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Österreichische Ermittlungsbehörden als Steigbügelhalter der US-Geheimdienste

18. Oktober 2007

Durch die Veröffentlichung der Akte wird deutlich, dass eine Intervention und Kooperation zwischen österreichischen und amerikanischen Ermittlungsbehörden stattgefunden hat. Österreich wird damit in die globale, amerikanische Strategie des Kampfs gegen den Terrorismus eingefügt.In seiner aktuellen Ausgabe veröffentlichte das österreichische
Nachritenmagazin News Auszüge aus dem Akt von Mohammed Mahmoud. Dieser
Akt der Ermittlungsbehörden wurde dem Magazin von jemandem zugespielt,
der Akteneinsicht nehmen konnte. Die Vermutung liegt nahe, dass einer
der Verteidiger dafür verantwortlich ist. Die Möglichkeit einer
Hochglanzablichtung wog in diesem Fall wohl schwerer als das Bedürfnis
noch einer ungebrochenen Reputation. Möglicherweise hat auch eine
Geldsumme seine Entscheidung beeinflusst.
Aus dem Bericht über den Akt geht hervor, dass die Initiative für die
Ermittlungen nicht von den österreichischen Behörden selbst kam. Ein
befreundeter Dienst hätte dem Heeresnachrichtenamt eine
aufschlussreiche Botschaft zukommen lassen, wie es heißt. Außerdem wird
fast beiläufig erwähnt, dass US-Behörden den entscheidenden Hinweis
geliefert hätten, der die Ermittler von der IP-Adresse in Malaysia zu
Mahmoud führte. Hier drängt sich der Gedanke auf, dass die
amerikanischen Behörden in diesem Fall wohl einen entscheidenden
Beitrag geleistet haben. Sowohl in der Initiative als auch in den
laufenden Ermittlungen ist immer wieder ihre Handschrift erkennbar.
Damit besteht jedoch die Gefahr, dass die österreichischen
Ermittlungsbehörden zu Steigbügelhalter der amerikanischen
Anti-Terror-Politik werden. Der juristische und politische Kampf gegen
den politischen Islam wurde somit auch in Österreich auf ein neues
Niveau gehoben. Auch in diesem sensiblen Bereich ist eine zunehmende
Amerikanisierung der österreichischen Politik zu beobachten.
In diesem Licht wird die Behauptung Mahmouds, zwei mal
Entführungsversuchen der in Österreich operierenden US-Diensten
entkommen zu sein, glaubwürdiger. Da die USA es nicht schafften
Mahmouds auf illegale Weise habhaft zu werden initiierten sie nun eine
polizeiliche und geheimdienstliche Verfolgung.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie unter diesen Bedingungen ein
fairer Prozess gewährleistet werden kann. Die Veröffentlichung des Akts
sowie die Existenz jener dunklen Kanäle, über die dies geschehen
konnte, schaffen eine Atmosphäre der Vorverurteilung. Das
Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagten und Verteidiger ist zerstört.

Trotz der tendenziösen Darstellung des Magazins erheben sich schon
erste Zweifel an der Stichhaltigkeit der Vorwürfe. Denn diese basieren
vor allem auf Abhörprotokollen der Internetkommunikation. Darüber
hinaus bleibt als einziger Hinweis die Produktion des Videos, in dem
Drohungen gegenüber dem österreichischen Staats aufgrund seiner
Beteiligung an der Besetzung Afghanistans formuliert wurden. Die
Forderung nach einem Truppenabzug ist jedoch eine politische Forderung,
die nicht vor Gericht verhandelt werden sollte.
In der Substanz konnten keine konkreten Vorbereitungen für Angriffe
irgendwelcher Art festgestellt werden. Dies wird der Staatsanwaltschaft
wahrscheinlich noch Probleme bereiten. Doch womöglich wird auch hier
wieder eine Intervention von Seiten der US-Behörden das gewünschte
Ergebnis bringen.

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