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Ein Schicksalstag für die Meinungsfreiheit

7. April 2008

Gastkommentar von Gerhard Drexler

Der 12. März ist historisch gesehen ein Schicksalstag für Österreich, denn am 12. März 1938 marschierten die Truppen des Deutschen Reiches in Österreich ein, was zur zeitweiligen Auslöschung des unabhängigen Österreich führte. Doch seit dem 12. März 2008 erhält dieser Tag noch eine weitere Bedeutung, denn er wird künftig auch damit in Zusammenhang gebracht werden müssen, dass ab diesem Tag politische Gesinnung in Österreich wieder strafbar ist. Entsprechend eines von einem Zuhörer wörtlich mitgeschriebenen Zitates sagte Richter Norbert Gerstberger: „Die Gesinnung ist sehr wohl Gegenstand des Prozesses“, und genau diese Gesinnung brachte dem Erstangeklagten Mohammed Mahmoud 4 Jahre und der Zweitangeklagten Mona Salem Ahmed 22 Monate Kerker ein. Zur Tragik des 12. März 1938 gesellt sich also der 12. März 2008 als Groteske dazu.

Ich spreche hier vom sogenannten Terroristenprozess in Wien, einem Prozess, dem von den linken bzw. marxistischen Gruppen in Wien (mit Ausnahme der Antiimperialistischen Koordination, die den gesamten Prozess gleich mit mehreren Zusehern beobachtete und den beiden von Werner Pirker in der jungen Welt erschienen Artikel über diesen Prozess und einem Kurzkommentar auf der Homepage der LSR) zu Unrecht keine Beachtung geschenkt wurde, ging es doch bei diesem Prozess nicht bloß um ein angeklagtes muslimisches Ehepaar, sondern es ging, abgesehen von den von der Polizei angewendeten Überwachungsmethoden, generell um die Freiheit der politischen Meinung, und das betrifft in Wirklichkeit alle Menschen, die mit der herrschenden kapitalistischen/imperialistischen Ordnung nicht übereinstimmen.

Bereits im Spätsommer 2007 wollte der politisch weit rechts stehende österreichische Innenminister die Internetüberwachung nach dem Muster des deutschen „Bundestrojaners“ auch in Österreich einführen, und stieß dabei mehrheitlich auf Ablehnung. Wer will schon der Polizei Einblick in all die höchstpersönlichen Dinge zugestehen, die da im Laufe der Zeit auf der Festplatte zusammenkommen! Also bedurfte es eines Ereignisses, mit dem man der Bevölkerung Angst einjagen konnte, und das fand man im Ehepaar Mahmoud, das – nach eigener Aussage des Erstangeklagten vor Gericht – die einseitige Berichterstattung der österreichischen Medien über den Krieg im Nahen Osten durch die Übersetzung von Nachrichten bzw. von Websites aus dem arabischen Raum ausgleichen wollte, und bei der Auswahl der arabischen Websites waren sie – zugegeben – nicht allzu zimperlich. Beide sind strenggläubige Muslime und sympathisieren mit dem Widerstand gegen die von den USA und ihren Verbündeten geführten Kriege im Nahen Osten, lehnen aber, und das betonte der Erstangeklagte in der Verhandlung am 6. März ausdrücklich, Aktionen gegen Unbeteiligte als unislamisch ab, denn nach der Lehre des Islam dürfe man jemanden nicht für etwas verantwortlich machen was dieser nicht getan hat.

Gleich nach der Festnahme von Mohammed Mahmoud (in der Folge kurz als MM bezeichnet), seiner Frau Mona Salem Ahmed und eines Freundes von Mohammed jubelte Minister Platter in einem Fernsehbeitrag auf ORF 2 und erklärte, jetzt habe man endlich den Beweis für die Notwendigkeit der Internetüberwachung, und in den folgenden Tage wurde MM von der Presse gleich zum Superterroristen hochstilisiert, eine Zeitung titelte sogar damit, dass MM der Chef der Al Qaida in Mitteleuropa sei. Mit der Zeit kehrte allerdings wieder mehr Objektivität ein, die Suppe wurde zusehends dünner, einer der drei Festgenommenen musste schließlich freigelassen werden und bei MM wurde alles mehr und mehr auf das Vorhandensein einer unbefriedigten Geltungssucht eines Jugendlichen zurückgenommen, den gefährlichen Terroristen glaubte ihm eigentlich niemand mehr wirklich, nur die Polizei hielt daran fest, schließlich konnte man ja den Innenminister nicht im Regen stehen lassen, und natürlich auch die wiener antinationale Szene, der alles, was sich gegen den US Imperialismus wendet, seit jeher ein Dorn im Auge ist!

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich habe mit der islamischen Gedankenwelt des angeklagten Ehepaares nichts gemeinsam; ich bin Marxist und als solchem ist für mich jede Art von Religion – ich betone ausdrücklich: jede Religion – Opium für das Volk; doch wenn jemand an einen Gott – an welchen auch immer – glauben will dann soll er. Als Marxist stehe ich allerdings immer auf der Seite der Unterdrückten, und deshalb ist für mich der Kampf gegen die Unterdrücker ein gerechter Kampf, allerdings nur so lange als er sich gegen die Unterdrücker selbst und gegen die mit ihnen verbundenen Kollaborateure richtet. In diesem Punkt, und nur in diesem, stimme ich also mit dem angeklagten Ehepaar überein. Darüber hinaus vertrete ich die Meinung, dass jeder Mensch in Österreich einen fairen Prozess erhalten muss, und dass die Meinungsfreiheit unantastbar ist.

Schon im Vorfeld des Prozesses wurde von der Polizei angegeben eng mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten, angegeben wurden der amerikanische Geheimdienst, der deutsche, der israelische und der kanadische. Ausschlaggebend sollen Hinweise des US Geheimdienstes gewesen sein, also des Geheimdienstes der Nation, der die mangelnde Begeisterung Österreichs für den von den USA propagierten „Krieg gegen den Terror“ schon seit langem ein Dorn im Auge war. Beim Prozess selbst wurde dann auch extra ein „Experte“ aus Deutschland eingeflogen.

Vom 3. bis zum 12. März 2008 kam es dann zum Prozess. Behauptete Staatsanwalt Dr. Michael Klackl anfangs noch es handle sich keineswegs um einen politischen Prozess, so wurde er vom Vorsitzenden, Richter Norbert Gerstberger, während der Verhandlung gleich mehrfach eines besseren belehrt, denn der Vorsitzende ließ keine Gelegenheit aus, seine persönliche politische Meinung ex kathedra zu verkünden und der Meinung sowohl des Erstangeklagten als auch von Zeugen entgegen zu stellen. So korrigierte er beispielsweise die Aussage, der Irak sei von den USA besetzt worden durch die Feststellung, im Irak habe es einen Regimewechsel unter Mithilfe der Amerikaner gegeben, und Richter Gerstberger ließ auch in einer Reihe weiterer Bemerkungen keinen Zweifel an seiner Überzeugung, der Irakkrieg habe zu Freiheit und Demokratie im Irak geführt. So herrschte er beispielsweise den Zeugen W.L. bei seiner Aussage, er habe zusammen mit MM gegen den Krieg und die Besatzung im Irak demonstriert, da der vom Volk geleistete Widerstand auch nach dem Völkerrecht legitim sei, an: „Im Irak hat ein Unrechtsregime geherrscht. Mit diesem Krieg wurde das Volk von Unterdrückung, Not und Elend befreit“. Als W.L. auf seiner Meinung, der Widerstand in Irak, Palästina und Afghanistan sei legitim und werde auch von ihm befürwortet, beharrte, drohte Richter Gerstberger mit den Worten: „Schon eine diesbezügliche Gesinnung eines politisch engagierten Menschen bewegt sich in einem sicherheitsgefährdenden Bereich“. (Alle Aussagen laut Mitschrift eines Prozessbeobachters). Deutlicher geht es wohl nicht mehr!

Damit wird natürlich automatisch der Kampf des irakischen Volkes gegen die illegale Besatzung nicht zu einem legitimen Befreiungskampf, sondern zu einem Akt des Terrorismus, und wegen der – angeblichen – Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation waren die beiden ja auch angeklagt! Somit dienten die politischen Ansichten der beiden Angeklagten auch gleich zur Untermauerung der Anklage. Wenn also die politische Meinung eines Menschen ein Indiz dafür sein soll, ob dieser eine Straftat begangen hat oder nicht, ist es nur noch ein kleiner Schritt dahin, die Meinung selbst unter Strafe zu stellen. Dazu kommt dann eine weitere „Interpretation“ des …§ 278b des StGB durch die Anklage, die unter anderem auch auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung lautete, denn nach Auffassung von Staatsanwalt Klackl ist dazu nicht mehr die Planung und/oder Ausführung terroristischer Aktionen nötig, sondern es genügt bereits die „propagandistische Aufbereitung des Nährbodens“, wobei offen bleibt wie weit der Begriff „Nährboden“ zu fassen ist. Eine sehr zweifelhafte Interpretation. (vergl. „Damoklesschwert für den Widerstand“ von Sebastian Baryli http://www.antiimperialista.org/index.php?option=com_content&task=view&id=5555&Itemid=82).

Bereits am ersten Prozesstag war eine gewisse Voreingenommenheit gegen das angeklagte Ehepaar spürbar. Das begann damit, dass der Richter die Zweitangeklgte Mona Salem Ahmed deshalb von der persönlichen Teilnahme am Prozess (obwohl die Identität der Zweitangeklagten einwandfrei festgestellt war) ausschloss, weil sie als strenggläubige Muslimin einen Gesichtsschleier trug, wobei Mona Salem Ahmeds Ausschluss sogar von Experten als ungerechtfertigt angesehen wird. Am letzten Prozesstag dann der Eklat, als Mona Salem Ahmed, nach wie vor mit Gesichtsschleier, eine Stellungnahme verlesen wollte und Richter Gerstberger feststellte, dass eine Angeklagte mit einem „Fetzen vor dem Gesicht“ (wörtliches Zitat des Richters!) schwer verständlich sei und sie neuerlich aus dem Saal wies.

Hier soll nicht näher auf die höchst umstrittene Art der Ermittlung eingegangen werden, dazu existiert ein ausgezeichneter Aufsatz „Konstruktion und Dekonstruktion eines Terroristen“ von Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz ftp://ftp.freenet.at/int/prozess+ueberwachung.pdf, sondern es sollen nur einige Aussagen von Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich und des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums hinterfragt werden, die uns allen zu denken geben sollten. Da argumentiert beispielsweise der Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich in etwa folgender Weise: Hier ist ein Datenstück, da ein anderes, und hier schließlich noch ein weiteres. Es ist plausibel, dass diese Datenstücke in der und der Weise zusammenhängen und das von uns dargestellte Bild ergeben, und weil das so schön plausibel ist stimmt es auch! In einem reinen Indizienprozess, und um einen solchen handelt es sich hier, darf es doch nicht bloß um Plausibilität gehen. Nein, als Beweis kann etwas erst dann herangezogen werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Datenstücke nur so und keineswegs in irgendeiner anderen Weise zusammenhängen können. MM bestritt den vom Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich als plausibel dargestellten Datenzusammenhang und meinte, so könne es gar nicht gewesen sein, da … ein Zeitraum von 60 Sekunden kommt ins Spiel, ein Proxyserver, der automatisch den Datenfluss stark verlangsamt, und, und … Der Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich kontert, es würde schon eine Möglichkeit geben, das doch irgendwie zu umgehen … würde! … könnte! Als stichhaltigen Beweis in einem reinen Indizienprozess kann man so etwas wirklich nicht ansehen. Nicht nur die Zuhörer, auch das Gericht, die Geschworenen und auch der Verteidiger sind selbstverständlich keine Datenfachleute und deshalb überfordert. Der Richter, der vorher noch tausende Seiten elektronischer Überwachung als unverständlich kommentiert hat meint auf einmal, die Geschworenen sollen dieses Material der „freien Beweiswürdigung“ unterziehen. Ja wie denn, wenn mit diesem Datenmaterial schon das Gericht selbst überfordert war! Alles wird einfach nur mehr zu einer Frage des Glaubens, und dreimal darf geraten werden wem letztendlich geglaubt wurde.

Den Vogel schoss aber der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums ab, als er auf Vorhaltungen des Anwaltes, er hätte diese Art der Computerüberwachung genehmigt obwohl sie noch gar nicht gesetzlich erlaubt gewesen sei, sinngemäß Folgendes antwortete: Nachdem man den Bildschirm von MM’s PC nicht mit einer Videokamera (was durch den genehmigten großen Lauschangriff gedeckt gewesen wäre!) beobachten konnte, denn das wäre in der Enge des Zimmers sofort aufgefallen, hat man sich eben zu der angewendeten Methode entschlossen. Mit einer Angriffssoftware wurden der Bildschirm (mittels screenshots) und die Tastatur in Echtzeit überwacht; dazwischen liegende Mausbewegungen konnten nicht erfasst werden. Diese Methode sei auch im Hinblick auf das zu erwartende (!) Gesetz über die Zulässigkeit von Festplattenuntersuchungen akzeptabel gewesen, und auf den Vorhalt des Verteidigers, diese Methode sei dennoch zu diesem Zeitpunkt gesetzlich nicht gedeckt gewesen kam prompt die Gegenfrage des Rechtsschutzbeauftragten: „Ja wie hätten wir es denn sonst machen sollen?“ Also da ist es nicht nur mir kalt über den Rücken gelaufen! Im Hinblick auf ein künftig zu erwartendes Gesetz wird einfach schon jetzt ein Vorgriff auf dieses noch nicht bestehende Gesetz gemacht, und so etwas sagt der Rechtsschutzbeauftragte (!) des Justizministeriums!

Wirklich teuflisch sind die im Falle des MM angewendeten „screenshots“, die weit über eine in diesem Falle bei chello sowieso installierte Telekommunikationsüberwachung hinausgehen, bei der nur tatsächlich ein- und ausgehende Gespräche bzw. Mails erfasst werden. Hier wird hingegen in einem gewissen Zeitraum, im Falle von MM alle 60 Sekunden, alles, was zu diesem Zeitraum auf dem Bildschirm steht, kopiert und als späteres Beweismaterial an die Polizei geschickt. Ich betone alles, also unabhängig davon, ob das Kopierte tatsächlich jemals vom Verfasser so weitergeleitet wird oder ob es sich bloß um momentan formulierte Gedanken handelt, die schon in der nächsten Minute verworfen und durch andere Formulierungen ersetzt werden, also Sätze, die nie für die Weitergabe bestimmt waren, ja oft nicht einmal temporär abgespeichert werden. Wenn man bedenkt, wie oft man im Zuge der Abfassung eines Artikels sowohl die Gedankenabfolge als auch die einzelnen Formulierungen korrigiert, dann wieder verwirft, verbessert und neuerlich ändert, kann man ermessen was das heißt, wenn jede irgendwann am Bildschirm sichtbar gewesene Formulierung später als gleichberechtigtes Beweismittel bei Gericht aufscheint und sich die Polizei aus der Überfülle des gespeicherten Datenmaterials dann die Version zusammenbasteln kann, die ihr am besten in den Kram passt!

Auffallend die Art, wie Richter Gerstberger die Stimmung der Geschworenen „lenkte“. Als die von der Anklage aufgebotenen Zeugen, die Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Beamte der Sondereinheit viele Zuseher und anscheinend auch etliche der Geschworenen nicht wirklich überzeugen konnten und sich Sympathie für den Angeklagten und dessen Rechtfertigung erkennen ließ und Zweifel sowohl am Zustandekommen als auch an der tatsächlichen Gefährlichkeit des sogenannten Drohvideos aufkam ließ Richter Norbert Gerstberger auf der Festplatte von Mona Salem gefundene Hinrichtungsvideos (Geiselhinrichtungen durch Mujaheddin-Gruppen) im Saal vorzeigen. Zur Erläuterung: Auf diese Videos war MM zufällig beim Surfen im Internet geraten. Weder an der Herstellung noch an der Verbreitung dieser im Internet kursierenden Videos hatte das angeklagte Ehepaar irgendeinen Anteil, auch wurden die heruntergeladenen Videos in keiner Weise irgendwie weiterverwendet; sie wurden einfach abgespeichert, so wie jeder von uns bisweilen Daten abspeichert und einfach liegen lässt! Diese Daten waren, objektiv betrachtet, für den Prozess irrelevant. Nicht so für den Richter, der sein Vorgehen damit begründete den Geschworenen vor Augen führen zu wollen was so alles auf der Festplatte von Mona Salem liegt, egal, wie die Daten dorthin gekommen sind (MM hat ausgesagt er habe sie Mona geschickt) noch wie sie selbst dazu steht, ganz zu schweigen davon, dass diese Daten nie in irgendeiner Form verwendet wurden!

Das Video war schockierend und die Stimmung unter den Geschworenen schlug um, was deutlich an deren Mienen sichtbar wurde. Als dann MM aufbrauste und sagte, der Richter solle aber dann auch die anderen auf der Festplatte vorhandenen Videos, beispielsweise die von Abu Graib, zeigen, damit sich die Geschworenen ein wirklich objektives Bild machen können wurde das vom Richter damit abgelehnt, dass das nicht prozessrelevant sei! Wieso ist eigentlich das Hinrichtungsvideo schon und sind die anderen nicht prozessrelevant? Die Frage der Stimmungsmache gegen die Angeklagten stand zumindest ab diesem Zeitpunkt deutlich im Raum, das wurde nicht nur von mir so empfunden. In diesem Zusammenhang fiel noch eines auf: der Dolmetscher für arabische Texte war immer während des ganzen Prozesses anwesend, nur einmal, eben vor der Vorführung dieses Hinrichtungsvideos, wurde der Dolmetscher auf einmal nicht mehr gebraucht und entlassen! Dazu muss man wissen, dass auf dem Video vor der eigentlichen Enthauptung des US Soldaten eine endloslange Rede – selbstverständlich in Arabisch – verlesen wurde. Es hätte ja sein können, dass irgendjemand von der Geschworenenbank wissen hätte wollen, was denn da vorher verlesen wurde, und da wäre plötzlich kein Dolmetsch mehr da gewesen?! Zum Glück für das Gericht kam aber niemand auf diesen Gedanken, wie man überhaupt während des ganzen Prozesses den Eindruck hatte die Geschworenen, die ja eigentlich die Aufgabe gehabt hätten diese ganze „Beweiskette“ vor einem Urteil auch kritisch zu hinterfragen, machen es sich wirklich leicht, zu leicht! Im Zuschauerbereich Anwesende mit Arabischkenntnissen erklärten mir dann auf meine diesbezügliche Frage, dass alle Verbrechen, die dieser amerikanische Soldat verübt hat, Morde an Zivilisten, auch an Kindern, Vergewaltigungen etc. vor der Hinrichtung noch einmal aufgezählt wurden; es war eine lange Liste.

Das Urteil selbst fiel dann niederschmetternd aus! 4 Jahre Haft für MM und 22 Monate unbedingt für Mona Salem Ahmed, wobei bei beiden als erschwerend gewertet wurde, dass sie auch während des Prozesses zu ihrer Überzeugung standen. Wie eben Richter Norbert Gerstberger sagte: „Die Gesinnung ist sehr wohl Gegenstand des Prozesses“. Dabei wurde Mona Salem Ahmed – konkret – von der Anklage einzig zur Last gelegt, dass sie im Internet frei kursierende Texte von Widerstandsgruppen aus dem Arabischen ins Deutsche und Englische übersetzt hat und das auch nur deshalb, weil sie besser Deutsch und Englisch kann als ihr Mann. Aber wenn man strenggläubige Muslimin ist, noch dazu mit einem „Fetzen vor dem Gesicht“, und noch dazu eine antiimperialistische Gesinnung hat und zu dieser auch vor Gericht steht, was will man da noch? Ab in den Knast!

Als Marxist (Kommunist oder Trotzkist) kann man sich nach diesem Prozess natürlich fragen, was habe ich mit all dem zu tun? Hier handelt es sich doch um „Islamisten“, mit denen ich nichts am Hut habe, schließlich bin ich doch Marxist! Ich kann mir aber auch die Frage stellen, wie würde es mir, nach diesem Urteil, als aufrechten Marxisten ergehen, wenn ich vor diesem Gericht stehen würde? Als jemand, der diese kapitalistische/imperialistische Gesellschaftsordnung als ungerecht ablehnt und sich für den Sturz dieser Gesellschaftsordnung ausspricht? Als jemand, der nach wie vor den Sozialismus für die bessere gesellschaftliche Alternative hält und darüber einen regen Gedankenaustausch – auch über das Internet – mit anderen Gleichgesinnten hält, und der bisweilen auch selbst Artikel zu diesem Thema schreibt und sie ins Internet stellt oder zumindest Artikel von anderen zu diesem Thema übersetzt? Nach diesem Prozess kann man, ebenso wie das Ehepaar Mahmoud, als Mitglied einer terroristischen Vereinigung angeklagt und, wenn man noch dazu nicht seinen Gedanken vor Gericht abschwört, sondern weiterhin fest zu seiner Überzeugung steht, gleich für mehrere Jahre in den Knast geschickt werden! Abwegiger Gedanke? Erinnern wir uns doch daran, was Richter Gerstberger dem Zeugen W.L. gesagt hat, nachdem dieser auf seiner politischen Meinung, der Widerstand im Irak sei legitim, beharrte!

An diesem 12. März 2008 ist in Österreich ein Damm gebrochen!

Gerhard Drexler

Wien, am 27. März 2008

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