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Konsensverhandlungen führen zur Untergrabung des Artikels 7 des Österreichischen Staatsvertrages

29. März 2007

Als junge Kärntner Sloweninnen und Slowenen stellen wir uns die Frage, ob sich die Geschichte wirklich wiederholen muss. Vor der Volksabstimmung im Jahre 1920 wurden unsere Vorfahren in einem Propagandafeldzug das erste Mal hinters Licht geführt: Sozialen Aufstieg und nationale Rechte garantiere nur die Republik Österreich, hieß es. Nach der Volksabstimmung erfolgte jedoch eine gezielte Auslöschung des Slowenischen, die mit der Deportation der Slowenen in der Nazizeit ihren Höhepunkt erreichte. Vor der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages gab es erneut Versprechen bezüglich der Gleichstellung der beiden Landessprachen sowie der Wiedergutmachung der erlittenen Schäden – nach der Unterzeichnung eine geschickte Verzögerungs- und Vertröstungstaktik.

Bis heute müssen wir uns selbst jedes minimale und im Grunde selbstverständliche Recht juristisch erkämpfen, weil deutschnationale Hetzer nach wie vor öffentlichkeitswirksam gegen Volksgruppenrechte ankämpfen. Jene Menschen aber, die sich für die Gleichrangigkeit der slowenischen Sprache einsetzen, gelten in der Öffentlichkeit als verbissene Fanatiker. So warten bereits mehrere Generationen von Kärntner Sloweninnen und Slowenen auf die Erfüllung der garantierten Volksgruppenrechte. 52 Jahre nach Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages warten wir noch immer!

Das Recht auf unserer Seite

Es geht nicht nur um einige Ortstafeln mehr oder weniger, sondern um den Grundsatz der Gleichrangigkeit und Gleichberechtigung der slowenischen Sprache im öffentlichen Leben. Wir lehnen die derzeitigen Konsensverhandlungen ab, weil sie unweigerlich zur Ausschaltung des Artikels 7 des Österreichischen Staatsvertrages führen würden. Während wir uns jetzt noch auf verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte berufen können, wären wir durch eine allfällige Öffnungsklausel zu Bittstellern degradiert. Wir sind davon überzeugt, dass uns die angestrebte Konsenslösung noch weiter in die Defensive drängt. Nach dieser wäre es nämlich beinahe unmöglich, der Kärntner – und vermutlich auch der gesamten österreichischen – Öffentlichkeit die Notwendigkeit weiterer zweisprachiger Aufschriften und Bezeichnungen topografischer Natur zu vermitteln, egal wie eine „Öffnungsklausel“ letztendlich ausgestaltet sein würde. Das Argument der Deutschnationalen, wonach die Kärntner Slowenen immer mehr forderten, obwohl sie gerade alles bekommen hätten, würde danach seine Wirkung tun und Vorurteile über die unersättlichen Slowenen schüren.

In unseren Augen bedeutet eine solche temporäre Lösung ein unverantwortliches und feiges Abschieben von Verantwortung auf nachfolgende Generationen. Deshalb widersprechen wir energisch allen Bestrebungen, eine „Konsenslösung“ in den Verfassungsrang zu heben, bedeutet dies doch die endgültige Einzementierung des Unrechts. Solch ein Konsens hat unweigerlich die Beschränkung des zweisprachigen Gebietes auf jene Orte, die im Gesetz angeführt sind, zur Folge. Dies würde auch negative Konsequenzen für das zweisprachige Schulwesen, die Amtssprache, Kindergärten usw. nach sich ziehen. Wir müssen wachsam sein, denn leere Versprechungen und Unrecht mussten wir schon zu oft über uns ergehen lassen.

Historisch begründbar ist nur das Territorialprinzip

Wir verweisen auf die Lösung, welche anlässlich der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages getroffen wurde: Die Gleichberechtigung der slowenischen Sprache auf allen Ebenen und der Schutz vor Diskriminierung. Wir berufen uns auf den Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages, in dem keine Rede von Prozentklauseln ist.

Unsere Forderung:

Wir verlangen eine lückenlose und gleichrangige Zweisprachigkeit im gesamten zweisprachigen Gebiet – auf Basis des Territorialprinzips, welches den zweisprachigen Schulunterricht in den Jahren 1945 bis 1958 regelte.

Ausdrücklich weisen wir auch darauf hin, dass der Begriff „Bezeichnungen und Aufschriften topografischer Natur“ nicht nur Ortstafeln umfasst.

Da das zweisprachige Gebiet eine historisch gewachsene Tatsache ist, lehnen wir eine Regelung der Topografiefrage auf Grundlage einer Minderheitenfeststellung, die dem garantierten Schutz und der Förderung einer Volksgruppe vollkommen widerspricht, vehement ab! Wir sind Menschen, nicht Zahlen!

Verhandlungen oder gar ein Feilschen über verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie ein Kuhhandel in dieser Frage können von uns nicht akzeptiert werden, denn nur mit unserer Sprache gibt es uns!

Klub der slowenischen StudentInnen in Wien
Klub slowenischer Studentinnen & Studenten Graz
Klub slowenischer Studentinnen und Studenten in Kärnten
Junge Einheitsliste
Kärntner Schülerverband

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