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Campo Antimperialista freigesprochen

3. Oktober 2010
Von Campo Antimperialista Italien

Im September 2010 wurden die Aktivist/innen des Campo Antiimperialista Italien Moreno Pasquinelli, Maria Grazia Ardizzone und Alessia Monteverdi freigesprochen. Die Anklage, die am 1. April 2004 zu ihrer Verhaftung geführt hatte, ist nichtig.


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23. September 2010. Ein Tag, den wir schwerlich vergessen werden: „Auf Grundlage des Art. 530, Absatz 1, werden die Angeklagten freigesprochen, weil keine Straftag vorliegt.“ Ein klarer Sieg, vor allem auf juridischer Ebene, aber auch auf politischer und moralischer.

Wir werden auch den 1. April 2004 nicht vergessen, wie könnten wir, den Tag, an dem wir aufgrund der Anklage, einem internationalen terroristischen Netzwerk anzugehören, verhaftet wurden.

Das einzige Netzwerk, dem wir angehörten, war das Campo Antiimperialista. Ein Netzwerk, das die Regierung Berlusconi, der damalige Innenminister Pisanu und der Staatssekretär Torquemada-Mantovano schon seit einiger Zeit aus dem Weg räumen wollten, aufgrund seiner Solidaritätskampagnen mit dem Widerstand der unterdrückten Völker. [Am Foto die Demonstration des Campo Antimperialista für den irakischen Widerstand 2004 in Rom, Piazza San Pietro.]

Seit Jahren widmeten uns der Militärgeheimdienst ROS und der Staatssicherheitsdienst DIGOS ihre Aufmerksamkeit, mit dem Ziel, uns hinter Gitter zu bringen. Sie haben weder einen rauchenden Colt gefunden, noch irgendwelche Beweise, die diesen Namen verdienen würden. Sie haben daher auf ein Theorem zurückgegriffen, das die Staatsanwaltschaft in Perugia sich befleißigte maßzuschneidern.

Das Theorem war einfach: Auf Grundlage der speziellen Terrorismusgesetzgebung (§270bis) und ihrer Verschärfung vom Dezember 2001 (270 ter, quater etc.) entspricht die Unterstützung für Widerstandsbewegung gegen Besatzungskriege wie die palästinensische, irakische, oder auch die türkische und kurdische gegen Militärdiktaturen einer terroristischen Tätigkeit oder doch zumindest einer Unterstützung des Terrorismus. Der Freispruch macht diese Anklage zunichte und er zwingt nicht nur dazu, die Gleichsetzung von Antiimperialisten mit Verbrechern zurückzuweisen. Er drängt auch zur Reflexion über die konstitutionelle Legitimität der so genannten „Antiterrorismusgesetzgebung“, insbesondere über deren Verschärfung, die seit 2001 in Kraft ist.

Am Tag unserer Verhaftung, während wir unter lautem Sirenengeheul ins Gefängnis überstellt wurden, während gleichgestellte Medien uns als gefährliche Kriminelle beschrieben, war es der Innenminister Giuseppe Pisanu selbst, der das Konstrukt verkündete: „Die Hypothese verhärtet sich, dass subversive Gruppen und Einzelpersonen aufgrund gemeinsamer antiamerikanischer und antiwestlicher Orientierung in Kontakt und folglich in Zusammenarbeit mit internationalen terroristischen Organisationen eintreten könnten.“

Der heutige Freispruch wischt dieses Theorem vom Tisch, bringt die Wahrheit ans Tageslicht, für die wir immer gekämpft haben, und erstattet uns etwas sehr Wertvolles zurück: die Würde, antiimperialistische und antikapitalistische Aktivist/innen zu sein.

Unsere Gedanken sind heute mit jenen, die, wie wir, überall auf der Welt und in Italien für ihre Ideen und ihr Engagement in Befreiungsbewegungen in Gefängnisse eingesperrt sind. Die Verfolgung und Verhaftung hat uns nicht verändert, wir waren, sind und werden auch in Zukunft den Unterdrückten zur Seite stehen und umso mehr jenen Völkern, die den Mut haben, sich gegen die imperiale amerikanische Präpotenz aufzulehnen, gegen ein weltweites System, das uns in den Abgrund zu ziehen droht.

Wir danken allen Genoss/innen, die sich für unsere Freilassung eingesetzt haben und deren Solidarität in all diesen schwierigen Jahren nicht nachgelassen hat. Unser Gruß ergeht an alle Freund/innen und Mitbürger/innen, die es uns nicht an ihrer Wertschätzung und Zuneigung fehlen ließen.

Perugia, 23. September 2010

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