Metternich am Werk (Zitate aus der amtlichen Begründung)
Allein die Verteidigung des völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Widerstand gegen fremde Besatzung, namentlich im Irak und in Palästina, reicht schon aus um in Deutschland als Terrorist zu gelten. Obwohl explizit eingeräumt wird, dass es keine Verbindung zu irgend einer konkreten Organisation die konkret dem Völkerrecht zuwider handelnde Taten vollführt hatte, wird Fadi Madi beschuldigt für terroristische Organisationen geworben zu haben.
Allein die Kritik am amerikanischen und israelischen Krieg, der als terroristisch bezeichnet wird, reicht aus um abgeschoben zu werden.
Aus der Begründung der Ausweisung Hrn. Fadi Madis durch das Landeseinwohneramt Berlin, Abteilung Ausländerangelegenheiten vom 18.9.2004:
„Im Internet wird unter www.anamogawem.org [sic!] durch eine Organisation „Humanity on hold“ zu einem „ersten arabischen islamischen Kongress in Europa“, der vom 1.-3.10.2004 in Berlin stattfinden soll, aufgerufen. Darin wird gegen Israel und die USA polemisiert, wobei durchgehend von „amerikanischen und zionistischen Terror“ die Rede ist. Unter der Überschrift „Stehe auf und leiste Widerstand“ wird zur Unterstützung der „Widerstandsbewegung“ in Palästina und Irak aufgerufen und werden Menschen angesprochen, die sich „intensiv an … den Aktivitäten der weltweiten Widerstandbewegung gegen das amerikanische und zionistische Nazitum beteiligen“ wollen.
Zwar ist dort keine bestimmte terroristische Vereinigung namentlich benannt, aus dem Gesamtzusammenhang der Veröffentlichung ergibt sich jedoch, dass zur Unterstützung aller mit Gewalt gegen die israelischen und amerikanischen Besatzer in Palästina und Irak aktiven Gruppen aufgerufen wird. Es ist allgemein bekannt, dass diese – etwa Hamas, Ansar-al-Islam – terroristische Mittel (bspw. Bombenanschläge, Geiselnahmen mit Hinrichtungen etc.) anwenden. Die obengenannte Internetseite wurde ausweislich der Erkenntnisse der Strafermittlungsbehörden von Ihnen ins Internet eingestellt.
Vor diesem Hintergrund wurde gegen Sie ein Strafverfahren wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen nach …§…§ 129 a Abs. 5, 129 b StGB eingeleitet.“
Wenn diese Begründung akzeptiert wird, dann ist das Recht auf freie Meinungsäußerung abgeschafft und die Gleichschaltung mit der Einheitsmeinung von Reuters, CNN und Fox erreicht. Die gesamte Anti-Kriegsbewegung wäre ein Fall für die Strafgerichte und die Gefängnisse.
Wir rufen alle verbliebenen Demokraten dazu auf, sich gegen die Ausweisung und gegen das Verbot des Kongresses zu stellen.
Für das Recht auf freie Meinungsäußerung auch gegen das amerikanische Reich!