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Redeverbot gegen Irakische Patriotische Allianz erneuert

20. März 2007

BRD-Behörden: „Völkerrecht irrelevant“

Im Frühjahr 2006 begab sich Awni al Kalemji, der Sprecher der Irakischen Patriotischen Allianz (IPA), auf eine Vortragstour durch Deutschland. Doch die ersten Vorträge in Berlin und Hamburg wurden durch massiven Polizeieinsatz verhindert, Awni al Kalemji festgenommen und schließlich abgeschoben. Im Herbst 2006 ging das Land Berlin einen Schritt weiter und verhängte ein bundesweites Einreise-, Aufenthalts- und Redeverbot gegen ihn – wogegen er durch seinen Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider Klage eingereicht hat.

Gegen Awni al Kalemji wird der Vorwurf erhoben, dass er mit der politischen Unterstützung des irakischen Widerstands die „öffentliche Sicherheit und Ordnung der BRD beeinträchtigt.“ Bei der Rechtfertigung der Einschränkung der politischen Freiheiten zugunsten der Staatsraison ist man erstaunlich offen: „Kalemjis Billigung des Widerstands beinhaltet eine Beeinträchtigung der Grundinteressen der Gesellschaft, gerade wenn es um auswärtige Belange der BRD geht, hier das Verhältnis zum Irak und den USA“ [Behördliche Ausweisungsverfügung vom 27.09.2006, Geschäftszeichen IV Z BO 1, Seite 2].

Aktuell hat die Berliner Landesregierung auf Kalemjis Klage reagiert und dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin erklären die BRD-Behörden nunmehr ihre endgültige Absage an Grundgesetz UN-Charta. Den mehrseitigen völkerrechtlichen Ausführungen in der Klageschrift von Kalemjis Anwalt wird ein einziger Satz entgegengehalten: „Es kommt nicht darauf an, ob der bewaffnete Kampf im Einklang steht mit den Vorstellungen der Vereinten Nationen“ [Behördliche Stellungnahme vom 13.02.2007 zu Kalemjis Klage, Geschäftszeichen IV Z BO 1, Seite 2].

Darauf reagierend hat Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider dem Verwaltungsgericht im März 2007 folgende Erwiderung zukommen lassen (Ausschnitt):

„Es ist bezeichnend, dass es für die Beklagte nicht darauf ankommt, „ob der bewaffnete Widerstand im Einklang steht mit den Vorstellungen der Vereinten Nationen“. Genau umgekehrt ist es richtig: Steht – auch militärischer – Widerstand im Einklang mit dem internationalen Recht, liegt keine terroristische Aktivität vor und …§ 55 AufenthG kann nicht verletzt sein.

(…) In den Passagen im Schriftsatz der Beklagten, die sich mit den politischen Positionen von Kalemji/IPA beschäftigen, wird deutlich, worum es der Beklagtenseite geht. Es geht um Kalemjis politische Wertungen „der bekannten Geschehnisse im Nahen Osten“ (der bekanntlich größer ist als der Irak), die der Berliner Ausländerbehörde als ausführendem Organ aber auch anderen staatlichen Stellen nicht gefallen und die dem Kläger deshalb in der BRD nicht mehr erlaubt sein sollen.

Die Unterdrückung einer politischen Auffassung ist aber nicht zulässig und verstößt gegen Grundrechte. Die (Rede-) Freiheit des Klägers steht nicht zur Disposition staatlicher Organe und richtet sich nicht nach der deutschen Nahostpolitik, den Bündnisverpflichtungen, politisch-diplomatischen Erwägungen oder Rücksichtnahmen.“

Seit mehreren Jahren profiliert sich die BRD im massiven Abbau demokratischer Grundrechte, nicht nur im Fall von Awni al Kalemji. Auch anderen Politikern und Organisationen, die sich den imperialen Kriege der USA, Israels und der EU widersetzen, versucht man mit willkürlichen Redeverboten oder mit der Verweigerung von Einreisevisa zu begegnen.

Würde das Einreiseverbot gegen Kalemji rechtskräftig, entstünde ein weitreichender Präzedenzfall für viele unerwünschte Meinungen.

Den Gipfel des Zynismus erreicht die Berliner Landesregierung durch ihre Auslegung, die Forderung der Irakischen Patriotischen Allianz nach einem „unabhängigen und demokratischen Land mit Mehrparteiensystem, Religionsfreiheit und sozialer Gerechtigkeit“ sei unglaubwürdig und vorgetäuscht [Behördliche Stellungnahme vom 13.02.2007 zu Kalemjis Klage, Geschäftszeichen IV Z BO 1, Seite 2]. Einmal mehr beweisen BRD-Behörden, dass sie die Definitionshoheit über Demokratie der Schlagkraft von US- und NATO-Bomben unterordnen.

Awni al Kalemji selber merkt hierzu an:

„Wir wollen nicht nur eingestehen, nein, wir wollen mit Stolz verkünden, dass unsere Demokratie nichts mit der westlichen Demokratie zu tun hat, jener exklusiv für den weißen Mann reservierten Einbahnstraße, die für die darbenden Massen dieser Welt bedeutet: Krieg, Besatzung, Unterdrückung und Ausbeutung. Wir können hier nur noch einen alten Deutschen zitieren: „Eine Nation, welche andere unterdrückt, kann selbst nicht frei sein“ (Karl Marx). Dies ist es, was die deutschen Behörden demonstrieren“ [Awni al Kalemji im März 2007].

Unterstützt den Widerstand gegen die Kriege Euroamerikas

Verteidigt das Völkerrecht

Reise- und Redefreiheit für Awni al Kalemji

Initiativ e.V., 19.03.2007

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