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Kritik an Menschenrechtsverletzungen kann nicht antisemitisch sein

Brief an den WUK-Vorstand


8. Mai 2019
Georg Becker, WUK-Gründungsmitglied

Es kann m.E. konkrete Kritik an der Verletzung von Menschenrechten nicht "antisemitisch" sein; sie kann übertrieben sein, sie kann selbst kritisiert werden, ja – sie kann sogar falsch sein - ABER das kann nur geklärt werden, wenn sie überhaupt geäußert werden kann und nachdem sie geäußert wurde!


Es ist leider nicht das 1. Mal, dass eine vertraglich vereinbarte Raumnutzung im WUK (im 9. Bez.) kurzfristig untersagt wurde.

Ich erinnere mich an einen Fall (vor etwa 2 Jahren): für einen Vortrag einer Rechtsanwältin
betr. Ähnlichkeiten der dzt. israelischen Politik mit der Apartheid-Politik der Republik Südafrika
wurde kurzfristig die Raumbenützung untersagt.

(Ich bin WUK-Gründungsmitglied und es noch immer und war bei einer Debatte über diese Absage im Rahmen einer WUK-Generalversammlung. Die Begründung für die Stornierung wurde auf eine schriftliche Stellungnahme des DÖW [Dokumentationszentrum des Österr. Widerstands] bezogen.)

Zugegeben : das Thema ist interessengeleitet, hochemotional aufgeladen, kriegerisch-konfliktreich! Doch es sollte möglich sein, auf neutralem Boden (in der noch immer “neutralen” Republik Österreich) Meinungen zu äußern, empfangen und auch zu kritisieren.

VORZENSUR wurde nach dem sog. “1. Weltkrieg” Ende Okt. 1918 von der Prov. Nationalversammlung von Deutsch-Österreich VERBOTEN!

Wehren wir uns!

Schöne Grüße, Georg Becker (jetzt – seit 1984 – aus Unter St. Veit)

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