Urteile: 4 Jahre und 22 Monate
Bericht von Kurt Kann
Am 12.3.2008, 9.00 Uhr, wurde vor dem Straflandesgericht Wien, unter dem Vorsitz von Richter Norbert GERSTBERGER, der Prozess gegen MOHAMED MAHMOUD und MONA SALEM AHMED fortgesetzt.
Medienvertreter, TV, Rundfunk und Presse, waren wieder zahlreich vertreten. Sie begaben sich in Lauerstellung und warteten auf das Eintreffen des Angeklagten. Der Besucherbereich war neuerlich dicht gefüllt. Zur Überraschung aller wurden MONA und MOHAMED von den Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. MONA war nach wie vor verschleiert. Sie erbat, sie wolle in ihre Zelle geführt werden, statt wie bisher in einem kleinem Raum neben dem Gerichtssaal den Prozessverlauf abwarten zu müssen. Wegen eines defekten Mikrofons wird das gesagte aber nicht verstanden. Daraufhin fährt der Richter MONA unwirsch an: „Ich halte fest: Jemand mit einem Fetzen vor dem Gesicht ist nur schwer verständlich !“. MOHAMED legt gegen diese Äußerung mit den Worten „Ihre Aussage ist eine sehr schwere Beleidigung !“ schärfsten Protest ein. GERSTBERGER darauf: „Ich bin bereit, das zurückzunehmen, wenn sich dadurch jemand beleidigt fühlt“. „Ja ich“, rief die im Publikum sitzende Mutter von MONA empört. Als sie weiter reden wollte, wurde sie von GERSTBERGER mit den Worten „Mit dem Publikum werden keine Diskussionen geführt. Wir sind hier vor Gericht und nicht bei einer allgemeinen Diskussionsveranstaltung“ in harschem Ton zurechtgewiesen. Er forderte die Genannte auf, sich ruhig zu verhalten und jeder Äußerung zu enthalten. Widrigenfalls er sie aus dem Saal weisen muß.
MONA ist ob dieser Äußerung von GERSTBERGER erschüttert und wird wieder in ihre Zelle zurückgeführt. Sie überreicht aber GERSTBERGER vorher noch eine schriftliche Erklärung, welche von ihr verfaßt wurde. „Gott weiß, ich habe nichts Unrechtes getan, heißt es darin unter anderem. Sie bleibt also weiter von der Verhandlung ausgeschlossen und bekommt auch ihr Urteil in der Zelle verkündet.
Der von Dr. BINDER vorgelegte Beweisantrag, dass die Online-Überwachung rechtswidrig war, wird vom Richtersenat abgelehnt. Dazu wird von Dr. BINDER der im Gerichtssaal anwesende Dr. ZEGER von der „ARGE-Daten“ wieder, wie schon in den vergangenen Verhandlungstagen, als Sachverständiger beigezogen. Dieser nimmt neben Dr. BINDER Platz und erläutert dem Richtersenat und den Geschworenen ausführlich seine Bedenken. Das ausgeführte schloß mit einem Fragenkatalog ab und sollte auf Antrag von Dr. BINDER auch von einem Gerichtssachverständigen beurteilt werden.
Danach werden von GERSTBERGER über einen sehr langen Zeitraum Textpassagen aus den Aussagen, welche MOHAMED vor dem Untersuchungsrichter machte verlesen und um Stellungnahme hiezu ersucht. Dem kommt MOHAMED nach, aber nicht alle Aussagen die er jetzt nunmehr macht, stellen GERSTBERGER zufrieden.
Dr. BINDER übergibt GERSTBERGER eine schriftliche Erklärung von MAHMOUD SALEM AHMED (Bruder von MONA) und ersucht diesen als Zeugen zu befragen. Der Richtersenat zieht sich daraufhin kurzfristig zur Beratung zurück. Nach der Rückkehr in den Gerichtsaal, gibt GERSTBERGER besagten Antrag statt.
Zunächst wird aber von GERSTBERGER als Zeuge Wilhelm LANGTHALER aufgerufen. Dieser beantwortet die von ihm gestellten Fragen wie folgt:
„Ich kenne MOHAMED seit ca. 2-3 Jahren. Ich bin mit den politischen Ansichten des Angeklagten solidarisch. MOHAMED hat sich in der Vergangenheit zusammen mit mir an Demonstrationen, Kundgebungen und Diskussionsveranstaltungen, welche von der hiesigen „Anti-Kriegsbewegung“ organisiert wurden beteiligt. Wir wenden uns in unserer Meinung gegen Krieg und Besatzung im Irak, Palästina und Afghanistan. Daher ist der in diesen Ländern vom Volk geleistete Widerstand auch nach dem Völkerrecht legitim. GERSTBERGER daraufhin: „Im Irak hat ein Unrechtsregime geherrscht. Mit diesem Krieg wurde das Volk von Unterdrückung, Not und Elend befreit. Wie halten sie es zum Beispiel mit der Besatzung der Allierten in Österreich nach dem 2.Weltkrieg ? Wäre da nicht auch Widerstand zu leisten gewesen ? LANGTHALER: „Das hat doch mit den Kriegsereignissen im Irak, Palästina und Afghanistan überhaupt nichts zu tun. Österreich wurde damals von den Allierten vom deutschen Faschismus, der mit der Saadam Hussein-Regentschaft überhaupt nicht vergleichbar ist, befreit. Dieser Vegleich ist absolut unzulässig“. Über die Kontakte zwischen MOHAMED und TUSCHLA hinsichtlich eines Interviews mit „Al Qaida“-Repräsentanten ist ihm nichts bekannt. Über Selbstmordanschläge sowie den der Anklage zugrunde liegenden Anschlagsplänen in Österreich und auf in- und ausländische Repräsentanten hat er mit MOHAMED nie gesprochen. MOHAMED hat ja schon ausgesagt, dass er Anschläge auf unschuldige Zivilpersonen ablehnt. „Dies geht mit meinen Ansichten konform“. Der Widerstand im Irak, Palästina und Afghanistan hingegegen ist legitim und wird auch von mir befürwortet“. GERSTBERGER: „Schon eine diesbezügliche Gesinnung eines politisch engagierten Menschen bewegt sich in einem sicherheitsgefährdeten Bereich“.
Danach wird von GERSTBERGER die Aussage von MONA vor der Polizei und eine persönliche Stellungnahme von ihr zum Prozess verlesen. Dies in Ermangelung ihrer persönlichen Teilnahme am Prozess.
Dann wird von GERSTBERGER die Anzeige des Bundesamtes für Verfasungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich an die Staatsanwaltschaft-Wien hinsichtlich des Drohvideos vom März 2007 verlesen. Ferner eine Information vom Bundeskriminalamt-Deutschland an die Staatsanwaltschaft-Wien betreffend die Entführung und Geiselhaft von Hannelore KRAUSE und ihrem Sohn im Irak. Dann werden nochmals die Überwachungsmaßnahmen, welche von der Strafverfolgungsbehörde gegen MOHAMED gesetzt wurden, vorgetragen. Auch Passagen aus dem Chat-Verkehr zwischen MOHAMED und befreundeten Kontaktpersonen kommen zu Gehör. Alles zusammen sind Gegenstand des Verfahrens und haben einen tatrelevanten Hintergrund.
Im Anschluß daran erfolgt die Befragung des MAHMOUD SALEM AHMED (Bruder von MONA). Er gibt unter anderem an, dass Geiselnahmen und Hinrichtungen absolut falsch sind und politisch mit nichts zu rechtfertigen. Ob seine Schwester Videos über derartiges auf ihrem PC angesehen und für gut befunden hat, ist ihm nicht bekannt. Dazu ist auch noch zu erwähnen, dass MONA grundsätzlich Terroranschläge immer abgelehnt hat. Die Gesinnung von MOHAMED hat mit Terrorismus nichts zu tun. Seine Aktivitäten haben sich immer im legalen Rahmen bewegt.
Darauf folgt eine Befragung von MOHAMED durch GERSTBERGER hinsichtlich Chat-Kommunikationen von ihm mit Gesinnungsfreunden. Es ergibt sich aber daraus nichts wesentlich neues. Weiters erfolgt die Verlesung des Berichtes vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich über die Verhaftung von MOHAMED und MONA. Da meldet sich plötzlich die Mutter von MONA aus dem Besucherbereich. Sie gibt an, dass ihre Tochter im Zuge der Verhaftung mißhandelt wurde und das darüber ebenfalls verhandelt werden müsse. GERSTBERGER gibt ihr zu verstehen, dass sie die Möglichkeit habe eine gesonderete Anzeige gegen die Exekutive zu machen, aber jetzt ist sie weder am Wort noch werden ihre Zurufe aus dem Publikum akzeptiert. Sie möge sich endlich ruhig verhalten, sonst müsse sie aus dem Saal gewiesen werden.
MOHAMED gibt neuerrlich zu verstehen, dass er gegen das Töten von unschuldigen Zivilisten, vor allem Frauen und Kindern, ist. Auch Anschläge, welche jeglicher Grundlage entbehren, sind abzulehnen. Aber ein ja zum Widerstand in einem islamischen Land, welches von fremden Truppen zuerst mit Krieg und dann mit Besatzung, bedacht wird. Er hat auch immer gegenüber den Behörden bekundet, dass er für die Befreiung von Geiseln in Irak und Afghanistan vermitteln könnte. So könnte er sich zum Beispiel auch für die Befreiung des österreichischen Staatsbürgers Bert NUSSBAUMER einsetzen.
Danach schreitet GERSTBERGER zur Verlesung der Hauptfragen im Sinne der Anklage an die Geschworenen. Diese bestehen aus 14 Punkten und lauten zusammengefaßt wie folgt:
Sind MOHAMED MAHMOUD und MONA SALEM AHMED schuldig nach …§ 278 b STGB Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, nach …§ 278 a STGB an Verbrechen einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein. Sind die beiden Angeklagten schuldig nach …§ 250 STGB das Verbrechen der Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs gesetzt zu haben. Sind die beiden Angeklagten schuldig nach …§ 15, 105 Abs.1, 106 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 STGB das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung gesetzt zu haben. Und sind sie schuldig nach …§ 278 b, Abs.1 STGB, Anschlagsziele, insbesondere Spiele der Fussball-Europameisterschaft 2008, in- und ausländische Politiker wie Tony BLAIR, Jack STRAW, Gerhard SCHRÖDER, Jörg HAIDER, H.C. STRACHE, weiters Gebäude der Vereinten Nationen aud das Gebäude der OPEC, ausgewählt und gegen diese mit terroristischen Anschlägen vorzugehen, beabsichtigt haben.
Das MOHAMED MAHMOUD damit zusammenhängend menschliche Verluste, vielleicht zehntausende billigend in Kauf nehmen würde, ist ein erschwerende Tatsache seiner beabsichtigten Handlungen. Ferner hat er sich seit März 2007 als Mitglied der terroristischen Vereinigung „Al Qaida“ zu erkennen gegeben und beabsichtigte mit dieser zu kooperieren. Nach dieser Verlesung setzte GERSTBERGER eine Pause von 15 Minuten an. Die wollte MOHAMED dazu benutzen um nochmals mit seiner Frau zu sprechen. Weil das Verfahren nunmehr in einer „kritischen Phase“ sei, so GERSTBERGER wörtlich, muß er dieses Ansinnen ablehnen. Danach wurden MOHAMED wieder die Handschellen angelegt, diesmal aber wesentlich fester als sonst. Daraufhin schrie er „Sie tun mir weh ! Sie tun mir weh !, dabei drehte er sich zu GERSTBERGER um und sagte: „Sehen Sie doch, die tun mir weh !“. MOHAMED begann sich gegen diese Behandlung massiv zu wehren und wurde dafür von den Justizbeamten noch härter angefaßt und gewaltsam aus dem Gerichtssaal gedrängt. Draußen vor der Tür zum Gerichtssaal hörte man ihn weiter schreien und lautes Gepolter. Die Familie von MONA versuchte zur Tür zu gelangen, wurde jedoch von Gerichtsmitarbeitern daran gehindert. Das erzürnte die Mutter von MONA besonders. Sie versuchte weiterhin zu ihrem Schwiegersohn vorzudringen, doch die Justizwache stellte sich ihr massiv in den Weg. „Das ist Misshandlung, wo bleiben da die Menschenrechte !“, rief sie lauthals. Fast kam es auch zu einer gröberen handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Bruder von MONA und einem Justizwachebamten. Er wurde dann von einem anderen Prozessbesucher daran gehindert. Die Medienvertreter hatten alle Hände voll zu tun um das Geschehen im Bild und Ton festzuhalten. Von Gerhard TUSCHLA wurden die Ereignisse als ein Skandal sondergleichen bezeichnet, wobei er auf das brutale Verhalten der Justizwachebeamten besonders hinwies.
PLÄDOYER DES STAATSANWALTS
Der Angeklagte ist als Sprecher der „Globalen Islamischen Medienfront“ (GIMF) aufgetreten. Er hat dies auch bei einer Aussage selbst zugegeben. Er verbreitete Informationen terrroistischen Inhalts. Da er sich dazu auch nicht gegenteilig äußerte, muß davon ausgegangen werden, dass er sich damit identifiziert. Er beabsichtigte einem österreichischen Journalisten ein Interview mit „Al Qaida“-Repräsentanten zu vermitteln. Mit der Verbreitung seiner Informationen fungierte er als Propagandainstrument für islamistische Terrornetzwerke. Damit bekundete er nicht nur seine Sympathie für diese, sondern fungierte auch als Unterstützer. Das von ihm produzierte und ausgestrahlte Drohvideo unterstreicht sein terroristisches Gedankengut besonders. Sein Interview im Rahmen der Sendung „Spiegel TV“ schließt hier nahtlos an. Ferner wollte er eine Basis für eine islamische Terrororganisation in Österreich schaffen, dies sollte mit der Einrichtung einer deutschsprachigen Abteilung der „GIMF“ bewerkstelligt werden. Die Erpressung und Nötigung der österreichischen und deutschen Regierung (Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan, sonst wird es Anschläge geben) ist ein zusätzlich erschwerender Faktor. Seine mittels PC erfolgte Chat-Kommunikation mit Sprechern islamistischer Terrornetzwerke läßt ihn ebenfalls in einem bezeichneten Licht erscheinen. Das Strafgesetz sieht für solche Tathandlungen ein entsprechendes Strafausmaß vor und sollte beim Urteilsspruch auch entsprechend berücksichtigt werden.
PLÄDOYER DES VERTEIDIGERS
Die Anklage ist masslos überzogen. Sie ist so, nicht ernst zu nehmen. Beide Angeklagte haben Internet-Recherchen betrieben und Informationen ins Netz gestellt, die unter dem Begriff freie Meinungsäußerung zu subsumieren wären. Diese als Propaganda für islamistische Terronetzwerke zu bezeichnen, läßt sich rechtlich nicht begründen. Die „GIMF“, wo besagte Informationen verbreitet wurden, in die Nähe von Terrororganisationen zu rücken ist eine unhaltbare Aussage. Der Angeklagte wollte primär Menschenleben retten (Hilfestellung bei der Befreiung von Geiseln) und nicht auslöschen. Seine Frau MONA hat nur Übersetzungsarbeit geleistet und keinerlei Kontakte zu anderen Islamisten gepflogen. Ihre Schuld ist geringsten Ausmaßes. Daher wäre sie eigentlich freizusprechen. Der Angeklagte hat zu keiner Zeit teroristische Taten gesetzt und nur Informationen über das Internet verbreitet, welche ähnliches thematisieren und in der Vergangenheit sowie auch jetzt auf frei zugänglichen Web-Sites zu finden sind. Zu keiner Zeit wurde dies von den Strafverfolgungsbehörden zum Anlaß genommen Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu veranlaßen. Daher sind auch die technischen Überwachungsmaßnahmen, welche gegen den Angeklagten intensivst gesetzt wurden, ein übertriebenes Unterfangen gewesen. Sie sind rechtlich mehr als bedenklich. Die Anklage fußt auch auf der Tatsache, daß in Österreich ein hohes Maß an Fremdenfeindlichkeit nicht nur im Alltag sondern auch im justiziellen Bereich Platz gegriffen hat.
SCHLUSSWORT VOM ANGEKLAGTEN
„Ich nehme an wenn es in Österreich die Todesstrafe geben würde, würde ich zu dieser verurteilt werden. Für mich und meine Frau gibt es nicht einmal Tierrechte. Wir werden seit sechs Monaten beschimpft, gefoltert, vorverurteilt und auf eine Art und Weise behandelt, wie nicht einmal Vergewaltiger und Mörder behandelt werden. Der Staatsanwalt und die Polizei haben mich zum Terroristen hochstilisiert. Ein Sebastian oder ein Christian wären nie angeklagt worden. Aber ich schon, weil es um einen Mohamed geht, einem Moslem eben. Das Gericht hat es von Anfang an darauf angelegt mein Leben zu zerstören. Besagtes Drohvideo wurde mir einfach unterschoben, nur um mir eine terroristische Tathandlung nachweisen zu können. Der österreichische Staat ist ein Erfüllungsgehilfe der Amerikaner. Seit meiner Verhaftung wird meiner und der Familie meiner Frau in der Öffentlichkeit mit Schmähungen, Beschimpfungen und Beleidigungen begegnet. Ich wiederhole nochmals: Wir wollen keine Selbstmordanschläge auf Zivilpersonen. Wir lehnen das ab. Wir wollen solche Taten verhindern. Das ist aber nur möglich wenn die Regierungen endlich ihre Truppen aus dem Irak und Afghanistan zurückziehen. Wenn ich wirklich ein Terrorist wäre, würde ich jetzt nicht hier vor Gericht sitzen, sondern wäre in einem Kriegsgebiet im Einsatz. Es gibt viele andere Web-Sites wo Informationen von Organisationen, ähnlich „al Qaida“, zu finden sind. Werden diese aber offiziell geschlossen ? Werden die Betreiber wegen Terrorismus vor Gericht gestellt ? Niemals ! Aber ich Mohamed muß jetzt als Sündenbock herhalten. Werde für etwas zur Verantwortung gezogen, was tagtäglich rund um die Uhr von anderen Medienplattformen verbreitet wird. Ich hatte keine Möglichkeit mich ausreichend zu verteidigen und daher habe wir beide den Glauben an die Gerechtigkeit verloren“.
Dann ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Nach 6 Stunden verkünden sie das Urteil: MOHAMED MAHMOUD 4 Jahre unbedingt, MONA SALEM AHMED 22 Monate unbedingt.
Dr. BINDER überlegt angesichts dieses Urteils in die Berufung zu gehen. MOHAMED erbat sich 3 Tage Bedenkzeit. Die Meinung von MONA ist zum Zeitpunkt des verfaßten Prozessberichtes nicht bekannt.