Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Hauptorganisatoren des sogenannten „Islamisten – Kongresses“ Anfang Oktober 2004 wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung eingestellt.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Generalbundesanwalt (GBA) das Ermittlungsverfahren nach …§ 129 b Strafgesetzbuch (StGB) gegen Fadi Madi und die anderen Organisatoren des sogenannten Berliner „Islamisten- Kongresses“ vom 1. – 3. Oktober 2004, der das Berliner Abgeordnetenhaus und die Medien beschäftigt hat, durch Verfügung vom 24. 11. 2004 sang- und klanglos eingestellt. Aus der mir inzwischen übersandten Akte ergibt sich: Der Antrag des GBA auf Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten wurde zunächst von der Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof (BGH) und nach Beschwerde seitens des GBA vom BGH mit Beschluß vom 28.10.2004 zurückgewiesen. Wie der 3. Strafsenat des BGH ausgeführt hat, läßt „der Aufruf … in keiner Weise erkennen, welcher Organisation der Angesprochene ggf. beitreten oder Unterstützung leisten soll … Dementsprechend wäre hier ein Werben um Mitglieder oder Unterstützter einer ausländischen terroristischen Vereinigung selbst dann zu verneinen, wenn der Aufruf dahingehend verstanden werden könnte, daß sich der Leser irgendeiner der zahlreichen, in den verschiedenen Ländern des Nahen Ostens aktiven militanten terroristischen Organisationen als Mitglied anschließen oder ihr Unterstützung leisten soll.“
Daraufhin hat der GBA das Ermittlungsverfahren mit der Begründung eingestellt: „Da der Inhalt der vorliegenden Internetveröffentlichung als solche nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht strafbar ist und weitere Ermittlungen zum subjektiven Hintergrund allenfalls zum Nachweis eines – nicht strafbaren – Versuchs des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer führen könnten, ist das Verfahren bereits jetzt ohne weitere Ermittlungen und Überprüfungen einzustellen.“ Damit dürfte auch dem Veranstaltungsverbot, sowie der Ausweisung und Zurückweisung von Herrn Fadi Madi, die ich vor dem Verwaltungsgericht in Berlin angefochten habe, der Boden entzogen sein. Waren doch sowohl die Ausweisung als auch das Veranstaltungsverbot ausdrücklich mit dem Ermittlungsverfahren des GBA begründet worden (vgl. im Einzelnen meine Pressemitteilung vom 24/26.09.04). Der Mandant wartet aber immer noch vergeblich auf seine Wiedereinreise, die wir Ende November bei der Berliner Ausländerbehörde beantragt hatten, weil er einen für ihn wichtigen Gerichtstermin am 21.12.2004 wahrnehmen, seine ärztliche Behandlung wegen zweier chronischer Erkrankungen fortführen und seine geschäftliche Tätigkeit wieder aufnehmen muß – sonst droht ihm der Ruin. Deswegen hatten wir mit Schriftsatz vom 01.12.2004 beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, seine Wiedereinreise wenigstens vorübergehend bis zur Entscheidung über die anhängige Klage zu ermöglichen, über den bis heute nicht entschieden ist. Die Ausländerbehörde hielt es bis jetzt nicht für nötig, eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sollte den Verantwortlichen Anlaß zur Widergutmachung und den Medien Anlaß für eine (selbst-) kritische Berichterstattung sein.
Berlin/Bremen, den 21.12.2004
Eberhard Schultz
(www.menschenrechtsanwalt.de)