Die Gefangenen im
DHKC-Prozess in Belgien befinden sich seit 10 Monaten im Gefängnis von Brügge.
Seit 10 Monaten unterliegen die Gefangenen einem strikten Isolationsregime.
Dagegen haben die Gefangenen insgesamt 5 Gerichtsverahren eingeleitet. Doch,
obwohl das Gericht sich gegen die Isolationsmaßnahmen aussprach, setzt der
Gefängnisdirektor die Isolationspraxis fort.
Heute ist es die belgische
Justizministerin, die auf die Isolationspraxis beharrt.
In einer
gemeinsamen Erklärung wiesen die Rechtsanwälte der im DHKC-Prozess verurteilten
Gefangenen Musa Asoglu und Kaya Saz darauf hin, dass die belgische
Justizministerin Onkelinckx die Gerichtsbeschlüsse respektieren
solle:
„Justizministerin Onkelinckx hält sich nicht an den
Gerichtsbeschluss, der es verbietet, die DHKP-C Gefangenen nachtsüber zu
belästigen.
Es handelt sich um drei der im DHKP-C Prozess verurteilten
Personen. Musa Asoglu, Kaya Saz und Sükriye Akar befinden sich seit 28. Februar
im Gefängnis von Brügge.
Seit diesem Zeitpunkt werden sie der
Isolationspraxis und einem gesonderten Beobachtungsregime unterzogen.
Um
dieses Regime zu beenden oder es teilweise aufzuheben, haben alle drei
Gefangenen 5 Mal ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Der wesentliche Punkt
bei diesem Regime (abgesehen von all den Einschränkungen, wie Familienbesuch und
Briefkommunikation mit Familienangehörigen) ist die systematische Kontrolle der
Gefangenen während der Nacht.
Während man die 3 Gefangenen vorher in der
Nacht jede halbe Stunde kontrollierte, wurden die Lampen in den Zellen solange
eingeschaltet, bis die Gefangenen Reaktion darauf zeigten.
Am 6. April
fällte der Gerichtspräsident das Urteil, diese und die anderen Praktiken
einzustellen. Das Gericht hatte nicht die nötige Veranlassung für solche
Praktiken gesehen. Der belgische Staat konnte keine Gründe nennen, warum
solcherlei Praktiken, wie nächtliche Störungen, notwendig seien. Der
Gefängnisdirektor im Brügge Gefängnis hat diese Praktiken trotz des gerichtlich
verfügten Verbots fortgesetzt und einen neuen Beschluss gefasst, indem er es
nötig befand zu kontrollieren, ob sich „die Person in der Zelle befindet oder
nicht“.
Am 27. Juni 2006 wurden diese Praktiken erneut vom Gericht
untersagt.
Die Gefängnisleitung fuhr mit diesen Praktiken fort und zeigt
sich damit respektlos gegenüber dem Gericht, indem sie sich nicht an den
Beschluss hält (wie sie mit eigenen Worten erklärte, habe sie sich an eine
Anweisung gehalten und darüber hinaus handele es sich dabei nicht um eine
Sonderpraxis sondern um eine ganz normale, allgemeine Maßnahme).
Der
Gerichtspräsident hat eine solche Maßnahme am 28. August wiederholt verboten.
Das Gericht hat angeordnet, diese Praxis, sei sie nun eine allgemeine oder eine
Sondermaßnahme, einzustellen.
Was daraufhin passierte, ist unglaublich.
Den Gefangenen wurde danach gesagt, dass das Ministerium beschlossen hätte, die
Lampen die ganze Nacht über eingeschaltet zu lassen und dem wurde noch
hinzugefügt, dass sie dies „ihren Anwälten und dem Richter zu verdanken“
hätten.
Seit Wochen brennen in den Zellen von allen drei Gefangenen
während der ganzen Nacht zwei 40 Watt Lampen. Gegen zwei Gefangene, die als
letztes Mittel eine Decke benutzen wollten, um sich vor dem Licht zu schützen,
wurde eine Disziplinarstrafe verhängt. Dieser Vorfall wurde erneut vor Gericht
gebracht. Am 15. November wurden die aufgezählten Gründe, mit denen das ständige
Brennen der Lampen gerechtfertigt wurden, erneut vom Gericht
zurückgewiesen.
Eine Woche nach diesem Gerichtsurteil, am 22. November,
müssen wir immer noch feststellen, dass Musa Asoglu und Kaya Saz am Schlafen
gehindert werden.
***
Es beunruhigt uns,
dass das Justizministerium das Gerichtsurteil nicht wahrnimmt.
Zum
grundlegenden Charakter eines Rechtsstaates gehört, dass sich ein, in diesem
Land lebender Mensch im Falle einer Rechtsverletzung durch die Regierung oder
den Staat an das Gericht wenden kann. Der dort getroffene Beschluss sollte
umgesetzt werden.
Der belgische Staat, der durch das Justizministerium
vertreten wird, hat das Prinzip der unabhängigen Gerichtsbarkeit verletzt und
das Urteil des Richters beiseite geschoben.“
Für weitere
Fragen stehen Ra. Jan Fermon (Anwalt von Musa Asoglu) unter der Tel-Nr. 0032 475
44 18 96 und Ra. Raf Jespers (Anwalt von Kaya Saz) unter 0032 478 22 71 27 zur
Verfügung.
Briefe für die Gefangenen:
(alle 3 im
Brügge Gefängnis)
Kaya Saz
Musa
Asoglu
Sükriye
Akar
Penitentiair Complex Brugge
Legeweg
200
8200 Brugge
BELGIUM
Bahar
Kimyongür
Nieuwewandeling 89
9000
Gent
BELGIUM
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weitere Informationen
unter: