wer hat anspruch auf rechtsstaatlichkeit
auf eine bürgerliche existenz
auf objektive berichterstattung
auf rechtsstaatlichkeit
auf beiziehung eines anwalts (von der ersten einvernahme an)
auf beweislastumkehr
auf eine unabhängigen untersuchungsauschuß
auf einen fairen prozess
– – – das hängt offenbar von der Hautfarbe ab – heute in österreich – unserem land
und wer hat anspruch darauf
eine behördliche amtshandlung auch lebend zu überstehen
das bleibt dahingestellt
ein afrikaner sicher nicht – heute in österreich