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Terror per Gesetz

Über das "Terrorismus-Präventions-Gesetz"


17. Januar 2010

Wenn es nach EU-Beschlüssen und dem Willen des Justizministeriums von Österreich geht, wird es bald Gesetze geben, die eine bedeutende Verschärfung der Repression bedeuten.


Strafbar ist dann nicht nur die „terroristische Ausbildung“ (ein halbes bis fünf Jahre Haft) oder die „Ausbildung Anderer“ (ein bis zehn Jahre Haft), sondern auch das „Anbieten oder Beschaffen“ eines Medienwerkes, dass zur „Anleitung einer terroristischen Straftat dient“ (je zwei Jahre Haft). Es kommt noch besser: Die „öffentliche Aufforderung zu terroristischen Straftaten“ und „Gutheißung terroristischer Straftaten“ soll ebenfalls zwei Jahre Haft bedeuten. Strafbar ist es dann auch, wenn jemand „eine terroristische Straftat (…) in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer Straftat aufzureizen“. [fn]http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/533082/index.do?direct=533080&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do&selChannel=101[/fn]

Seit dem 11. September ist es in der „freien Welt“ normal geworden, Grundrechte abzubauen. Begründet wird der Schritt wieder einmal mit „jungen Muslimen“, die sich vermehrt in Afghanistan zu „Terroristen ausbilden lassen“ und dann nach Österreich zurückkehren.

In Wirklichkeit wird der Terror-Begriff, der die Grundlage der Gesetze bildet, willkürlich definiert und zu einem politischen Machtinstrument: Ist erstmal entschieden, dass die zionistische, amerikanische, britische Armee und ihre Propagandisten Teil des westlichen Kulturkreises sind, die palästinensischen, libanesischen und irakischen Freiheitskämpfer hingegen „Terroristen“ und ihre Unterstützer „Hassprediger“, dann wird es nahezu unmöglich, außerhalb des Gefängnisses für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Einhaltung des Völkerrechts usw. einzutreten.

Der Vorstoß ist so skandalös, dass Amnesty International, Tierschützer und Journalisten bereits protestieren: Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty, warnt: „Kommt die Novelle mit den jetzigen Bestimmungen, dann kann damit bei einseitiger Auslegung jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die vom Staat unerwünscht ist, unterdrückt und verfolgt werden“. [fn]http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100116_OTS0033/klarstellung-zum-terrorismuspraeventionsgesetz/channel/politik[/fn]

Die Politiker dürften wissen, dass es vor allem ihre Politik gegenüber der islamischen Welt ist, die junge Menschen in die Ausbildungscamps am Hindukusch zieht. Der einzige Nutzen des Gesetzes besteht darin, Protest gegen Sozialabbau, Krieg und Solidarität mit dem Widerstand auf rechtlicher Grundlage verfolgen zu können. Doch je mehr Kriege die Herrschenden führen und je repressiver sie ihre „Demokratie“ definieren, desto aktueller wird ein Beschluss des Nürnberger Kriegsverbrechenstribunals von 1950: „Einzelpersonen haben internationale Verpflichtungen, welche die nationale Verpflichtung zu Gehorsam übersteigt, … Deshalb haben [einzelne Bürger] die Pflicht, nationale Gesetze zu verletzen, um Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit zu verhindern“.[fn]http://www.orf.at/100115-46911/46912txt_story.html[/fn]

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