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Statut

18. Juli 2008

Antiimperialistische Koordination (AIK), Österreich

Ziele

1.
Die Antiimperialistische Koordination (AIK) ist eine internationalistische Organisation, deren Ziel die Koordination und der gemeinsame Kampf aller Organisationen und Einzelpersonen gegen den Imperialismus ist. Ihre programmatische Grundlage ist im „Manifest der Antiimperialistischen Koordination“ dargelegt.

2.
Ziel der AIK ist die Solidarität aller antiimperialistischen Bewegungen – Parteien, politisch-militärischen Bewegungen und sozialen Volksorganisationen – die sich gegen den Imperialismus stellen. Die besondere politische Unterstützung gilt jenen Organisationen, die den Kampf gegen den Imperialismus mit dem Ziel der revolutionären, demokratischen Volksmacht und einem antikapitalistischen System sozialer Gleichheit verbinden. Nach dem Prinzip der Verteidigung der unterdrückten Nationen gegen die imperialistischen Unterdrückernationen und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker verteidigt die AIK auch alle Staaten, die vom Imperialismus angegriffen werden bzw. diesen herausfordern.

3.
Die antiimperialistische Solidarität der AIK geht von dem Verständnis des Kampfes gegen einen gemeinsamen Feind aus und versteht Solidarität damit in dem internationalistischen Sinne, dass die Niederlage des Imperialismus in jedem Ort der Welt der Befreiung vom Imperialismus weltweit nützt. Ziel ist damit die schwerpunktmäßige Unterstützung der Kämpfe in den Teilen der Welt, in denen der Bruch der imperialistischen Herrschaft am fortgeschrittensten ist sowie die Verknüpfung der Solidaritätsarbeit mit den gesellschaftspolitischen Bruchpunkten in Österreich zur Formierung einer antagonistischen Opposition auf der Basis der Prinzipien der Massendemokratie, der sozialen Gleichheit und der Völkerfreundschaft.

4.
Die AIK sieht in den USA die Hauptstütze des imperialistischen Systems und der kapitalistischen Weltordnung. Damit ist der Kampf gegen die imperiale Herrschaft der USA wesentliches Ziel zur Schwächung des Gesamtimperialismus und zur Eröffnung von Möglichkeiten der antiimperialistischen Befreiung und sozialen Revolution.

Strukturen

5.
Die AIK ist die österreichische Sektion der Antiimperialistischen Koordination (Campo Antiimperialista – Anti-imperialist Camp). Die Beschlüsse des internationalen politischen Komitees des Antiimperialistischen Lagers sind für die AIK bindend. Die AIK beteiligt sich an dem jährlichen Antiimperialistischen Sommerlager, in dessen Rahmen die internationale Konferenz des Antiimperialistischen Lagers stattfindet, in der das internationale politische Komitee gewählt wird.

6.
Organisationsstruktur der AIK auf nationaler Ebene sind lokale Gruppen. Die lokalen Gruppen führen die nationalen und internationalen Kampagnen durch. Darüber hinaus bestimmen sie ihre lokalen politischen Initiativen autonom.

7.
Die nationale Konferenz der AIK findet jährlich statt, auf der die politische Linie sowie die Arbeitsschwerpunkte festgelegt werden und die eine nationale Leitung wählt. Die nationale Konferenz wird von der Leitung vorbereitet und ein Monat vor ihrer Abhaltung bekannt gegeben.

8.
Die Leitung der AIK bestimmt auf der Basis der Beschlüsse der nationalen Konferenz die politische Linie zwischen zwei Konferenzen, leitet die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz an und koordiniert die Tagespolitik der Organisation. Sollten tiefergehende Änderungen der politischen Linie aufgrund neuer Entwicklungen zwischen zwei Konferenzen notwendig sein, beruft die Leitung dazu eine außerordentliche Konferenz ein. Von einem Drittel der Mitgliedschaft kann bei wichtigen politischen Meinungsverschiedenheiten oder Neupositionierungen eine a.o. Konferenz beantragt werden. Diese muss von der Leitung mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.

9.
Zur Information, Koordination der Aktivitäten und politischen Diskussion findet wöchentlich ein Plenum der Mitgliedschaft (der lokalen Gruppen) statt. Am Plenum können Beschlüsse zu praktischen Aktivitäten getroffen sowie politische Positionierungen diskutiert werden.

10.
Die Leitung ist dem Plenum übergeordnet. Ziel der Leitung ist es, einen möglichst breiten Konsens unter der Mitgliedschaft zu politischen Positionen im Rahmen des Plenums herstellen. Die Leitung hat jedoch das Recht ohne vorherige Konsultation des Plenums politische Positionen nach außen zu beziehen und im begründeten Fall auch gegen die Beschlüsse des Plenums zu agieren.

11.
Die AIK untergliedert sich zur Umsetzung ihrer Tätigkeiten in unterschiedlichen Politikfeldern in Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen planen und führen ihre Tätigkeit selbstständig aus. Die Arbeitsgruppen werden von einem/einer Verantwortlichen geleitet, die ihre Tätigkeit über die Leitung mit der Gesamtorganisation abstimmt und regelmäßig der Leitung darüber Bericht erstattet.

Beitritt zur AIK

12.
Der Beitritt zur AIK ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen möglich. Voraussetzung ist die Anerkennung des Statuts der AIK, die Übereinstimmung mit den im Manifest und den grundlegenden Dokumenten der Konferenzen der AIK niedergelegten grundlegenden Positionen sowie die Entrichtung eines von der Leitung nach den Möglichkeiten des Mitglieds festgesetzten Mitgliedsbeitrages (siehe beiliegende Richtlinien). Der Antrag auf Aufnahme erfolgt an die Leitung, die darüber beschließt.

13.
Der Beitritt von Organisationen ersetzt nicht den Beitritt als Einzelmitglied.

14.
Mitglieder der AIK sind verpflichtet sich für die politischen Ziele der AIK einzusetzen und sich im Rahmen der Kampagnen der AIK zu engagieren. Rechte der Mitglieder sind die Mitgestaltung der politischen und praktischen Linie der Organisation sowie das aktive und passive Wahlrecht zu allen Gremien der Organisation.

15.
Bei Verstößen gegen das Statut, gegen die Organisation gerichtetes politisches Handeln, Verstößen gegen die Pflichten eines Mitglieds sowie für die Organisation schädlichem und diskriminierendem persönlichen Verhalten entscheidet die Leitung über Sanktionen (Verlust des Stimmrechts, Suspendierung der Mitgliedschaft, Ausschluss). Das betroffene Mitglied hat das Recht, gegen den Beschluss auf der Nationalen Konferenz zu berufen.

Änderung des Statuts

16.
Von 50% + einem der Gesamtmitgliedschaft der AIK an die Leitung oder die nationale Konferenz kann eine Änderung des Statuts beantragt werden. Die Änderung des Statuts kann nur auf einer nationalen Konferenz beschlossen werden. Zur Änderung des Statuts bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der nationalen Konferenz.

Wien, 2005

Anhang:

Richtlinie zur Höhe der Mitgliedsbeitrag:

Kategorie Höhe (pro Monat)
Mindestbeitrag € 5
Studenten, Arbeitslose, Pensionisten € 10
Berufstätige € 50

Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, den jeweils angegebenen Betrag zu bezahlen, kann bei der Leitung eine Herabsetzung des Mitgliedsbeitrages beantragt werden.

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