Bank Austria untersagt JÖSB Spendensammlung für Milosevic-Verteidigung
In einem Schreiben vom 4.1.06 wird die „Jugoslawisch-Österreichische Solidaritätsbewegung“ (JÖSB) darauf hingewiesen, „dass gemäß Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 des Rates vom 10.11.00 über die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern betreffend Hrn Milosevic und Personen seines Umfelds die Bereitstellung von Geldern, die den genannten Personen direkt oder indirekt zugute kommen, untersagt ist.“ Wir werden aufgefordert die Sammlung von Spenden über das BA-CA-Konto einzustellen, andernfalls hätten wir „weitere Maßnahmen“ zu erwarten.
Wie diese Maßnahmen aussehen können, hat man in Deutschland bereits vorexerziert. Im Jahr 2003 wurde von der Zollfahndung die Wohnung Peter Betschers, des Kontoinhabers für den Fond zur Unterstützung der Verteidigung Slobodan Milosevics, durchsucht sowie die Gelder auf dem Konto, Computer und diverse Dokumente beschlagnahmt. Dabei wurde dieselbe EU-Verordnung ins Treffen geführt.
Zur EU-Verordnung selbst sei bemerkt, dass auch diese die Spendensammlung keineswegs untersagt, denn die gesammelten Gelder kommen Milosevic weder persönlich zu gute noch werden sie ihm bereitgestellt, sondern dienen ausschließlich seinem Rechtsbeistand. Insofern handelt es sich um eine behördliche Aufdopplung einer antidemokratischen EU-Verordnung.
Selbst das Amtsgericht Darmstadt hat im Verfahren gegen die Darmstädter Volksbank festgestellt:
„Auch der Verweis der Beklagten auf die europäische Verordnung 1205/2001 ist für das Gericht nicht ausreichend. […] Darin ist nämlich geregelt, daß solche Gelder und finanziellen Mittel einzufrieren sind, die Herrn MiloÅ¡ević oder Personen seines Umfelds gehören. Darunter fällt nach Auffassung des Gerichts nicht die Sammlung von Geldern für eine Verteidigung, da es sich dabei um einen Rechtshilfefonds handeln soll, nicht aber um eine Übereignung der Gelder an Slobodan MiloÅ¡ević. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen hat jeder Mensch Anspruch auf Verteidigung vor einem Strafgericht, so daß prinzipiell die Sammlung von Spenden für eine bis zur Verurteilung als unschuldig geltende Person nicht zu beanstanden ist.“
Der Kern der Sache ist jedoch, dass der Haager Politprozess jeder rechtsstaatlicher Norm spottet. Das Tribunal hat täglich rund eine Million Dollar zur Verfügung. Dass das Geld von der NATO kommt, hat deren Sprecher Jamie Shea am 16.5.1999 über AFP der Welt mitteilen lassen. Der Verteidigung sollen hingegen selbst die verschwindenden Spendengelder entzogen werden.
Abgesehen von der notorischen Parteilichkeit der Richter, für die das Urteil schon von Anfang an fest stand und es nur um dessen bestmögliche Präsentation geht, kann von einer Gleichheit der Mittel nicht nur hinsichtlich der Finanzen nicht die Rede sein. Während die Anklage eine Unzahl an Zeugen vorführte, wird der Verteidigung nur ein Bruchteil zugestanden und diese noch nach politischen Kriterien gesiebt. Selbst die Nationalsozialisten hatten Georgi Dimitrov im Reichstagsbrand-Prozess das Recht auf Selbstverteidigung zugestanden, doch die Haager Politjustiz versucht das beständig zu unterbinden.
Dass das Tribunal zu einem Fiasko für die NATO-Krieger geworden ist, gesteht selbst ein Ideologe der US-Republikaner, Jeffrey Kuhner, am 24.10.2004 in der Washington Times ein: „Die Bush-Administration fordert jetzt, dass die Hauptanklägerin des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien, Carla del Ponte, ihre Fälle vor dem Gericht zu Ende bringt… Washington hat jetzt in der Tat verstanden, dass es ein Frankenstein-Monster geschaffen hat… Das Tribunal wurde zu einem Instrument, mit dem Frau del Ponte die Geschichte der Balkankriege neu schreiben wollte. Sie missbrauchte ihre Position, indem sie außerordentlich konstruierte und schwach untermauerte Anklagen erhob…Jetzt ist es völlig klar: Das Tribunal hat einen Misserfolg erlitten… Das Verfahren gegen Slobodan Milosevic wird ohne Aussicht auf ein baldiges Ende fortgesetzt… Frau del Ponte ist gelungen, was vorher niemandem gelang: zeitweilig die besorgten Menschen des ehemaligen Jugoslawiens zu einen und gegen sich aufzubringen.“
Wir bleiben dabei: Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien hatte keinerlei humanitäres oder demokratisches Motiv, sondern diente einzig und allein dazu eine nicht genehme Regierung zu entfernen. Es war der erste Akt des von den USA ausgerufenen Krieges „gegen den Terror“, der sich in Afghanistan und dem Irak fortsetzt und nichts anderem dient als die globale amerikanische Vorherrschaft zu stabilisieren.
Die nationalen Konflikte in Jugoslawien haben komplexe historische Ursachen, die sich nicht monokausal einer Volksgruppe zuordnen lassen. Die westliche Intervention hat diese Konflikte systematisch geschürt und ihre Eskalation zur Durchsetzung ihrer geostrategischen Interessen genutzt. Insofern trägt der Westen wesentliche Mitschuld. Insbesondere im Kosovo wurde die „humanitäre Katastrophe“, zu deren Verhinderung angeblich Krieg geführt wurde, erst durch diese ausgelöst.
Nicht nur die angesprochene Verfahrensweise des Haager Tribunals verletzt aus politischen Motiven jedes demokratische Rechtsverständnis, sondern es ist als ganzes illegitim. Es sind die Führer der NATO-Staates, die zuerst auf die Anklagebank müssten. Im Prozess gegen Milosevic sitzen diese jedoch auf dem Richterstuhl. Ihnen ging es darum, ihre Aggression nachträglich zu legitimieren. Doch das will nicht und nicht gelingen, auch dank der couragierten Verteidigung Milosevics.
Wir lassen uns das Recht nicht nehmen der Verteidigung unsere Unterstützung (auch finanzieller Art) zukommen zu lassen. Wir betrachten diese Aufgabe als demokratische Pflicht und als Mahnung vor weiteren westlichen Aggressionskriegen.
Willi Langthaler, Obmann
Jugoslawisch-Österreichische Solidaritätsbewegung
Wien, am 14. Januar 2006
Näherer Informationen: 0699 17233113
Protestschreiben an:
BA-CA
Rechtsabteilung
Rene.prohaska@ba-ca.com
Fax: 050505 53682