Zur Umsetzung der „schwarzen Liste“ in Österreich
Am 1. Mai verbot die Polizei das Tragen des Transparentes der DHKC, einer revolutionären Organisation in der Türkei. Als Begründung dafür galt, dass die DHKC auf der „schwarzen Liste“ steht.
Die „schwarze Liste“ geht auf Initiative der USA zurück und wurde von der Europäischen Union übernommen. Auf ihr stehen all jene Organisationen, die von den USA als „terroristisch“ erklärt wurden, und somit verboten sind. Unter anderem werden die baskische Batasuna, die palästinensische Organisation PFLP und die türkische DHKC in dieser Liste aufgeführt. Mit diesem Schritt wird alleine die Identifikation mit diesen Organisationen kriminalisiert.
Geltendes Gesetz ist die schwarze Liste in den Staaten der Europäischen Union damit aber noch nicht. Für die einzelnen Staaten gelten die EU Rahmenbeschlüsse der EU- Terrorgesetzgebung. Organisationen werden in dieser Gesetzgebung aber nicht angeführt, die von der EU aufgestellte Liste, wer „terroristisch“ sei, steht unabhängig davon. Wer als „terroristisch“ kriminalisiert wird, ist also in Österreich nicht festgeschrieben – so jedenfalls auf dem Papier.
Doch unter der Hand wird nun, dem geltenden Recht widersprechend, die Terrorliste doch umgesetzt. Der Startschuss wurde am Tag der Arbeit gegeben. Die DHKC war offizielle Unterstützerin der 1. Mai Demonstration. Ohne Vorankündigung wurde aber auf einmal auf der Demonstration das Tragen von DHKC Transparenten untersagt. Ein unglaubliches Vorgehen! Gesetzlich nicht einmal gedeckt, können Teile der Linken, die hier öffentlich arbeiten, ihre Meinung nicht mehr frei äußern. Und dies stellt aller Voraussicht nach nur den ersten Schritt dar.
Dies ist ein qualitativ neues Moment der Kriminalisierung linker Opposition und freier Meinungsäußerung in Österreich, dem mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden muss!
Gegen die Kriminalisierung des Widerstandes!
Weg mit der „schwarzen Liste“!
Raus aus der EU!