Site-Logo
Site Navigation

Zu den Skandalurteilen in Belgien

23. November 2006

von CLEA

Am 7. November um
9.00 Uhr wurde das DHKC Verfahren in Gent begonnen. Vor dem Justizgebäude gab
es ein Pressekonferenz, welche von CLEA (Komitee für Meinungs- und Versammlungsfreiheit)
organisiert wurde. Die Teilnehmer hielten Plakate mit Fotos von Bahar Kimyongör
und und forderten in Sprechchören Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Die Angeklagten
Masa Asoglu und Sükriye Akar konnten an dem Verfahren nicht teilnehmen. Grund
dafür waren Isolation und Willkürmaßnahmen in den Gefängnissen.

Beim Transport der
Häftlinge zum Verfahren, werden die Gefangenen zur Durchsuchung völlig nackt
ausgezogen, die Augen verbunden und später mit 10 kg schweren kugelsicheren
Westen behängt.

Seit 40 Tagen
wurde auch nachts die Zellenbeleuchtung nicht ausgemacht. Das grelle Neonlicht blendet
und macht das Schlafen unmöglich.

Ziel dieser
menschenunwürdigen Behandlung ist es, die Gefangenen von ihrer Meinung
abzubringen und physisch und psychisch zu zermürben.

Aus Protest hiergegen,
sind zwei Gefangene seit dem 30. Oktober in den Hungerstreik getreten.

Die angeklagten
Revolutionäre haben in Belgien nichts illegales getan und somit konnte ihnen
auch nichts dergleichen nachgewiesen werden.

Trotzdessen
werden Sie von der belgischen Justiz verurteilt.

Ihre „Schuld“
lautet: politisches Gedankenverbrechen.

Die Richter haben
die 283 Seiten umfassenden Anklagepunkte in Brugge vorgelesen. Die Verurteilung
kann sich ein weiteres mal nicht auf Beweise stützen.

Mit diesem Urteil
spielt der Europäische Imperialismus der tyrannischen Türkei in die Hände.

Nach 12 Stunden wurde das Urteil vom Genter Richter vorgelesen:

Musa Asoglu: 7 Jahre Haft und 5500 Euro Geldstrafe

Kaya Saz: 4 Jahre
Haft und 2478,94 Euro Geldstrafe

Sükriye Akar: 4
Jahre Haft und 2478,94 Euro Geldstrafe

Fehriye Erdal: 4
Jahre Haft und 2478,94 Euro Geldstrafe

Dursun Karatas: 7
Jahre Haft und 2478,94 Euro Geldstrafe

Bahar Kimyongür:
5 Jahre Haft und 2478,94 Euro Geldstrafe

Zusätzlich wurden
Sie verurteilt, der Türkei 1 (ein) Euro Abfindung zu zahlen.

Der Richter Loghe
hat bestätigt, dass das erste Urteil aus Brugge rechtmässig war, aus welchem
hervor geht, dass die DHKP-C ein „Terror-Organisation“ und kriminelle
Handlungen ausübt.

Der Richter betonte, dass die Gewaltpolitik der Türkei gegen die DHKP-C
legal und nur zur Verteidigung sei, denn die Organisation will ja den Staat
stürzen. Diese Aussage lässt den politischen Charakter der Verhandlungen
erkennen.

Die Anwälte der
Angeklagten wurde mitgeteilt, dass „dies ist kein politischer Prozess“ sei und
wurden zudem nicht einmal angehört.

Obwohl in den
Anklagepunkten keine Gewaltakte aufgeführt wurden, lautete eine Begründung bei
der Urteilverkündung, dass die
Angeklagten „für die Gesellschaft sehr gefährliche, Marxistisch-Leninistische Gedanken
haben und für Ihre Ansichten keine menschliche Verluste scheuen“ würden.

Nach der
Urteilsverkündung um 21.00 Uhr ergriff der Staatsanwalt Delmulle das Wort und
wollte das der Angeklagte Bahar Kimyongür verhaftet wird: „Es ist wahr, das Kimyongür
bis jetzt nicht geflohen ist. Doch der Grund hierfür lag einzig darin, dass er
bei den Verhandlungen teilnehmen und Propaganda machen wollte. Jetzt hat er
einen Grund und die Möglichkeit zur Flucht.“

Die Mutter von
Kimyongür schrie in den Saal: „Herr Delmulle, in Wahrheit sind Sie ein
Verbrecher.“ Der Richter befahl den Polizisten die Mutter abzuführen. Die
anwesenden Zuhörer der Verhandlung bildeten ein Kreis um die Mutter und
verhinderten so die Abführung. Stattdessen gab es ein Gerangel zwischen Polizei
und den Zuhörern, wobei einige der letzteren zu Boden gingen.

Nach 15 minütigen
Tumulten wurden 5 Personen in Gewahrsam genommen, unter Ihnen auch die Schwester von Kimyongür und ein CLEA
Vertreter. Nach der Unterbrechung wurde die Verhaftung Bahar Kimyongür’s
beschlossen.

Die im Saal
festgenommenen Personen mussten nach 2 Stunden wieder freigelassen werden. Die
Feindseligkeit des Belgischen Staates gegen die Aktivisten wurde ein weiteres
mal nur allzu deutlich.

Die Anti-Terror
Gesetze helfen diejenigen zu bestrafen, welche sich gegen anti-demokratische
Anwendungen wehren und Ihre Meinung frei äussern.

In der Türkei
werden hunderte Menschen nach Anti-Terror Gesetzen bestraft, die sich gegen
Folter und Massaker aussprechen.

Auch in diesem
Fall wird Klassenjustiz zur „Anti-Terror Massnahme“ verklärt.

Mit diesem Urteil
ist die Türkei nicht näher an die EU gerückt, sondern die EU näher an die
Politik der faschistischen Türkei.

Thema
Archiv