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Freie Einreise und Bleiberecht für Fadi Madi!

3. März 2007

Berliner Verwaltungsgericht legitimiert arabische Widerstandsbewegungen – Exekutive bleibt Amerikatreu
Man erinnert sich: Vor mehr als zwei Jahren, am 20. September 2004, erließ der Berliner Polizeipräsident ein Verbot gegen den in seiner Stadt geplanten „Ersten Arabisch-Islamischen Kongress“. In der Begründung hieß es, der Kongress wolle „schwere Straftaten“ billigen. Damit waren angebliche „Straftaten“ völkerrechtlich legitimer Widerstandsbewegungen aus dem arabischen Raum gemeint.

Vor wenigen Monaten, am 25. Oktober 2006, hat das Verwaltungsgericht Berlin ein Urteil gesprochen: Das Verbot des Kongresses war rechtswidrig. (Aktenzeichen VG 1 A 288.04.) Dazu weiter unten mehr.
Bereits zwei Tage vor dem damaligen Verbot wurde Fadi Madi, Hauptorganisator des Kongresses, in den Libanon abgeschoben – wo er sich bis heute gegen seinen Willen aufhalten muss – und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren nach …§129B StGB eingeleitet. Dies wurde damit begründet, dass er in der Nähe „strafrechtlich relevanter Vereinigungen“ stehe. Eine weitere Formulierung, die darauf abzielt, völkerrechtlich legitime Widerstandsbewegungen zu kriminalisieren.

Die Polizei- und Abschiebebehörden haben bereits im Herbst 2004 eine herbe Niederlage einfahren müssen: Am 28. Oktober 2004 urteilte der Bundesgerichtshof nachträglich, dass dem Generalbundesanwalt kein Durchsuchungsbefehl gegen Fadi Madi erlassen werden darf, und bestätigte, dass kein Tatbestand „strafbarer Handlungen“ vorliegt. Daraufhin stellte der Generalbundesanwalt am 24. November 2004 das Ermittlungsverfahren gegen Fadi Madi ein.

Zwei Jahre später stellt nun das Verwaltungsgericht Berlin im o.g. Urteil fest: „Die generelle politische Unterstützung selbst des gewaltsamen `Widerstands` von Teilen der Bevölkerung in besetzten Gebieten wie im Westjordanland oder von Aufständischen wie im Irak – unabhängig von der schwierigen und strittigen völkerrechtlichen Beurteilungen solcher Handlungen – stellt keine Billigung von Straftaten im Sinne von …§140 Nr. 2 StGB dar.“

Aber selbst diese eindeutige Rechtssprechung lässt die Exekutivbehörden gänzlich unbeeindruckt. Man hat sich allem Anschein nach vorgenommen, Fadi Madi zu Lebzeiten nicht mehr in die BRD zu lassen. Seiner deutschen Ehefrau wird erklärt, es existiere eine Exklusiv-Verfügung gegen seine Einreise. Befragt nach Wortlaut und Urheberschaft dieser Verfügung wird entgegnet: Diese Informationen dürfe man nicht preisgeben. Deutschland heute: Ein orwellscher Willkürstaat.

Seit mehreren Jahren profiliert sich die BRD im massiven Abbau demokratischer Grundrechte, nicht nur im Fall Fadi Madi: Arabische Besatzungsgegner werden immer wieder mit Rede- und Einreiseverboten belegt, das Recht auf freie Meinungsäußerung systematisch zerschlagen. Berlin unterstützt uneingeschränkt die „EU-Terrorliste“ – eine von der UNO nicht mitgetragene Liste, welche besonders gegen arabische Widerstandsbewegungen gerichtet ist. Und um die völkerrechtswidrigen Kriege des US-geführten Westens zu legitimieren, wird die Schimäre eines „irrational-terroristischen“ Islam gezüchtet. Ziel ist es, jegliche Systemopposition mundtot zu machen und die Massen auf Auslandseinsätze der Bundeswehr vorzubereiten.

Fadi Madi war eines der ersten Opfer des neuen Krieges nach innen. Doch er hat noch nicht verloren, im Gegenteil. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den herrschenden Diskurs durchbrochen und Fadi Madi zum faktischen Gewinner erklärt. Alle demokratischen Kräfte sind aufgerufen, jetzt erst recht für seine Einreise zu streiten und ein klares Signal gegen die Negierung von Völkerrecht und Grundgesetz zu setzen.

Für das Recht auf freie Meinungsäußerung
Stoppt die Kriege Euroamerikas
Freie Einreise für Fadi Madi

Initiativ e.V., 03.03.2007

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