Internationale Konferenz in Den Haag, am Samstag, 26.02.2005
Die Idee eines Internationalen Rechts – insbesondere einer internationalen Strafgerichtsbarkeit – übt eine unleugbare Anziehungskraft auf Juristen wie auch Nichtjuristen aus. Generationen haben im Anschluss an die Prozesse von Nürnberg und Tokio versucht, eine permanente Strafgerichtsbarkeit zu schaffen, um Kriegsverbrechen anzuklagen. Über die Anklage der Straftaten, die in einem Krieg begangen werden, artikuliert der Nürnberger Präzedenzfall klar, dass die schwerste internationale Straftat das Anstacheln zu einem Angriffskrieg ist. Die Aussage des Nürnberger Tribunals:
„Der Krieg ist seinem Wesen nach ein Übel. Seine Auswirkungen sind nicht allein auf die kriegführenden Staaten beschränkt, sondern treffen die ganze Welt. Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist daher nicht bloß ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft.“
Eine Anklage dieses „schwersten internationalen Verbrechens“ liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des vom Sicherheitsrat geschaffenen ICTY. Manche argumentieren, daß es tatsächlich die Aggression legitimiert, wofür die Tatsache als Beispiel dient, dass das ICTY 1999 auf dem Höhepunkt des NATO-Bombardements Jugoslawiens entgegen internationalem Recht eine Anklage gegen Präsident Milo…ševiঠerhob. Die Verteidigungsphase des Prozesses befasst sich ausführlich mit der Zerstörung Jugoslawiens durch westliche Interessen. Hieraus ergeben sich juristische Fragen, die auf der Konferenz diskutiert werden sollen:
…· Das Recht auf Selbstvertretung im internationalen Rechtsvergleich
…· Das Recht auf einen fairen Prozess im internationalen Rechtsvergleich und im Fall Milo…ševià¦
…· „Waffen- und Chancengleichheit“ – was bleibt nach Den Haag?
…· Was ist eine „relevante“ Zeugenaussage bei einer politischen Anklage?
…· Der Sicherheitsrat als Ankläger von Kriegsverbrechen: Legitimierung der Aggressionen und Eliminierung der Souveränität von Nationalstaaten
…· Völkerrecht und die Selbstbestimmung und Selbstverteidigung Jugoslawiens
…· Bewaffnete Konflikte im internationalen Recht und im Fall Milo…ševià¦
…· Das „gemeinschaftliche kriminelle Unterfangen“ – maßgeschneidert für die Verurteilung und zur Erstellung von Persilscheinen
…· Missbrauch von Völkermordanklagen und Trivialisierung der Nürnberger Prozesse sowie des Holocaust
…· Wie Berichterstattung und Lobbyismus das Recht auf einen fairen Prozess beschränken
…· Wer richtet über das Haager Tribunal?
mit Beiträgen und anschließender Podiumsdiskussion:
Ramsey Clark, Rechtsanwalt, ehemaliger Justizminister, USA
Prof. Dr. Velko Valkanov, Vorsitzender des Bulgarischen antifaschistischen Verbandes und Vorsitzender des Bulgarischen Komitees für Menschenrechte, Bulgarien
Prof. Aldo Bernardini, Völkerrechtler, Universität Teramo, Italien
Dr. Branko Rakià¦, Völkerrechtler , Universität Belgrad, Assistent von Slobodan Milo…ševià¦, Serbien und Montenegro
Tiphaine Dickson, Internationale Strafverteidigerin, Juristische Sprecherin des Internationales Komitees für die Verteidigung von Slobodan Milo…ševiঠ(ICDSM), Kanada
Dr. Alexandar Meshjaew, Völkerrechtler , Rechtsanwalt, Russland
Prof. Dr. John Laughland, Journalist und Autor, „Das Internationale Strafgericht: Wächter der Neuen Weltordnung“, England
Dr. Dr. h.c. Hans Koechler, Professor der Philosophie, Präsident der International Progress Organization, Österreich
Veranstaltungsort: Golden Tulip Bel Air Hotel, Johan de Wittlaan 30, Den Haag, neben Kongresszentrum
Zeitraum: 13.30 – 19.00, Teilnahmegebühr: 10,- Euro,
Anmeldung, Fahrgelegenheit: Peter Betscher , Tel.: 0172/7566014 sowie www.free-slobo.de
Veranstalter:
Internationales Komitee für die Verteidigung von Slobodan Milo…ševiঠ(ICDSM)
Vereinigung für Internationale Solidarität (VIS) e.V.