Am Mittwoch, den 27.5.2015 wurde beim Verwaltungsgericht Köln die Klage des jemenitischen Umwelt-Ingenieurs Faisal bin Ali Jaber, der 2012 zwei Verwandte durch einen Drohnenanschlag der USA verlor, behandelt. Ein Verwandter war Polizist, der andere ein islamischer Geistlicher, der tags zuvor noch in der Moschee gegen Al Kaida predigte. Da die Opfer keine US-Bürger waren, haben ihre Familien keinerlei Klagerecht, um ein Rechtsverfahren vor US-Gerichten anzustoßen. Es ist beschämend, dass für die Familien dieser Opfer der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Es war das erste Mal, dass ein Gericht eines Landes, das dem Drohnenprogramm der USA erhebliche militärische/technische Unterstützung gewährt, die Anhörung in einem solchen Fall gestattet.
Vor dem Gericht demonstrierten ca. 20 Leute, hauptsächlich DFG- VK mit Transparenten, Tafeln und Fahnen und Flugblättern. Im Gerichtssaal war hauptsächlich Presse. Ungefähr eine Stunde wurden die Meinung des Klägers, vertreten durch einen Anwalt und der Regierung, vertreten durch Ministerialräte vorgebracht . Nach einer kurzen Pause wurde die Klage abgelehnt u. a. mit der
Begründung, dass die Bundesregierung nicht ständig auf Gesetzesverstöße in den US-Stützpunkten zu kontrollieren, verpflichtet sei.
Das Gericht wollte noch eine ausführliche Presse-Erklärung herausgeben. Mit weiteren Rechtsverstößen in dieser Richtung, ohne dass deutsche Gerichte sich dem in den Weg stellen, ist nun sicher nach diesem Urteil zu rechnen.
28.5.2015
Der Anwalt geht jetzt vor dem OVG Münster in Berufung.