führen zur Freilassung der Verurteilten Bahar Kimyongür, Sukriye Akar und Musa Asoglu
Am 19. April wurde jenes Urteil, welches vier aus der Türkei stammende Aktivisten, bei dreien wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungsfront), zu Haftstrafen verurteilt hatte, von dem belgischen Richter Forier aufgehoben. Die Anwälte der Verurteilten hatten beharrlich auf Unregelmäßigkeiten in dem Verfahren, das von dem Richter Freddy Troch geleitet worden war, hingewiesen. Die Freigelassenen Sukriye Akar, Bahar Kimyongür und Musa Asoglu gaben sich auf einer Pressekonferenz mit dem Ergebnis zufrieden, erklärten jedoch, dass die Basis für ihre haarsträubende Prozesse und Verurteilung die belgischen „Antiterrorgesetze“ seien, die nach wie vor in Kraft seien.