Wien, 25.11.2005
Am 24.11.2005 fand in Wien die erste Sitzung der Verhandlung im Prozess gegen den ArbeiterInnenstandpunkt-Aktivisten Michael Pröbsting statt, der im März.2005 gegen die „Wadi e.V.“-Mitarbeiterin Marianne Kreutzer eine leichte Körperverletzung begangen haben soll.
Damals war im Cafe Siebenstern eine Veranstaltung der „antinationalen“ Kriegstreibersekte „Cafe Critique“ zum Thema „Der Iran und die Bombe“ geplant gewesen. Als Hauptreferent war damals ein Vertreter der rechtsradikalen, rassistischen deutschen Zeitschrift „Bahamas“ eingeladen, zu deren Stil es gehört, die Bombardierung arabischer und islamischer Staaten durch die USA zu bejubeln. Die Veranstalter wollten die anwesenden politischen GegnerInnen von der Veranstaltung fernhalten und hatten zu diesem Zweck die Polizei gerufen.
Kreutzer behauptet, Pröbsting hätte sie am Veranstaltungsort von einem Stuhl gerissen und zu Boden geschleudert, während sie mit ihrer Kamera Tumulte festhalten wollte, die es im Saal gegeben hätte. Sie hätte dabei Hautabschürfungen und eine leichte Schulterprellung erlitten.
Pröbsting bekannte sich nicht schuldig und sagte aus, Kreutzer sei von einem Anwesenden am Aufnehmen gehindert worden, indem dieser ihr eine Zeitung vor die Kamera gehalten habe und sie sei daraufhin vom Stuhl gestiegen. Er selbst sei einige Meter von Kreutzer entfernt gewesen und nicht mit ihr in Berührung gekommen.
Kreutzer versuchte, bei der Version, die sie der Polizei erzählt hatte, zu bleiben, was ihr aber nicht ganz gelingen wollte. Sie hatte angegeben, Pröbsting hätte ihr im Zuge des angeblichen Vorfalls ihre Kamera aus der Hand gerissen und danach versucht, die Kamera zu zertreten. Vor Gericht sagte sie dann aber, die Kamera sei ihr heruntergefallen und am Boden gelandet. Auch Pröbstings angebliche Versuche, die Kamera zu zertreten, konnte sie nicht beschreiben, es sei aber ihre „Befürchtung“ gewesen, dass Pröbsting die Kamera zerstören wollte. Kreutzer musste selbst eingestehen, dass hier ein Widerspruch in ihren Aussagen vorliegt.
Kreutzer erwähnte in ihrer Schilderung auch nichts, was auf irgendeinen Wahrheitsgehalt der (von der Richterin vorgelesenen) Behauptung einer dem „Cafe Critique“ zugehörigen (nicht anwesenden) Belastungszeugin, Pröbsting habe Kreutzer nach dem Herunterreißen noch „herumgebeutelt“, hingedeutet hätte. Von der Richterin darauf angesprochen, meinte Kreutzer dann auch, sie könne diese Behauptung jetzt nicht bestätigen.
Eine Mitarbeiterin der Zeitschrift „Context XXI“ als weitere Belastungs“zeugin“ konnte überhaupt keine Angaben zum Vorfall machen, wartete dafür aber mit einem unglaublichen Verleumdungs- und Beeinflussungsversuch in Form einer glatten Umkehr der Realität auf: Sie erzählte, dass einer der Veranstalter, dem bei den Tumulten die Brille heruntergeschlagen worden sei, sich nicht getraut habe, eine Anzeige zu machen, da sonst sein Name bekannt würde und es ja zu den Praktiken von Leuten mit (sinngemäßes Zitat:) „derartigen Ansichten wie Pröbsting und sein Umfeld sie vertreten“ gehöre, Drohungen in verschiedenen Formen gegen namentlich bekannte politische GegnerInnen auszustoßen. Tatsächlich aber haben weder der ArbeiterInnenstandpunkt noch irgendeine andere antiimperialistische Organisation die Angewohnheit, persönliche Drohungen gegen „Antinationale“ auszustoßen. Vielmehr gehört es zu den Praktiken der „Antinationalen“, ihre linken, antiimperialistischen GegenerInnen bei öffentlichen Veranstaltungen zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen dann mit Namen der abgebildeten Personen ins Internet zu stellen.
Die weitere Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Zu Marianne Kreutzer ist noch zu sagen, dass sie Mitglied der „antinationalen“ Kleinstgruppe „Ökologische Linke“ ist oder war, die auf ihrer Internetseite vor nicht allzu langer Zeit noch erklärt hat, mit keinem Staat, und schon gar nicht mit dem österreichischen, zusammenzuarbeiten. Die Tatsachen sind demgegenüber folgende: Nachdem Kreutzers Gesinnungsgenossen die Staatsgewalt eingeschaltet hatten, ist es in weiterer Folge zur Anklage gegen Michael Pröbsting vor einem österreichischen Gericht gekommen, vor dem Kreutzer in der Verhandlung u.a. erklärte, für das österreichische Außenministerium tätig zu sein. Außerdem gab sie, ohne dass sie vom Gericht speziell danach gefragt worden wäre und ohne dass dies irgendeine Bedeutung für die Wahrheitsfindung im Prozess hätte, mit zur Schau gestelltem Ekel zu Protokoll, vor dem Siebenstern sei von einigen Aktivisten „Freiheit für Palästina“ gerufen worden. Offenbar ist man in „antinationalen“ Kreisen mittlerweile bereits der Ansicht (oder zumindest der Hoffnung), das Eintreten für ein rassistisch unterdrücktes Volk gelte als Schuld-Indiz vor einem Gericht, das eigentlich nur zu klären hat, ob hier der Tatbestand der Körperverletzung vorliegt oder nicht.
Den Gerichtsprotokollen wird u.a. auch die Frage der Richterin an Kreutzer zu entnehmen sein, ob sie gewusst hätte, dass die Organisatoren der bewussten Veranstaltung im März bereits am Tag DAVOR die Staatspolizei verständigt hatten – ein weiteres bemerkenswertes Verhalten für Leute mit antistaatlichem Anspruch. Bemerkenswert hinsichtlich der theoretischen Ansprüche der „Antinationalen“, aber keineswegs überraschend angesichts ihrer tatsächlichen Politik.