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Fadi Madi zurück in Deutschland!

7. Juli 2008

Vier Jahre nach seiner Abschiebung und nach mehreren erfolgreichen
Gerichtsprozessen ist Fadi Madi im Juni 2008 in die BRD zurückgekehrt.

Im September 2004 hatte der Berliner Polizeipräsident ein Verbot gegen den in seiner Stadt geplanten „Ersten Arabisch-Islamischen Kongress“ erlassen. Fadi Madi war der maßgebliche Organisator des Kongresses. In der Begründung des Polizeipräsidenten hieß es, Ziel der Veranstaltung sei die Billigung von „schweren Straftaten“. Das tatsächliche Bestreben Fadi Madis war es, in Europa einen Dialog über die Legitimität arabischer Volksbewegungen gegen Krieg und Besatzung zu eröffnen. Wie im Nachhinein bekannt geworden ist, hatte das Simon Wiesenthal Center direkt beim damaligen Bundesinnenminister Schily gegen den geplanten Kongress interveniert.

Kurz vor dem erwähnten Verbot wurde Fadi Madi in den Libanon abgeschoben und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren nach …§129B StGB eingeleitet. Dies wurde damit begründet, dass er in der Nähe „strafrechtlich relevanter Vereinigungen“ stehe. Nur wenige Tage später musste der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren wieder einstellen – ein deutliches Eingeständnis dafür, dass nicht rechtstaatliche Normen, sondern machtpolitische Interessen Herr des Verfahrens waren. Insofern war es konsequent, dass die BRD trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens weiter am Einreiseverbot festhielt. Ein völlig willkürlicher Akt, bedenkt man auch, dass Fadi Madi mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist.

Im Oktober 2006 hat das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot des Kongresses als rechtswidrig bezeichnet. Im Urteil heißt es: „Die generelle politische Unterstützung selbst des gewaltsamen `Widerstands` von Teilen der Bevölkerung in besetzten Gebieten wie im Westjordanland oder von Aufständischen wie im Irak – unabhängig von der schwierigen und strittigen völkerrechtlichen Beurteilungen solcher Handlungen – stellt keine Billigung von Straftaten im Sinne von …§140 Nr. 2 StGB dar.“ (Aktenzeichen VG 1 A 288.04.) Selbst nach diesem Gerichtsurteil verweigerten die Behörden weiterhin Fadi Madi die Einreise.

In einem langjährigen, mühseligen Kampf ist es Fadis Ehefrau, Rabia Madi, schließlich gelungen, den entscheidenden Einreiseverweigerungsvermerk der Bundespolizei zu kippen. Die Bundespolizei hatte die Einreiseverweigerung mit Vorgaben des Bundesverfassungsschutzes begründet, hierzu siehe weiter unten. Im Rahmen einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz zog die Bundespolizei im März 2008 ihren Vermerk freiwillig zurück – und gestand damit ein, so die Koblenzer Richter, dass die jahrelange Verweigerung der Einreise illegal war: „Der Beklagte (BRD, vertreten durch Innenministerium, vertreten durch den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums), hat durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Einreiseverweigerung) zu erkennen gegeben, dass er selbst diesen für rechtswidrig hält.“ (Aktenzeichen 3 K 2073/07.KO)

Ein weiteres Resultat der dargestellten Vorgänge ist, dass der Bundesverfassungsschutz am 28.03.2008 eine schriftliche Stellungnahme abgeben musste. In dem uns vorliegenden Dokument heißt es, dass Fadi Madi bereits durch die Werbung für den Kongress „Israel und die USA angegriffen“ habe. Hier stellt sich die einfache Frage, was daran unzulässig sein kann, kriegsführende Staaten zu kritisieren und politisch anzugreifen? In der BRD ist es zur bitteren Realität geworden, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung abgeschafft ist, sobald es darum geht, das Prestige der USA und Israels zu wahren.

Den Gipfel des Zynismus erreicht der Bundesverfassungsschutz mit seiner Bemerkung, Fadi Madi verfüge sogar über Kontakte zu linken „Globalisierungsgegnern“ in der BRD und in Österreich. Somit wird einem angeblich antiwestlichen Muslim ausgerechnet der Vorwurf gemacht, sich mit säkularen Europäern auszutauschen. Und um diese Verbindung irgendwie diffamieren zu können, werden im besagten Dokument die „Globalisierungsgegner“ als „linksextremistisch“ eingestuft. Hier haben wir sie: Die islamo-kommunistisch-faschistische Front – das Konstrukt der imperialistischen Oligarchie, um jeglicher Opposition eine Berechtigung abzuerkennen.

Fadi Madi war eines der ersten Opfer des neuen Krieges nach innen. Als Verlierer gehen er und seine Sache nicht aus dem Spiel. Das oben erwähnte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes und Fadis Rückkehr in die BRD erklären ihn zum Sieger, und verdeutlichen, dass Widerstand gegen die euroamerikanische Meinungsdiktatur möglich und nötig ist.

Initiativ e.V.
Antiimperialistische Koordination
im Juli 2008

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