Der Prozess gegen eine junge Frau, gegen die nach einem 1. Mai-Aufmarsch auf der Wiener Ringstraße wegen „Gutheißung terroristischer Straftaten“ ermittelt und neben rund einem Dutzend weiterer DemonstrantInnen und Personen im Umfeld der Anatolischen Föderation Österreichs Anklage erhoben wurde, endete am vergangenen Montag, den 28. Mai im Wiener Landesgericht mit einem Freispruch.
Vorgeworfen wurde ihr ebenso wie weiteren Angeklagten von der Staatsanwaltschaft, in einem Block in einheitlicher Kleidung und mit roter Fahne marschiert zu sein, wobei die Anklage davon ausgeht, dass im selben Demonstrationszug Bilder von, seitens der türkischen Polizei ermordeter Aktivisten getragen worden seien.
Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil angefochten.
Weitere Prozesse folgen…