von Kurt Kann / Gegeninformationsinitiative Aug und Ohr
Am 3. 3. 2008 begann um 9.00 Uhr unter dem Vorsitz von Richter Dr. Norbert Gerstberger im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien der Prozess gegen Mohamed Mahmoud und Mona Salem Ahmed. Die Anklagepunkte lauten wie folgt:
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung („Al Qaida“ und „“Mujahedin-Gruppen“). Verbreitung von Propaganda für „Al Qaida“ und Aufforderung zur Verübung von Terroranschlägen gegen die Fußballeuropameisterschaft 2008 in Österreich sowie auf die UNO-City in Wien. Weiters Anschläge auf politische Prominenz im In- und Ausland, sowie Erpressung und Nötigung der österreichischen und deutschen Regierung hinsichtlich Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan.
Das Medieninteresse war sehr groß. Mindestens 30 Medienvertreter aus dem In- und Ausland waren zugegen.
Der Besucherbereich war dicht gefüllt. Darunter mehrere Familienangehörige von Mohamed und Mona. Eine weibliche Besucherin war völlig verschleiert erschienen und deshalb wurde ihr wohl von den TV-Kamerateams besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie wehrte aber einige zu dicht an ihr gemachte Aufnahmen mit drastischen Handbewegungen ab. Gerhard Tuschla war ebenfalls mit einem TV-Kamerateam erschienen. Als Rechtsanwalt Dr. Binder den Saal betrat, wurde er von den Medienvertretern sogleich bestürmt. Tuschla und andere TV-Reporter machten mit ihm ein ausführliches Interview.
Dann wurden Mohamed und Mona in Handfesseln von den Justizwachebeamten in den Saal geführt. Sofort stürzten sich die Medienvertreter auf die beiden. Sie wurden minutenlang gefilmt und von den Reporten ins Visier genommen.
Nach diesem Spektakel, forderte Richter Gerstberger die Medien auf, ihre Tätigkeit einzustellen und den Verhandlungssaal zu verlassen. Er wies sogleich darauf hin, daß während der Verhandlung keine Bild- und Tonaufnahmen zulässig seien und auch die anwesenden Besucher sich jeglicher Äußerung (aller Beifall- oder Missfallskundgebungen) zu enthalten hätten. Zuwiderhandlungen werden mit der Räumung des Gerichtsaales geahndet. Die in der ersten Reihe des Besucherbereiches sitzenden Familienangehörigen von Mohamed und Mona wurden vom Richter belehrt, daß eine Begrüßung der beiden vor Prozeßbeginn unzulässig sei. Hingegen wird einer kurzen Verabschiedung nach Ende der Verhandlung zugestimmt.
Da Mona völlig verschleiert erschien, wies sie der Richter auf die Strafprozeßordnung hin, welche ein derartiges Erscheinungsbild nicht zulasse. Nach den österreichischen Rechtsvorschriften habe sie ihr Gesicht klar und deutlich zu zeigen. Sie könne aber ihre Haartracht mit einem Kopftuch bedecken. „Wir sind kein islamischer Staat!“ äußerte der Richter wörtlich. Und er bemerkte: „Ich werde vielleicht ein menschliches Wort an Sie richten, ich bitte Sie, Ihr Gesicht herzuzeigen. Sie könnten dem Alter nach meine Tochter sein!“. Schließlich meint er: „Man darf natürlich nicht übersehen, daß, im Zusammenhang mit dem islamischen Gedankengut, die Verhüllung vor Gericht die Mißachtung auf den Höhepunkt bringt.“ Er gibt ihr 5 Minuten Bedenkzeit, dann muss sie den Schleier ablegen oder wird von der Verhandlung ausgeschlossen. Mona gibt zu verstehen, daß der Prophet das Verbergen des Gesichts gebiete und fragt wie die Geschworenen darüber denken. Der Senat entscheidet, sagt Gerstberger. Nach dem Verstreichen der Bedenkzeit, wobei der Richtersenat denn Saal zwischenzeitlich verlassen hatte, wird sie neuerlich gefragt, ob sie nun bereit sei, ihren Schleier abzulegen. Da sie dies verneinte, wurde sie, nachdem sie sich von Mohamed mit einer Umarmung verabschieden durfte, von der Verhandlung ausgeschlossen und aus dem Saal geführt. Dr. Binder gibt dazu zu verstehen, daß es sich hier um eine Voreingenommenheit des Senats handelt. Sein Vorwurf lautet: „Die Prinzipien der Religionsfreiheit werden nicht anerkannt.“ Mohamed zählt eine Reihe von Staaten auf, in denen die Verschleierung gang und gäbe ist. Außerdem sei die freie Religionsausübung in Österreich ein anerkanntes Recht. Ein katholischer oder evangelischer Priester darf vor dem Gericht ja auch in seiner religiösen Kleidung erscheinen und wird deswegen auch nicht wegen Mißachtung des Gerichts vom Verfahren ausgeschlossen. Darauf der Richter wörtlich: „Der Pfarrer zeigt aber sein Gesicht.“
Um 9.15 Uhr beginnt die Verhandlung. Zunächst wurden die Geschworenen (11 Personen) von GERSTBERGER vereidigt. Danach erfolgt die Anklagerede (30 Minuten !)) von Staatsanwalt Dr. Michael Klackl, welche er grundsätzlich an die Geschworenen richtete. Er schilderte die Anschuldigungen sehr drastisch, unter anderen wirft er ihnen vor „die propagandistische Aufbereitung des Nährbodens für den Terrorismus“. In Internet-Botschaften wird zum Beispiel von der „Tötung von Köpfen der Ungläubigen und von Sprengstoffanschlägen während der Fußballeuropameisterschaft, womit die Tötung von Zehntausenden von Menschen möglich wäre“ gesprochen.
Dr. Binder kritisiert diese Position: „Prinzipien der Religionsfreiheit werden nicht anerkannt“. Die elektronischen Überwachungsmaßnahmen von Mohamed seien als sehr fragwürdig anzusehen. Es gab hiezu zu keiner Zeit eine rechtliche Grundlage. Vom österreichischen Geheimdienst wurde über seine Installierung beim Internet-Provider Chello der Kommunikationsverkehr von Mohamed lückenlos überwacht. M. habe ausschließlich auf medialer Ebene Tatsachen verbreitet, welche von den internationalen westlichen Medien stets verschwiegen werden. Die „Globale Islamische Medienfront“ ist eine mediale Plattform und steht mit islamistischen Terrornetzwerken in keinem wie immer gearteten Zusammenhang. Die unterstützende Tätigkeit von M. bei der Freilassung von Allan Johnston sowie der Freilassung von Hannelore Krause aus der Geiselhaft und beim Versuch, auch ihrem Sohn zu helfen, spreche doch für M. Damit dokumentiere er seine bisher von ihm gemachten Aussagen, daß er Menschenleben retten und nicht töten wolle.
Die bisher von den Strafverfolgungsbehörden mit M. durchgeführten Verhöre waren von Brutalität geprägt, es wurde auch ständig versucht, ihn gegen seine Ehefrau auszuspielen. Seine Haftbedingungen sind unmenschlich und bewegen sich in einer Grauzone der Folter.
Anschließend daran wird M. vom Richter befragt, ob er sich im Sinne der Anklage schuldig bekenne. M. verneint dies entschieden. Er zitiert den Koran, in dem es heißt: „Wenn der Feind islamischen Boden angreift, dann sei Widerstand Pflicht“. „Doch übertretet nicht“ heißt es weiter, „daher distanziere ich mich von jedem Terroranschlag“.
Er engagiere sich seit 2002 gegen den Krieg in Afghanistan und Irak und gegen Folterungen durch die US-Armee und ihre Verbündeten in diesen Ländern. Das Töten von Menschen, wie es „Al Qaida“oder die „Hamas“ praktiziere, lehne er entschieden ab.
Der Richter fragt ihn, warum er dann Nachrichten im Sinne der „Al Qaida“-Ideologie verbreitet habe. Das erklärt er so: „Ich wollte die Leute beeindrucken, ich wollte den Eindruck vermitteln, dass ich mit Al Qaida seit 20 Jahren sympathisiere. … Ich habe versucht zu beweisen, daß ich einer von ihnen bin.“ Ich wollte an Osama Bin Laden oder seinen Vize herankommen und für den TV-Reporter Gerhard TUSCHLA ein Exklusivinterview arrangieren. Jetzt werde ihm klar, daß er damit sein Leben und das seiner Ehefrau aufs höchste gefährdet habe.
Mit dem Drohvideos vom März 2007 habe er nichts zu tun. Er habe als Mitarbeiter, „Journalist“, der „Globalen Islamischen Medienfront“ ihm übermittelte Texte zur Verbreitung zur Verfügung gestellt bekommen. Er habe diese Texte bearbeitet und den Verfassern zum Beispiel mitgeteilt, daß sie so nicht veröffentlicht werden können, denn das würde schlimme Folgen haben. Selbstmordattentäter und Märtyrer sind zwei ganz verschiedene Dinge. Einem Selbstmordattentäter ist es nach dem Koran verboten, so zu handeln. Dafür wird er nämlich mit dem Dasein in der Hölle bestraft. Ein Märtyrer hingegen ist ein Befreiungskämpfer, welcher nach den islamischen Gesetzen handelt. Daher ist der Widerstandskampf im Irak, in Palästina, in Afghanistan und Tschetschenien legitim, da von den dortigen Besatzungstruppen Terror ausgeübt wird. Die islamische Welt ist Kampfgebiet. Jene europäischen Länder, welche früher einmal teilweise islamisch waren, und in der Vergangenheit mit Anschlägen bedacht wurden, sind kein Kampfgebiet, und daher sind besagte Anschläge auch entschieden abzulehnen. Die Tötung von unschuldigen Zivilpersonen ist menschenverachtend.
Die am 9.3 und 10.3.2007 erschienen Videos wurden von mir weder produziert noch ausgestrahlt. An diesen beiden Tagen war ich nicht zu Hause sondern mit meiner Ehefrau unterwegs.
Das Statut der „Globalen Islamischen Medienfront“ gibt ganz klar darüber Auskunft, dass es sich hier um eine Medienplattform handelt, welche Nachrichten, Informationen usw. verbreitet, welche die andere Seite der Informationswelt zu Wort kommen läßt und den Konsumenten dazu anregen soll, sich seine eigene Meinung zu bilden und der internationalen westlichen Medienwelt entgegenwirken. Bei der „Globalen Islamischen Medienfront“ sind einige hundert Leute tätig. M. war bestrebt, darin eine führende Rolle zu spielen und bot hiezu die Einrichtung einer eigenen deutschsprachigen Abteilung an. Er habe nur im journalistischen Sinne gehandelt und zu keiner Zeit zu Terroranschlägen animiert. Daher können seine verbreiteten Informationen nicht Terrorismus sein. Veröffentlichungen von Aussagen von OSAMA BIN LADEN, Al ZARQAWI oder AL ZAWAHIRI, welche er über die „Globale Islamische Medienfront“ verbreitet habe, seien genauso legitim, wie die Verbreitung solcher Aussagen durch offizielle Medien (Presse, Rundfunk und TV). Werden besagte Medienverantwortliche dafür als Terrorunterstützer bezeichnet und dahingehend behandelt ? Sicher nicht.
Hinrichtungsvideos´, welche er sich auf seinem PC heruntergeladen hatte, hatten absolut nichts mit Verherrlichung terroristischer Gewalt zu tun. Ganz im Gegenteil, er war erschüttert als er sie sich ansah. Er lehne derartige Gewalt entschieden ab. Den Vorwurf. er habe solche Videos weiterverbreitet,weist er entschieden zurück.
Dreimal wurde die Verhandlung vom Richtersenat unterbrochen. Um 15.00 Uhr fragte GERSTBERGER den Staatsanwalt KLACKL, Verteidiger Dr. BINDER sowie die Geschworenen, ob sie noch Fragen an MOHAMED zu richten hätten, Da diese verneinten, vertagte GERSTBERGER die Verhandlung auf Mittwoch den 5.3. um 9.00 Uhr früh.
Kurz danach durften sich die Familienangehörigen von MOHAMED von ihm kurz verabschieden. Dann wurden ihm wieder die Handfesseln angelegt, und er wurde aus dem Saal geführt.