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Richter Gerstberger: „USA haben freie Wahlen im Irak ermöglicht“

8. März 2008

Bericht vom 2. und 3. Tag des Prozesses gegen Mohamed Mahmoud und Mona Salem Ahmed

In Österreichs Massenmedien, die ansonsten nicht für übermäßige Islamfreundlichkeit bekannt sind, kommen vermehrt Stimmen zu Wort, die die Rechtmäßigkeit des mit ihrer Gesichtsverschleierung begründeten Ausschlusses von Mona Salem Ahmed aus der Verhandlung anzweifeln. Sogar Experten aus dem Justizministerium halten den Ausschluss laut Kurier vom 6.3. für ungerechtfertigt. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerstberger, der ansonsten keine Gelegenheit auslässt, sich als Vertreter der westlichen, demokratischen Werte darzustellen, beharrt hingegen auf dem Zwang der Abnahme des Schleiers.

Der Mangel an Objektivität des Gerichts zeigte sich am zweiten Prozesstag auch gleich bei der Einvernahme eines Mitarbeiters des deutschen Bundeskriminalamts, der das Drohvideo, an dem der Hauptangeklagten Mohamed Mahmoud nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mitgewirkt hat, „ausgewertet“ hat. Der Zeuge konnte de facto keinerlei relevante Angaben machen. Für die Erkenntnis, das Video sei in arabischer Sprache mit deutschen Untertiteln und zeige einen vermummten Sprecher sowie Szenen aus dem österreichischen Tourismus und ein militärisches Fahrzeug mit – „möglicherweise“ – österreichischen Soldaten, muss man wohl kaum ein kriminaltechnischer Experte sein. Über die Globale Islamische Medienfront (GIMF), bei der Mohamed Mahmoud mitgearbeitet hat und in deren Internetportal das Video angekündigt worden war, befragt, konnte der Beamte weder über personelle Strukturen noch über eventuelle Anforderungen der GIMF an ihre Mitarbeiter irgendwelche Angaben machen, er sehe in der GIMF aber ein „Sprachrohr der Al-Kaida“. Die Frage des Verteidigers, was die Angaben über die GIMF mit dem Hauptangeklagten zu tun hätten, konnte der Zeuge nicht beantworten. Auch sei die Stimme des Sprechers auf dem Video niemand zuordenbar.

Daraus zog der Richter nicht etwa den Schluss, dass kein Hinweis darauf besteht, dass Mahmoud der Sprecher ist, er meinte vielmehr, wenn die Stimme niemandem zugeordnet werden könne, könnte es ja auch der Angeklagte gewesen sein.

Verteidiger Lennart Binder wies darauf hin, dass die GIMF laut „EU-Terrorliste“ nicht als Terrororganisation eingestuft werde, woraufhin der Richter entwarf, die Liste sei ja irrelevant für das österreichische Recht. Binder erwiderte, die österreichischen Behörden hätten sich ja schon einige Zeit mit der GIMF beschäftigt, und wenn man die GIMF als terroristisch eingestuft hätte, hätte die Polizei die Pflicht gehabt, dies in Brüssel zu melden, wo die „Terrorliste“ täglich aktualisiert werde. Mohamed Mahmoud ergänzte noch, der Zeuge habe behauptet, die GIMF wende sich an europäische Moslems, in Wirklichkeit komme im Gründungsstatut der GIMF aber das Wort „Europa“ überhaupt nicht vor, was auch vom Gerichtsdolmetscher bestätigt wurde. Der Zeuge erzählte dann noch, vom Verteidiger dahingehend befragt, über verschiedene gemäßigte und radikalere Auslegungen des Jihad, die es im Islam gebe, wobei der Richter immer wieder auf die Auslegung hinwies, alle Ungläubigen seien zu töten, obwohl Mohamed Mahmoud ja bereits am ersten Tag klargemacht hatte, dass das nicht seine Auffassung ist.

Nächster Zeuge war ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung (BVT). Bei dieser Einvernahme war zu erkennen, dass es nicht beweisbar ist, dass der Angeklagte auf die im Video gezeigten Bilder zugegriffen hat. Der Zugriff sei über einen Proxyserver, der in Malaysia steht, erfolgt, auf den auch viele andere Zugriff hätten.

Danach wurde der Vertreter der Sondereinheit Observation (SEO) befragt. Er gab an, Mahmouds Zimmer sei optisch und akustisch überwacht wurden. Darüber hinaus habe man am Computer des Angeklagten ein Programm zur Überwachung des aktuellen Geschehens, nicht aber zur Durchsuchung der Festplatte installiert. Außerdem seien auch die Tastaturanschläge überwacht worden. Dadurch sei beweisbar, dass der Angeklagte einen Text über mögliche Anschlagsziele während der Fußball-EM 2008 in Österreich verfasst habe. Der Angeklagte warf ein, es habe sich dabei um in einen privaten Nachrichtenentwurf im Forum der GIMF niedergeschriebene Gedanken gehandelt, die er aber nie abgeschickt habe. Auch der Zeuge konnte nicht bestreiten, dass ein Absenden des Textes nicht nachgewiesen werden kann.

Richter Gerstberger warf ein, es sei ja sogar in kanadischen bzw. amerikanischen Medien über den Text berichtet worden. Die Frage, wie ein Text, dessen Abfassung von österreichischen Behörden überwacht wurde, der aber niemals abgeschickt worden ist, in amerikanische Medien gelangen kann, steht somit im Raum.

Mohamed Mahmoud wurde daraufhin laut und meinte, die österreichischen Behörden wären Marionetten der USA und wollten ihn ins Gefängnis bringen. Im Wirbel, den die Massenmedien um diesen Gefühlsausbruch erzeugen, geht der zugrunde liegende Gedanke, die amerikanischen Behörden würden bei der Überwachung „mitnaschen“, leider unter – ein Gedanke, der angesichts der Tatsache, dass die USA weltweit politische Gegner überwachen, alles andere als aus der Luft gegriffen ist. In diesem Fall wäre es dann auch Tatsache, dass der Text nicht durch Mohamed Mahmoud, sondern durch amerikanische Behörden und Medien, zumindest auszugsweise, an andere Personen gelangt ist.

Umer Hussain, der im Zuge der Verhaftung der beiden Angeklagten ebenfalls festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen worden war, sagte aus, Mohamed Mahmoud hätte auch ihm gegenüber geäußert, dass er gegenüber der GIMF eine Identität angenommen habe, die mit der Realität nichts zu tun gehabt und nur aus Aufschneidereien bestanden hätte, in der Absicht, Kontakte aufzubauen und sich damit gute Geschäftsmöglichkeiten zu verschaffen (womit offenbar Interviews mit prominenten Jihadisten gemeint waren, die er dann an Medien zu verkaufen gedachte, Anm. d. Verf.). Hussain berichtete, die Polizei habe ihm gegenüber beim Verhör behauptet, Mohamed Mahmoud hätte schon einiges gegen ihn ausgesagt. Er habe sich daher selbst mit Aussagen, die Mahmoud entlastet hätten, zurückgehalten Er würde die Dinge erst jetzt erzählen, da erst jetzt klar sei, dass Mahmoud ihn in keiner Weise belastet. Er sei von der Polizei eingeschüchtert worden. Der Richter beeilte sich, diese Aussagen zu unterbinden, indem er dem Zeugen klarmachte, er möge jetzt sehr aufpassen, wen er da jetzt mit solchen Angaben belaste.

Nach demselben Muster wurde auch bei der Einvernahme von Hashem Hashem, einem Freund des Angeklagten, vorgegangen. Dieser gab an, er habe nie mit Mahmoud über Dinge wie den Jihad gesprochen. Auf den Einwand des Richters, es sei polizeilich protokolliert, dass Hashem von Kritik Mahmouds an einer gemäßigten Moschee erzählt habe, erwiderte Hashem, die Behörden hätten seine Aussagen verdreht. Auch hier meinte der Richter, es sei besser, wenn der Zeuge jetzt sehr aufpasse.

Der Vater von Mona Salem Ahmed sagte bei seiner Einvernahme, seine Tochter trage den Gesichtsschleier bereits seit 3 Jahren und es sei ihre eigene Entscheidung gewesen. Diese Aussage wirkt auch dadurch glaubhaft, dass die Mutter der Angeklagten ihr Gesicht nicht zu verschleiern pflegt und dies auch bei Gericht nicht tat. Sie gab an, Mona sei bei ihrer Verhaftung geschlagen und getreten worden, was man in einem sich zivilisiert und demokratisch gebendem Land wie Österreich eigentlich nicht erwarten sollte. Ihre Tochter hätte kein terroristisches Gedankengut, sei aber gegen Ungerechtigkeiten wie die Besatzung im Irak. Diese Gelegenheit nutzte der Richter, um en weiteres Mal seine Ansicht zum Ausdruck zu bringen, im Irak hätte es freie Wahlen gegeben und die Unterdrücker im Irak seien nicht die Besatzer, sondern Terroristen, die jeden Tag 60 Menschen töten würden. Dass bei den „freien“ Wahlen nur Parteien antreten durften, die den USA genehm waren und außerdem die Berichterstattung über die Kämpfe im Irak in den westlichen Medien völlig willkürlich und selektiv ist, fiel dabei ein weiteres Mal unter den Tisch.

Am dritten Prozesstag wurden zunächst das Drohvideo und ein Video der deutschen Geisel Hannelore Krause gezeigt. Mohamed Mahmoud wurde zu dem Geiselvideo befragt und sagte, er habe es im Forum der GIMF kritisiert und die Entführung als nicht nur unislamisch, sondern dem Islam sogar schädlich bezeichnet. Er sei daraufhin im Forum beschimpft und aus dem Forum ausgeschlossen worden, habe sich aber unter einem anderen Namen wieder angemeldet.

Er habe seine bereits bestehenden Kontakte danach benützt, um sich in einer Nachricht an die Entführer für eine Verlängerung des Ultimatums einzusetzen. Später habe er ein Schreiben an die Entführer verfasst, in dem er die Freilassung der Geiseln gefordert und die Entführer darauf hingewiesen habe, dass das solche Videos dem Jihad mehr schaden als nützen würden. 2 Wochen später sei Krause auch tatsächlich freigelassen worden. Ihr Sohn sei aber in der Gewalt der Entführer geblieben, weil er für das irakische Außenministerium gearbeitet habe und damit als Kollaborateur der USA gegolten habe. Richter Gerstberger fragte, warum Mahmoud das nicht schon bei seinem Verhör durch die Polizei angegeben habe. Mahmoud: Er habe diese Angaben nicht gemacht, weil er nicht danach gefragt worden sei. Die Polizei habe ihm vielmehr Fragen über seine Erziehung gestellt, über seinen Aufenthalt in Mailand und ob er wisse, wo sich Osama Bin Laden aufhalte. Sein erster Anwalt (nicht Dr. Binder – Anm. d. Verf.) habe ihm außerdem abgeraten die Wahrheit zusagen, da man ihm diese sowieso nicht glauben würde. Mona Salem Ahmed und er hätten nicht von sich aus den Kontakt zur GIMF gesucht, sondern sie seien angeworben worden, nachdem die GIMF auf einige Texte aufmerksam geworden war, die die beiden aus dem Arabischen übersetzt und ins Internet gestellt habe. Dabei sei es ihnen darum gegangen, der einseitigen Berichterstattung der westlichen Medien etwas entgegenzusetzen. Daraufhin entwickelte sich eine kurze politische Diskussion zwischen Mahmoud und Gerstberger über die Kriege in Afghanistan und im Irak, wobei Gerstberger im Zusammenhang mit den Irakkrieg wörtlich als „Regimewechsel mit amerikanischer Hilfe“ bezeichnete. Mahmoud warf ein, es habe sich um einen völkerrechtswidrigen Überfall gehandelt, die US-Arme habe in der ersten Woche der Besatzung 16.000 Menschen getötet, fast lauter Zivilisten. Auf die neue irakische Polizei und Armee angesprochen, sagte der Angeklagte, solange diese Spitäler oder Grenzen schützen würden, seien sie zu unterstützen. Dort aber, wo sie in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Besatzern Menschen töten, seien sie zu bekämpfen. Der Richter entgegnete wieder einmal, es gebe aber auch Selbstmordanschläge auf Märkten, wo Unschuldige im Namen des Jihad umkämen. Mahmoud dazu: Man habe keinerlei Artikel übersetzt, die so etwas guthießen.

Verteidiger Binder wollte wissen, wie es mit Hannelores Krauses Sohn weitergegangen sei. Mahmoud sagte, die Entführer hätten diesbezüglich am 11.9. 2007 ein weiteres Ultimatum gestellt und um 10 Tage verlängert, er sei allerdings am 12.9. verhaftet worden. Er habe diese Sache am 16.9. gegenüber Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) angesprochen. Er habe den Beamten gesagt, er wolle einen Brief oder ein E-Mail an die Entführer verfassen, um weiter auf die Freilassung von Krauses Sohn hinzuwirken. Die Beamten hätten das Gespräch nicht protokolliert, aber die Sache dem U-Richter weitergegeben, der sich auch interessiert gezeigt hätte. Danach seien die Beamten aber erst am 23.9., also nach Ablauf des Ultimatums zu ihm gekommen. Später sei ihm mitgeteilt worden, dass das deutsche Bundeskriminalamt an seinem Mitwirken nicht interessiert sei.

Danach wurde ein Interview gezeigt, dass Mahmoud für die Sendung Spiegel-TV gegeben hatte und in dem er ausführlich über die einseitige westliche Darstellung der Konflikte im arabischen und zentralasiatischen Raum sprach und über seine Motivation, dem etwas entgegenzusetzen um die Verbrechen der USA und ihrer Verbündeten aufzuzeigen.

Die Vorführung wurde zwecks Anhörung des Zeugen Dr. Strasser, der als Rechtschutzbeauftragter in die Überwachung von Mahmouds Wohnung und Computer eingebunden gewesen war, unterbrochen. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Überwachung des Computers legal war, da es dafür eigentlich keinen richterlichen Beschluss gegeben hat, sondern nur für die Installierung von Audio- und Videoüberwachung. Strasser vertrat dabei die merkwürdige Auffassung, die Überwachung der Telekommunikation und damit des Internetverkehrs sei deshalb legal gewesen, weil für eine Überwachung eines Computers weniger hohe rechtliche Hürden gelten würden als für einen Lausch- und Spähangriff. Bei letzterem müsste es Verdacht auf Verbrechen mit weit höherer Strafandrohung geben als bei einer Computer-Überwachung. Da nur Mahmouds Zimmer und sein Computer überwacht worden seien, sei es außerdem ausgeschlossen gewesen, dass Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden, und das sei entscheidend. Dr. Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, der von Verteidiger Binder als Experte in Datenschutzfragen hinzugezogen wurde, fragte den Zeugen, welche Maßnahmen man ergriffen habe, um zu verhindern, dass auch Dinge überwacht wurden, die Mahmoud auf seinem Computer geschrieben habe, die aber nicht in den Bereich der Telekommunikation fallen würden. Der Zeuge meinte zwar, dass diese Dinge nicht überwacht oder zumindest nicht weitergegeben werden sollten, musste aber auch einräumen, dass sich bei Überwachung aller Tastaturanschläge die Überwachung dieser Dinge natürlich nicht vermeiden lasse.

Somit dürfte im Raum stehen, dass, wenn Mahmoud seine Überlegungen über „Anschlagspläne“ nur geschrieben, aber nie abgeschickt hat, nicht nur die vom Angeklagten vermutete Weitergabe der Daten an Behörden der USA, sondern bereits deren Erfassung durch die österreichischen Behörden nicht legal war.

Die Video-Fortführung ging weiter und es wurde angekündigt, dass nunmehr auch Videos über Hinrichtungen von Geiseln gezeigt würden. Dagegen erhob Dr. Binder Einspruch. Daraufhin zog sich der Richtersenat zur Beratung und Beschlussfassung zurück. Nach einigen Minuten kehrte dieser wieder in den Gerichtssaal zurück und teilte mit, dass der Einspruch von Dr. Binder abgelehnt wird. Besagte Videos seien Gegenstand des Verfahrens und müssten den Geschworenen vorgeführt werden. Gerstberger wies noch darauf hin, dass vor besagter Präsentation alle Personen unter 14 Jahren den Gerichtssaal zu verlassen hätten. Sollten unter den volljährigen Besuchern Personen sein, welche derartige Präsentationen nervlich nicht durchstehen würden, so steht es ihnen frei ebenfalls den Gerichtssaal zu verlassen. Einige Personen machten davon Gebrauch.

Alle starrten auf die Leinwand, auf der Vermummte ihrer Geisel, US-Staatsbürger Nick Berg, den Kopf abschnitten sowie die Exekution irakischer Gefangener auf brutalste Weise gezeigt wurde. Ein Video zeigte auch vermummte Kinder wie sie Hinrichtung spielen. Diese Videos waren auf den PCs der Angeklagten gespeichert. Mit dieser Vorführung versuchte Staatsanwalt Klachl seine Behauptung zu untermauern, dass die Angeklagten „Al Qaida“-Mitglieder seien.

„Warum zeigen Sie nur diese Videos?“, fragte Mohamed Mahmoud erregt. „Auf meinem PC sind auch Bilder von Verbrechen der US-Armee zu sehen. Warum zeigen Sie die nicht auch?“ Gerstberger: „Wir sind nicht hier, weil Sie Mitglied der US-Armee sind. Sie sind des Terrorismus angeklagt“. Binder: „Das ist reine Stimmungsmache, beweist aber gar nichts“. Mahmoud: „Das Ganze dient dazu, die Geschworenen absichtlich emotional zu beeinflussen. Hier wird nicht Gerechtigkeit gesprochen. Es geht ausschließlich nur um meine Verurteilung. Das ist ein Schauprozess“. Diese Äußerung wurde auch von seinem Vater und von der Mutter von Mona Salem Ahmed, welche im Besucherbereich saßen, lautstark geäußert. Als sich Mahmoud von der Anklagebank erhob, wütenden Protest aussprach und für das Gericht eine Drohpose einnahm, schritt die Justizwache auf Aufforderung von Gerstberger ein. Sechs Beamte versuchten ihn zu beruhigen und führten ihn schließlich aus dem Saal. Daraufhin wurde eine zehnminütige Verhandlungspause angeordnet.

Auch hier geht wieder im medialen Wirbel die Tatsache unter, dass Mahmouds Einwände völlig berechtigt waren und die Tatsache, dass diese Videos auf seinem PC zu finden waren, nichts mit der Frage zu tun hat, ob er selbst ein Terrorist ist oder nicht.

Nach 15 Minuten wurde Mohamed Mahmoud in den Gerichtssaal zurückgebracht, meldete sich nicht mehr zu Wort und verhielt sich auch völlig ruhig. Dr. Binder stellte eine Reihe von Beweisanträgen, über die das Gericht in der kommenden Woche entscheiden wird.

Die Verhandlung wird am 12.3.2008, 9.00 Uhr, fortgesetzt.

Antiimperialistische Koordination (AIK)

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