Aufruf der AIK zur Demonstration für die Abschaffung des kompletten …§ 278 am 6.9.08
Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres kamen im vergangenen Mai Teile des …§ 278 des österreichischen StGB gegen politische Aktivisten zur Anwendung. Waren im März Mohamed Mahmoud und Mona Salem Ahmed ohne jeden Schuldbeweis mit mehrjährigen Haftstrafen u.a. nach & 278 a („Kriminelle Organisation“) und 278 b („Terroristische Vereinigung“) für ihr politisches Engagement gegen die Besatzung in Afghanistan, Irak und Palästina abgestraft worden (wobei die Prozessführung derartige Mängel aufwies, dass der Prozess jetzt zumindest teilweise neu aufgerollt werden muss), so traf es im Mai 10 TierschutzaktivistInnen, die, diesmal offenbar sogar überhaupt ohne konkrete Tatvorwürfe, größtenteils über 3 Monate in Untersuchungshaft saßen und jetzt auf mögliche Prozesse warten. Gemeinsam ist den Betroffenen beider Fälle ihr Engagement gegen Verhältnisse, in denen das pure Recht des Stärkeren regiert – des Stärkeren, der sich über Regeln und Normen (die einfachsten Regeln des Völkerrechts und die minimalsten Prinzipien des Tierschutzes sind nur 2 von vielen Beispielen) hinwegsetzt, gegen dessen Gegner aber umso schneller Gesetze zur Anwendung gebracht werden, deren Interpretation wiederum völlig der Willkür der Machthabenden unterliegt. Selbst der ORF, sonst nicht gerade für seine kritische Berichterstattung bekannt, konnte in der ZiB 2 am 3.9. 2008 nicht über die offensichtliche Tatsache schweigen, dass der …§ 278 a ein Instrument zur Kriminalisierung von unliebsamem politischem Aktivismus ist.
„Gemeint sind wir alle!“ – so tönt es zu Recht aus verschiedensten Erklärungen und Aufrufen zum Protest gegen …§ 278 und seine Erweiterungen. Beim Prozess gegen Mohamed Mahmoud und Mona Salem Ahmed war von dieser Erkenntnis freilich noch nicht viel zu bemerken. Neben der AIK engagierte sich damals kaum irgendeine Organisation gegen das skandalöse Vorgehen von Polizei und Justiz bzw. interessierte sich überhaupt dafür. Und auch bei der Demonstration für die Abschaffung des Paragraphen scheint ein tatsächliches gemeinsames Vorgehen nicht von allen Unterstützern gewünscht zu sein. Der AIK wurde jedenfalls mitgeteilt, dass es im Bündnis Vorbehalte gegen unsere Teilnahme an der offiziellen Plattform gibt. Ruft man sich zusätzlich in Erinnerung, dass bereits kurz nach der Verhaftung der TierschutzaktivistInnen ein Aktivist der Liga der Sozialistischen Revolution vor einer Protestkundgebung niedergeschlagen worden ist, so drängt sich langsam die Erkenntnis auf, dass antiimperialistische Kräfte für manche Gruppierungen möglicherweise nicht unter „wir alle“ fallen. Man möchte zwar den politischen Kriminalisierungsparagraphen 278 bekämpfen, gleichzeitig aber offenbar so wenig wie möglich anecken und daher am besten gar nicht mit dem Antiimperialismus, der weltweit wohl der stärksten politischen Verfolgung und Kriminalisierung ausgesetzt ist, in Berührung kommen.
Trotz dieser Absurdität werden wir uns die Teilnahme an der Demonstration und den Aufruf dazu nicht nehmen lassen, da der Kampf gegen die Repression seit Jahren zu den wichtigsten Feldern unserer Arbeit gehört.
Sofortige Abschaffung des …§ 278, 278 a und 278 b!
Gegen die Kriminalisierung des Widerstandes!
Demonstration am Samstag, 6.9.2008
Auftaktkundgebung: 14:00 Uhr vor dem Justizministerium
Museumstraße 7, 1080 Wien
Abschlusskundgebung: ca. 16:30 am Ballhausplatz
Antiimperialistische Koordination (AIK), 4.9.2008