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Für das Recht auf Meinungsfreiheit!

Zum Prozess in Düsseldorf


17. Februar 2010
Von Initiativ e.V.

Am Dienstag 9. Februar 2010 fand der Prozess vor dem Düsseldorfer Finanzgericht statt.


Das Finanzamt Duisburg-Hamborn hat 2006 seinem Steuerbescheid für Initiativ e.V., Verein für Demokratie und Kultur von unten, eine Anlage beigefügt, in der erklärt wird, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. In der Begründung heißt es:

„Nach den Veröffentlichungen im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW (Pressefassung) für 2004 S.85/86 und 2005 S.63/64 wird deutlich, dass der Verein mit seinen Aktivitäten (auch) terroristische Widerstandsgruppen im Irak, Gruppierungen in Palästina und der ETA nahestehenden Organisationen im Baskenland ideell und materiell unterstützen möchte.“

Es ist schon bezeichnend, dass lokale Finanzbeamte für steuerrechtliche Entscheidungen die Bewertung internationaler Konflikte heranziehen. Mangels Kompetenz bemüht man Berichte der politischen Polizei, die keine gerichtsverwertbaren Gutachten darstellen und auch sonst — so das Bundesverfassungsgericht — mit keinen rechtlichen Auswirkungen verbunden sind.

Verfassungsschutzberichte sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Innenministerien. Insofern verwundert es nicht, dass die Staatsdiener im Finanzamt den herrschenden Diskurs wiederkauen, der da heißt, die Kriege des Westens im Nahen Osten seien „demokratisch“ und Protest dagegen nicht gemeinnützig, sondern „terroristisch“.

Die Aktivitäten des Initiativ e.V. bestehen seit seiner Gründung aus internationalistischen Kampagnen, Web-Publikationen, Informationsbroschüren und öffentlichen Diskussionsveranstaltungen. Neben zahlreichen Kundgebungen und Demonstrationen gegen Krieg und Neoliberalismus verantwortet Initiativ e.V. Veranstaltungen und Publikationen gegen die anti-muslimische Hysterie, die nicht dem rechten Rand vorbehalten ist, sondern auch von linksliberalen Politikern und Publizisten geschürt wird.

Darüber hinaus veranstaltete Initiativ e.V. Delegationsreisen in das Baskenland, die dem Austausch mit baskischen Jugendorganisationen und Anti-Folter-Komitees dienten.

Internationalismus und Antifaschismus stellen das Selbstverständnis des Vereins dar, wobei die Arbeit auch konkret in den Stadtteilen stattfindet: 2005 gelang es Initiativ e.V. gemeinsam mit Bündnispartnern, die lokale Bevölkerung zu mobilisieren, so dass der geplante Nazi-Aufmarsch in Duisburg verhindert wurde. Ein Merkmal des damaligen Bündnisses war, dass wir eine Zusammenarbeit mit CDU, SPD, FDP und Grünen ablehnten, aufgrund der Entsendung deutscher Soldaten nach Afghanistan.

Ein Jahr später entzog uns das Finanzamt die Gemeinnützigkeit und begründete dies damit, dass wir „Terrorismus“ unterstützen würden. Dies, weil wir etwa gegen den Bombenterror protestieren, dem die afghanische Zivilbevölkerung ausgesetzt ist?

Das Vorgehen der Finanzbehörde richtet sich nicht gegen vermeintliche Straftaten, sondern eindeutig gegen politisch unerwünschte Äußerungen. Dies lässt sich insbesondere an unserer Unterstützung für irakische Besatzungsgegnerinnen und Besatzungsgegner ablesen, die den Schwerpunkt der Agitation des Verfassungsschutzes darstellt.

So haben Staatsanwälte versucht, unserem Freund Awni Kalemji von der Irakischen Patriotischen Allianz Aufforderung zu Straftaten anzudichten. Kalemji, der 1968 vor Saddam Hussein für immer ins Exil fliehen musste, hatte sich durch eine konsequente Ablehnung der US-geführten Besatzung profiliert. Dass in diesem Zusammenhang Staatsanwälte gegen ihn ermittelt haben, erwähnt der Verfassungsschutz — dass sie die Ermittlungen bereits 2006 mangels Substanz einstellen mussten, erwähnt er nicht mehr.

2009 ist es Initiativ e.V. schließlich gelungen, vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein antidemokratisches Einreiseverbot gegen den in Dänemark lebenden irakischen Oppositionellen zu kippen. Der Berliner Senat hatte das Einreiseverbot erlassen, um „das Verhältnis Deutschlands zu den USA“ nicht zu gefährden (Zitat aus der Ausweisungsverfügung). Wir gehen nicht davon aus, dass der Richterspruch, der das Einreiseverbot wieder aufgehoben hat, um das Recht auf Meinungsfreiheit zu schützen, im nächsten Verfassungsschutzbericht erwähnt oder gar vom Finanzamt kommentiert wird.

In der Angelegenheit der aberkannten Gemeinnützigkeit hat der Vertreter der Finanzbehörde in einem Erörterungstermin geäußert, es gehe (Zitat) „ums Prinzip“ — denn das, was wir äußern, sei nicht gemeinnützig. Gegen diesen verordneten Meinungsterror haben wir Klage eingereicht.

Kommt zum Prozess!

Dienstag, 09.02., 11.15 Uhr; Sitzungssaal 630 (6.Stock), Finanzgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee, 40227 Düsseldorf. Die Verhandlung ist öffentlich.

Wir wehren uns gegen die Delegitimierung von Initiativen gegen Krieg und Besatzung. Wir fordern die sofortige Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit. Widerstand gegen das Empire ist kein Terrorismus.

Weitere Infos: www.antifakomitee.de/website/erwiderung_fa_end.pdf

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