung ist, trotzdem auf seine friedensstiftenden Inhalte zu untersuchen.

Was das Abkommen vorsieht

Das Abkommen sieht einen weitgehenden, aber nicht vollständigen Rückzug der israelischen Armee aus den besetzten Gebieten (ca. 95 Prozent) vor. Nach dem alten Konzept „Land gegen Frieden“ liegt dem Abkommen eine Karte bei, die den Abtausch von Land in den besetzten Gebieten, die wegen ihren Siedlungen und für Israel militärisch als wichtig erscheinen, gegen ein Stück Wüste im Negev vorsehen. Die bedeutsamste Abweichung von den Grenzen am 4. Juni 1967 betrifft die Grenzregelungen um die Stadt Jerusalem. Ansonsten entspricht die Grenze zwischen dem zukünftigen Staat Israel, der seinen zionistischen Charakter bewahren soll, und dem Gebilde eines selbstverwalteten palästinensischen Gebietes im Westjordanland und Gaza-Streifen den israelischen Grenzen vor dem Kriege von 1967. Die israelische Armee kann aber weiterhin in den palästinensischen Gebieten (Westbank) drei Stützpunkte unterhalten dürfen, in denen neben Soldaten auch sogenannte „Frühwarnsysteme“ stationiert sind. Zur militärischen Kontrolle der Gebiete wird den palästinensischen Sicherheitskräften eine internationale Verifikationsgruppe mit multinationalen Truppenverbänden Beiseite gestellt, die die palästinensische Seite zu kontrollieren hat (monitor). Israel soll ein Vetorecht für die Beteiligung von Militärs aus nicht genehmen Staaten eingeräumt werden. Insbesondere soll diese multinationale Truppe die Aussengrenzen der palästinensischen Gebiete zusammen mit der palästinensischen Polizei kontrollieren. Nach dem Abkommen hat sich der sogenannte palästinensische Staat sich auf eine Polizeibewaffnung zu beschränken. (Beschränkungen von Israel sind keine vorgesehen) Das Abkommen verpflichtet die palästinensische Seite zu einer engen Sicherheitskooperation mit Israel (was auch den Austausch von Informationen über Verdächtige beinhaltet) und verlangt eine vollständige Entwaffnung aller palästinensischen Kräfte ausserhalb der Polizeitruppe. Im Abkommen ist ausdrücklich erwähnt, dass die palästinensischen Sicherheitskräfte im Kampf u.a. gegen“conterfeiting, Piratstationen von Radio und Fernsehen und anderen illegalen Aktivitäten“ mit den israelischen Behörden zusammenzuarbeiten haben. Das Abkommen sieht wie bereits in den Osloer-Verträgen eine Verbindung (Korridor) zwischen Gaza und der Westbank vor. Die Verbindung steht unter israelischer Kontrolle, die nicht genauer umschrieben wird. Der Luftraum der palästinensischen Gebiete steht ebenfalls weiterhin unter israelischer Kontrolle und soll nach dem Abkommen ausdrücklich für sogenannte Übungsflüge der israelischen Luftwaffe genutzt werden können.
Jerusalem soll Hauptstadt von zwei Staaten werden. Der nach 67 illegal errichtete israelische Siedlungsring um Ostjerusalem wird legalisiert (mit 200 000 SiedlerInnen) und weiterhin unter israelische Kontrolle bleiben. Die „Teilung“ der Stadt soll international überwacht werden. Die palästinensischen Jerusalemites, die neu palästinensisches Gebiet zu wohnen kommen, verlieren ihre israelische Staatsbürgerschaft. Was mit den verlorenen Besitz der arabischen BürgerInnen der Stadt in Westjerusalem und den vom Siedlungsring betroffenen Ostjerusalem passiert, wird im Abkommen nicht geregelt.
Die palästinensischen Flüchtlinge, die 1948 und 1967 aus Israel vertrieben wurden, sollen definitiv auf ihr individuelles Recht auf Rückkehr (gemäss internationalem Recht) verzichten müssen. Anerkannte Flüchtlinge sollen aus einem internationalen (nicht israelischem) Fond entschädigt werden. Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren verlieren alle Flüchtlinge, auch wenn sie keine Entschädigungsforderung gestellt haben, endgültig ihren Flüchtlingsstatus. Die UNO wird aufgefordert, die entsprechenden UNO-Resolutionen (z.B. 194) als erledigt abzuschreiben. Eine symbolische Anerkennung der Verantwortung von Israel für das Flüchtlingsproblem ist im Abkommen nicht vorgesehen. Folgerichtig muss Israel auch nur teilweise für die Entschädigung der Flüchtlinge aufkommen und weiterer Verpflichtungen enthoben. Israel darf laut Art 7.9.e des Abkommens sogar den Wert der Siedlungen, die sie räumt und an die PalästinenserInnen übergibt, bei seinen Beiträgen an den internationalen Entschädigungsfonds für die Flüchtlinge abziehen. Die Zahl für eine beschränkte Rückkehr von Vertriebenen soll alleinig durch Israel bestimmt werden. Nach 5 Jahren soll dann das UNO-Hilfswerk UNRWA, dass heute die Bildung und Gesundheitsvorsorge der Flüchtlinge gewährleistet, aufgelöst werden.
Das Abkommen sieht ausdrücklich auch eine Vereinbarung über Transitstrassen durch die Westbank (Gebiete unter palästinensischer Kontrolle) vor, die Israelis ohne palästinensische Grenzkontrolle frei benützen dürfen. Die Kontrolle dieser Transitstrassen unterliegt ausschliesslich den multinationalen Truppen. Neben diesen Transitstrassen haben israelische ZivilistInnen ohne sich palästinensischen Grenzkontrollen unterziehen zu müssen, freien Zugang zu einigen heiligen Stätten in der Westbank (Rachel Tomb, Patrichats Tomb in Hebron).
Die palästinensischen Gefangenen werden in 3 Kategorien für ihre Freilassung eingeteilt. Menschen, die vor dem 4. Mai 1994 verhaftet und gefangen wurden (also schon 10 Jahre ihrer Freiheit beraubt sind) und in Administrativhaft, Minderjährig oder weiblichen Geschlechts sind, sollen beim Abschluss des Abkommens freigelassen werden. Ein Teil der Menschen, die nach Mai 94 und vor der Unterzeichnung des Abkommens verhaftet wurden, sollen bis 18 Monate nach der Unterzeichnung freigelassen werden. Alle Gefangenen (unabhängig von der Dauer ihrer Gefangennahme), die in einem Annex des Vertrages aufgezählt werden, sollen erst 30 Monate nach der vollständigen Umsetzung des Abkommens (was immer das auch heisst) freigelassen werden.

Das Abkommen widerspricht Völkerrecht und UNO-Resolutionen

Das Abkommen widerspricht in mehreren Punkten dem internationalen Recht und UNO-Resolutionen. Das Abkommen sieht keinen bedingungslosen Abzug der völkerrechtwidrigen Besatzung der 67 Gebiete vor (wie es z.B. in der UNO-Resolution 242 verlangt wird), sondern versucht mit dem Abzug noch verschiedene Kontrollrechte über die palästinensiche Selbstverwaltung und Territorium zu erhalten.
Insbesondere in Jerusalem legalisiert das Abkommen illegale israelische Siedlungen für ca. 200 000 Menschen, was der Hälfte aller illegalen SiedlerInnen in der Westbank entspricht. Amram Mitzna, ehemaliger Bürgermeister von Haifa, Gegenkandidat der Arbeitspartei zu Sharon bei den letzten Wahlen und Mitautor des „Genfer Abkommens“ feiert in Tachles (schweiz. Jüdisches Wochenmagazin“) die Resultate des Abkommens, die den generalstabsmässig geplanten Siedlungsring um Ostjerusalem nach 67 anerkennt. „Sie (die Siedlungen Anmerk. Autor) werden auf immer Bestandteil der erweiterten Stadt sein. Keiner der Siedler in diesen Gegenden wird sein Heim verlassen müssen.“ Um die Idee einer Hauptstadt zweier Nationen zu verwirklichen, erhält Israel wesentliche Teile der Stadt, die sie 1967 völkerrechtswidrig annektiert hat, im Abkommen zugesprochen. Das Abkommen legalisiert ein grosser Teil der „Fait accompli“, die Israel geschaffen hat, um ihren Anspruch auf Jerusalem als Hauptstadt zu untermauern. Dass diese Ansprüche auf völkerrechtlich auf wackligen Füssen stehen, zeigt heute noch der Umstand, dass viele Länder ihre diplomatischen Vertretungen (darunter die Schweiz und Deutschland) in Tel Aviv und nicht in Jerusalem unterhalten. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie Jerusalem nicht als Hauptstadt von Israel anerkennen.
Am auffälligsten ist der Widerspruch zum internationalem Recht bei der Rückkehr der Flüchtlinge. Sie sollen umfassend auf ihr in den UNO-Resolutionen (insbesondere Nr.194) wie in Menschrechtskonventionen verankertem Rechte verzichten, die jedem Flüchtling individuell das Recht auf Rückkehr an den Ort vor seiner Vertreibung garantieren. Im Abkommen wird ausdrücklich auch auf eine symbolische Anerkennung des Rückkehrechtes verzichtet, was Uri Avnery, der das Abkommen im Prinzip unterstützt, in seinem Kommentar kritisiert. „Wir glauben, dass eine solche Erklärung (für die Anerkennung des Rückkehrrechts in ihre Heimat) notwendig für die Reinigung der Wunde ist.“ In der selben Logik sieht das Abkommen keine direkte Entschädigung durch das für die Vertreibung verantwortliche Israel vor, sondern ein international gespeister Fonds. Das Abkommen widerspricht damit nicht nur dem internationalen Recht auf Rückkehr von Flüchtlingen, sondern auch der Verpflichtung der Verantwortlichen die Opfer zu entschädigen.
Vollkommen ausserhalb jeglichem anerkannten Rechtes (Menschen-rechts-konvention, Genfer Konventionen, etc.) sind die Regelungen über die Freilassung der palästinensischen Gefangenen in Israel (7000-9000 Betroffene). Die Inhaftierung vieler Gefangener ohne Gerichtsurteil und unter der rechtswidrigen Administrativhaft ist schlicht illegal. Die Menschen, die zum Teil schon über Jahrzehnte unter der sogenannten Administrativhaft in israelische Gefängnissen und Lagern festgehalten werden, sind deshalb sofort freizulassen. Auch entspricht die Prozesse und Verurteilung vieler Gefangener nicht dem Menschenrechtsstandard. Viele Urteile sind zu überprüfen und bei falschen und nicht rechtmässigen Urteilen sofort freizulassen. Die Opfer für die auch von israelischer Seite als „notwendig“ bestätigte Folter sind zusätzlich zu entschädigen. Dass ein Abkommen, dass Frieden schaffen will, nicht mit der Beendigung diesem illegalen Umgang mit den Gefangenen bricht und eine sofortige Freilassung aller illegal festgehaltenen Gefangenen vorsieht, ist vollkommen unverständlich.

Ein friedlicher Weg zur Apartheid?

Das Genfer Abkommen unterscheidet sich vom Osloer Abkommen darin, dass es auch endgültige Aspekte einer Friedenslösung enthält. Endgültig sind der Verzicht der palästinenschen Bevölkerung auf ein bedingungsloses Ende der Besatzung und Rückkehr der Flüchtlinge. Im Gegenzug ist unklar, was die Anerkennung eines „palästinensischen Staates“ positiv alles gemeint ist. (auch Sharon will einen palästinensichen Staat anerkennen) Das Genfer Abkommen lässt zudem gleich wie die Osloer Abkommen von 93/94 die Fragen der Lebensbedingungen der Bevölkerung offen. Israel hat während des Osloer Abkommens durch Grenzschliessungen und durch diverse Einschränkung die Lebensbedingungen der Bevölkerung unter der palästinensischen Selbstverwaltung verschlechtert. Das ist ein wesentlicher Grund für das Scheitern des Osloer-Abkommens und den Ausbruch der Intifada.
Eines der zentralen Fragen, die das Abkommen offen lässt, ist zum Beispiel der Raub von Trinkwasser aus den besetzten Gebieten für das Kernland Israel und die Siedlungen. Die palästinensische Wohnbevölkerung erhält nur einen Viertel des Wasser, das aus den palästinensischen Gebieten gewonnen wird, für den eigenen Verbrauch. Der Rest des Wassers wird für die israelische Wasserversorgung gebraucht. Ein/e palästinensische BewohnerIn der besetzten Gebiete hat heute durchschnittlich 90 Liter Wasser pro Tag zur Verfügung, ein israelische/r SiedlerIn dagegen 280 Liter. Das Genfer Abkommen schreibt unter Punkt 12 „Wasser – muss noch geregelt werden“.
Ein ebenfalls im Abkommen nicht geregelter Aspekt ist der Umgang mit der vernachlässigte Infrastruktur in den besetzten Gebieten. Die häufigen Stromunterbrüche, die tiefen Löcher in den Strassen (mit Ausnahme der Strassen für die SiedlerInnen) und das mangelnde und schlechte Trinkwasser aus den Wasserhähnen der PalästinenserInnen sprechen Bände. Israel hat durch die Vernachlässigung der Infrastruktur über Jahrzehnte die Genfer Konventionen zum Schutz der Menschen unter militärischer Besatzung verletzt. 1996 war eine Mehrheit der Häuser im Gaza-Streifen nicht an die Kanalisation angeschlossen. In den Flüchtlingslager waren es sogar nur 27 Prozent der Häuser. Obwohl Israel nur einen kleinen Teil seiner Einnahmen (u.a. Mehrwertsteuer, Handelszölle, etc.) aus den besetzten Gebieten in die Verbesserung der Infrastruktur in diesen Gebieten reinvestiert hat und darum ihr Zustand so schlecht ist, sieht das Abkommen keine Hilfsleistungen von Israel an die vernachlässigte Infrastruktur vor. Es sieht ebenfalls keine Leistungen für die massiven Zerstörungsaktionen der israelischen Armee an dieser Infrastruktur wie an privatem Besitz vor (Baumfällungen, Sprengung von Wohnhäusern, etc.)
Ein anderer existenzieller Aspekt sind die Arbeitsbewilligungen von israelischen Arbeitskräften in Israel. Vor dem Osloer Abkommen haben fast 400 000 PalästinenserInnen in Israel einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Seit 93 wurden die palästinensischen Arbeitskräfte in Israel zunehmend durch Arbeitskräfte aus anderen Ländern (Russland, Asien, etc.) ersetzt. Mit dem Ausbruch der Intifada vor 3 Jahren hatten durch die Abriegelungen alle verbliebenen palästinensischen Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten in Israel ihre Arbeit verloren. Heute beträgt die Arbeitslosenrate in den Gebieten 60 Prozent.
Eine dauerhafte Friedensregelung, muss die Existenz der palästinensischen Bevölkerung in einem sogenannten palästinensischen Staat absichern. Angesichts der wirtschaftlichen Abhängigkeit der besetzten Gebiete von Israel müssten dafür von Israel Garantien abgegeben werden. Die Beantwortung dieser Fragen macht den wesentlichen Unterschied aus, die eine „Zweistaatenlösung“ in Palästina von einem südafrikanischen Bantustan zu Apartheidzeiten unterscheiden. Im Genfer Abkommen unter Punkt 13 heisst es aber nur vielsagend: „Die wirtschaftlichen Beziehungen müssen noch geregelt werden.“

Ein Frieden ohne Menschenrechte?

Angesichts der gewaltsamen Politik der Sharon-Regierung zur Errichtung eines palästinensichen Bantustans hinter Mauern in der Westbank, der forcierte Ausbau der Siedlungen und der dazu notwendigen Unterdrückungs- und Zerstörungspolitik erscheint das „Genfer Abkommen“ als kleineres Übel. Trotzdem schafft es keine Basis, auch als Übergangsregelung, für einen dauerhaften Frieden. Dieser ist nicht weniger als mit der Einhaltung des rechtlichen Minimalstandards für den Schutz der Bevölkerung unter Besatzung, den Einhaltung der Menschenrechte und der Rechte der Flüchtlinge möglich. Es gibt auch keinen Grund, warum Israel ein Sonderrecht haben sollte, diesen Mindeststandard nicht einhalten zu müssen.
Das „Genfer Abkommen“ sagt zum heutigen Zeitpunkt hauptsächlich etwas über ihre Unterzeichner und UnterstützerInnen aus. Auf israelischer Seite haben die als „links“ bezeichneten Vertreter der Arbeitspartei und Intellektuelle ein mal mehr bewiesen, dass ihre zionistischen Ideen von einer Friedensregelung nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren sind.
Besorgniserregend sind aber vielmehr die palästinensischen Vertreter. Es handelt sich um ehemalige Minister der Behörden und Vertreter der Fatah, der Mehrheitsströmung in der PLO. Verschiedene Seiten behaupten sogar, dass Arafat selber im Hintergrund in die Verhandlungen einbezogen war. Dies macht deutlich, dass ein einflussreicher Teil der palästinensischen Führung zu allen Kompromissen bereit ist, wenn es darum geht, das eigene Hemd zu retten. Das Abkommen wirft die Frage auf, ob die Führung der PA und PLO bereit ist, wesentliche Teile der Rechte der palästinensischen Bevölkerung (die in ihrer Mehrheit ein Flüchtlingsschicksal erlitten haben) aufzugeben, auch wenn diese im internationalen Recht abgesichert sind (wie das Recht auf Rückkehr von Flüchtlingen oder Menschen unter Besatzung).
Es bleibt auch die Frage, ob die Schweizer Regierung und alle Institutionen wie die EU, die ihre Unterstützung für das Abkommen ausgesprochen haben, zukünftig für eine Friedensregelung von Israel nicht mehr die Einhaltung des Völkerrechtes, der Menschenrechte oder der Genfer Konventionen verlangen. Wir konnten schon seit längerem feststellen, dass die westliche Staatengemeinschaft und insbesondere die Schweiz nichts wirksames bereit ist zu unternehmen, den offensichtlichen Rechtsbrücken durch Israel entgegen zu treten. Es ist aber qualitativ ein neuer Schritt, wenn sie für Friedensregelungen nicht mehr das internationale Recht als Grundlage betrachten. In diesem Sinne ist den linkszionistischen Kreisen der Arbeitspartei und sogenannten israelischen Friedenskräfte ein regelrechter Durchbruch auf dem internationalen, diplomatischen Parkett gelungen. Zum ersten Mal ist ihnen die offizielle Anerkennung für ein Friedensabkommen gelungen, dass das internationale Recht nicht mehr als Grundlage nimmt.
Dabei weisen, unabhängig von einer langfristigen Lösung des Palästina/Israel Konfliktes, Völkerrecht und UNO-Resolutionen einen Weg zu einer pragmatischen Übergangslösung: Das ist das sofortige und bedingungslose Ende der Besatzung (wie das die UNO-Resolution 242 seit 1949 verlangt) und die Rechte der Flüchtlinge auf Rückkehr und Entschädigung (wie das die UNO-Resolution 194 von 1967). Wie dann die palästinensische Bevölkerung die geräumten Gebiete selber verwaltet und wie sie sich dafür organisiert, sollten wir einfach sie selber bestimmen lassen. Es kann nicht sein, dass wohlmeinende Friedenskräfte in der Welt und schon gar nicht VertreterInnen der ehemaligen Besatzungsmacht dies vorgeben. Wenn die palästinensische Bevölkerung sich nur noch mit ihren eigenen Führung herumschlagen muss, wird sie sich auch genügend Gestaltungsmacht nehmen.

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