Nachdem im Juni 2005 der damalige Vize-Präsident Attila Vajnai und seine Anhängerinnen und Anhänger aufgrund des politischen Vorstoßes zu einer Einheitsliste mit der regierenden, neoliberalen, sozialdemokratischen Partei, aus der Kommunistischen Arbeiterpartei ausgeschlossen worden waren, wandte sich dieser an das Budapester Stadtgericht welches seine Mitgliedschaft entgegen den Beschlüssen der 21. Konferenz der Partei wiederherstellte und ihn und seine Gefolgschaft wieder in die Posten einsetzte von welchen sie abgewählt worden waren. Der Schiedsspruch des Gerichts wurde von Seiten des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei als politisch motiviert verurteilt, welche jeder legalen Grundlage entbehrte.
Das Budapester Stadtgericht forderte daraufhin einen offiziellen Widerruf dieser Stellungnahme des Zentralkomitees, welchen dieses verweigerte. Im Februar 2006, kurz vor den Präsidentschaftswahlen, begann die Polizei mit Ermittlungen gegen die Partei. Die Mitglieder des Präsidiums der kommunistischen Arbeiterpartei wurden in der Folge wegen „öffentlicher übler Nachrede“ angezeigt, welche nach ungarischem Recht mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann!
1. Artikel 61 der ungarischen Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor. Die Kommunistische Arbeiterpartei ist somit überzeugt, dass der Schuldspruch des Budapester Stadtgerichts der Verfassungsgrundlage Ungarns widerspricht.
2. Es handelt sich bei dem Prozess um ein politisch motiviertes Vorgehen um die Kommunistische Arbeiterpartei zu schwächen.
3. Der Prozess ist Ausdruck einer europaweiten antikommunistischen Kampagne: So wurde in Prag die Kommunistische Jugendunion verboten, in Budapest wurde das Grab von Janos Kadar entehrt, in Tallinn wurden die Monumente sowjetischer Helden zerstört. Heute werden die führenden Personen der kommunistischen Partei Ungarns mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht!
Kommunistische Arbeiterpartei Ungarn [gekürzt v.d.Red.]