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Swexit

30. Juni 2021
von Wolfgang Streeck

Am 26. Mai erklärte die Schweizer Regierung das Ende der jahrelangen Verhandlungen mit der Europäischen Union über ein sogenanntes Institutionelles Rahmenabkommen, das die rund hundert bilateralen Verträge, die die Beziehungen zwischen beiden Seiten regeln, konsolidieren und erweitern sollte.


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Die Verhandlungen begannen 2014 und wurden vier Jahre später abgeschlossen, doch der innenpolitische Widerstand der Schweiz verhinderte die Ratifizierung. In den darauffolgenden Jahren bemühte sich die Schweiz im Wesentlichen um vier Punkte: die Erlaubnis, die staatliche Unterstützung für ihren großen und florierenden Kleinunternehmenssektor fortzusetzen; die Einwanderung und das Recht, diese auf Arbeitnehmer zu beschränken, anstatt alle Bürger der EU-Mitgliedsstaaten aufnehmen zu müssen; den Schutz der (hohen) Löhne in den weltweit sehr erfolgreichen Schweizer Exportindustrien; und die von der EU beanspruchte Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union bei rechtlichen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der gemeinsamen Verträge. Da keine Fortschritte erzielt wurden, herrschte in der Schweiz der Eindruck vor, dass das Rahmenabkommen faktisch ein Beherrschungsabkommen und als solches zu nahe an einer EU-Mitgliedschaft sein sollte, die die Schweizer 1992 in einem nationalen Referendum abgelehnt hatten, als sie gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum stimmten. 

Es gibt interessante Parallelen zu Großbritannien und dem Brexit. Beide Länder haben auf ihre unterschiedliche Weise Varianten der Demokratie entwickelt, die sich durch ein tiefes Bekenntnis zu einer Art mehrheitlicher Volkssouveränität auszeichnen, die nationale Souveränität voraussetzt. Das macht es für sie schwierig, Außenbeziehungen einzugehen, die die kollektive Willensbildung ihrer Bürger einschränken. Großbritannien löste dieses Problem natürlich teilweise, indem es zum Zentrum eines Imperiums wurde, anstatt in ein solches eingebunden zu sein, und seine nationale Souveränität verteidigte, indem es sich die nationale Souveränität anderer aneignete; während die Schweiz für immer neutral und bereit war, sich zu verteidigen, wie de Gaulle es für Frankreich ausgedrückt hatte, tous azimuts. Verfassungsrechtlich gesehen liegt die britische Volkssouveränität in einem Parlament, das nicht an eine geschriebene Verfassung gebunden ist und daher alles mit einfacher Mehrheit entscheiden kann, ohne dass jemals eine Zweidrittel- oder sonstige Über-Mehrheit erforderlich ist. Auch gibt es kein Verfassungsgericht, das dem Parlament in die Quere kommen könnte, ebenso wenig wie die zweite Kammer, das House of Lords. Dass ein oberstes Gericht wie der EU-Gerichtshof das Recht haben sollte, das britische Parlament zu überstimmen, war schon immer grundsätzlich unvereinbar mit der britischen Idee von Demokratie und Souveränität und wurde zu einer Hauptquelle für die Unzufriedenheit der britischen Bevölkerung mit der EU, die zum Brexit führte und Brentry zunichte machte. In ähnlicher Weise erwies es sich als unvereinbar mit der Schweizer Idee von Demokratie, dass ein fremdes Gericht mit fremden Richtern eine Mehrheit des Schweizer Volkes überstimmen darf, was dem Swentry im Wege stand und damit einen zukünftigen Swexit überflüssig machte.

Offensichtlich ist die Schweiz viel kleiner als Großbritannien, und ihr nationales Parlament hat fast nichts zu sagen. Während Großbritannien ein stark zentralisierter Staat ist, ungeachtet der halbherzigen, asymmetrischen faux-federalen Dekonzentration von Regierungsbefugnissen auf drei Quasi-Staaten, ist die Schweiz mit nur 8,7 Millionen Einwohnern eine Konföderation von 26 Kantonen, die originäre Rechte auf Selbstverwaltung und eine starke Stimme auf Bundesebene haben. Darüber hinaus ist die Schweizer Bundesregierung in einer Art extremen Gegenentwurf zur Westminster-Demokratie seit 1959 eine Allparteienregierung mit den vier größten im Parlament vertretenen Parteien, zwischen denen der Regierungschef jährlich rotiert – weshalb auch niemand den Namen des Schweizer Ministerpräsidenten kennt. Der terminus technicus dafür ist die Konkordanzdemokratie. Die Art und Weise, wie die Volksdemokratie zum Tragen kommt, ist die etablierte Praxis von Volksabstimmungen über so ziemlich alles, auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene, die die jeweilige Regierung binden. Nimmt man noch die kommunalen Übungen in direkter Demokratie hinzu, bei denen in einigen Kantonen sogar das Budget der lokalen Regierung von einer Bürgerversammlung abgestimmt wird, erhält man einen Eindruck von der volksnahen, ja populistischen Natur der Schweizer Demokratie: eine starke anti-hierarchische politische Kultur, wenn es um kollektive Angelegenheiten geht, ein tief verwurzeltes Gefühl für die Autonomie des Volkes und ihren Wert für ein gutes politisches Leben und ein ebenso tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber jedem, der behauptet, besser zu wissen, was im Interesse des Schweizer Volkes ist, als – in ihrer demokratischen Weisheit – das Schweizer Volk selbst.

Wo also kommt die EU ins Spiel? In beiden Ländern lockt eine seltsame Koalition aus exportorientierter verarbeitender Industrie und der neuen Klasse der liberalen Linken bzw. Linksliberalen in die EU, um zu bleiben bzw. einzutreten. In Großbritannien schloss sich dieser Koalition ein Teil der Gewerkschaftsbewegung an, die sich von Brüssel Schutz vor einer ungezähmten konservativen Parlamentsmehrheit erhoffte – aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen angesichts der desolaten sozialpolitischen Leistungen Brüssels. In der Schweiz dagegen hatten die Gewerkschaften, die in der Metallindustrie noch auf der Basis des Friedensvertrags von 1937 agierten, zur Überraschung derjenigen, die ihre antischweizerischen Stereotypen pflegen, genügend innenpolitische und industrielle Macht, um sich dem EU-Beitritt zu widersetzen, der, wie sie zu Recht befürchteten, Druck auf ihre – hohen – Löhne ausüben würde. Das machte sie zu Verbündeten des gut organisierten und politisch mächtigen Kleinunternehmertums des Landes, dessen Wohlstand durch eine staatliche Industriepolitik – im EU-Jargon: „staatliche Beihilfen“ – geschützt wird, die nach EU-Wettbewerbsrecht zum großen Teil illegal wären.

Ansonsten ist das „europäische Projekt“ in der Schweiz wie in Großbritannien ein Liebling der Linksliberalen, wobei die Schweizer Beitrittskandidaten mit den britischen Remainers ein tiefes Misstrauen gegenüber der Politik der Volksmehrheit teilen. Die schweizerische liberale Linke behauptet, die Schweizer Demokratie sei zu langsam, zu lokalistisch, zu provinziell – mit anderen Worten, zu schweizerisch – im Vergleich zu den EU-Institutionen, die vor den Unwägbarkeiten der Bürgerbeteiligung geschützt und fest in den Händen einer universitär ausgebildeten, „kosmopolitischen“ Expertenelite sind. Offensichtlich wird dabei übersehen, dass die Schweizer Politik eine der besten Infrastrukturen der Welt hervorgebracht hat, mit einem legendären öffentlichen Verkehrssystem und einigen der führenden Universitäten. Sie ermöglichte es dem Land auch, riesige Tiefbauprojekte von europaweiter Bedeutung in Angriff zu nehmen, wie den Gotthard-Basistunnel, der in einer Volksabstimmung angenommen und rechtzeitig und innerhalb des Budgets fertiggestellt wurde, als Teil einer Eisenbahnverbindung von Rotterdam nach Genua. So europäisch wie es nur geht, haben die Schweizer den Tunnel in internationaler Zusammenarbeit und ohne internationale Hierarchie geliefert, nur um dann festzustellen, dass sich der deutsche Teil des Projekts, die Bahnstrecke entlang des Rheins, die den Hafen von Rotterdam mit dem Tunnel verbindet, trotz EU-Mitgliedschaft um Jahrzehnte verzögert.

Wenn der Wunsch der Schweizer Mittelschicht, von Brüsseler Bürokraten und nicht von ihren Landsleuten regiert zu werden, mehr ist als das Ergebnis von Schuldgefühlen für ihren nationalen Wohlstand oder einer Verinnerlichung antischweizerischer Stimmungen, die überall auf der Welt leicht anzutreffen sind – dann hat es wahrscheinlich mit der Tatsache zu tun, dass die plebiszitäre-cum-konföderale Regierung vielfältige Nischen und Taschen des populistischen Traditionalismus zulässt, eine Art „Vielfalt“, die in scharfem Konflikt mit linksliberalen „vielfältigen“ Werten und Lebensstilen steht. Manchmal kann das ziemlich peinlich sein, zum Beispiel als die Schweiz bis 1971 und in einigen Kantonen sogar noch länger brauchte, um das volle Wahlrecht auf Frauen auszuweiten. Gefühle, wie sie die Grünen in Deutschland in den 1990er Jahren mit ihrem Slogan „Liebe Ausländer, lasst uns mit den Deutschen nicht allein“ zum Ausdruck brachten, sind heute in Teilen der Schweizer Gesellschaft weit verbreitet, insbesondere im Kulturbereich. In der Tat sind erstaunlich viele Schweizer Kulturschaffende in Boheme-Orte wie Berlin ausgewandert, wo es im Gegensatz zu Zürich hemmungslose Nachtclubs gibt, um der als puritanisch empfundenen Enge und sogar Fremdenfeindlichkeit ihres Heimatlandes zu entkommen – eines Heimatlandes natürlich, in dem etwa 1,5 Millionen ausländische Arbeitnehmer in allen Bereichen einer Wirtschaft mit 4,2 Millionen Beschäftigten arbeiten, darunter nicht weniger als 340.000 tägliche Pendler aus Deutschland, Frankreich und Italien.

In Brüssel liegt das Schweizer Dossier im Ressort von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die es von ihrem Vorgänger, dem inzwischen vergessenen Jean-Claude Juncker, geerbt hat. Ihr Scheitern, die Schweiz zur Kapitulation zu bewegen, schwächt ihre Position weiter, indem sie einmal mehr die Bruchlinien der „immer engeren Union“ offen legt. Unter dem Druck der imperial-zentralistischen Hardliner im EU-Parlament – und, wie man annehmen sollte, der deutschen und französischen nationalen Regierungen – droht die Kommission der Schweiz nun mit Vergeltung. Viele der bestehenden Verträge zwischen der EU und der Schweiz laufen in den kommenden Jahren aus und müssen erneuert werden; andere müssen aktualisiert werden. Den Schweizern wird von der europäischen Bürokratie gesagt, dass dies ohne das Rahmenabkommen schwierig und manchmal unmöglich sein wird, was sie teuer zu stehen käme. Weniger diplomatisch spekulieren die Integrationisten, frustriert von der Schweizer Weigerung, auf dem Weg zur imperialen Einigung Europas“ unter deutscher und französischer Hegemonie voranzuschreiten, öffentlich darüber, ob die Schweizer böse oder verrückt sind: böse, weil sie egoistisch davon besessen sind, ihren Reichtum für sich selbst zu behalten, anstatt ihn mit verdienten Europäern zu teilen, wie es die Deutschen und Franzosen natürlich gewohnheitsmäßig tun (ein Last-Minute-Angebot der Schweizer Delegation, 1. 3 Milliarden Euro über zehn Jahre beizusteuern, um die wirtschaftliche und soziale Ungleichheit innerhalb der EU(!) zu verringern, wurde von der Kommission abgelehnt) – oder verrückt, weil sie unfähig sind, ihre wahren Interessen zu erkennen, zu denen offensichtlich gehört, dass sie von der Vernunft der Kommission und des EU-Gerichtshofs geleitet werden. Gleichzeitig wird ihnen gelegentlich auch vorgeworfen, sie seien zu schlau und würden versuchen, sich die Rosinen herauszupicken“ – etwas, was Kindern niemals erlaubt werden darf, da sie lernen müssen, das zu essen, was auf den Tisch kommt, alles oder nichts.

Wenn das „europäische Projekt“ so vorankommen soll, wie es von den Brüsseler Zentralisten definiert wird, muss allen Beteiligten klar gemacht werden, dass konföderale Zusammenarbeit, bi- oder multilateral, als Alternative zu hierarchischer Herrschaft in Europa nicht im Angebot ist, wie es den Briten beigebracht wurde, damit andere Länder, einschließlich derer, die bereits Mitglied der EU sind, nicht auf dumme Ideen kommen. Natürlich haben die Schweizer in über siebenhundert Jahren Geschichte mehr Bewährungsproben überstanden, ebenso wie die Briten in achthundert Jahren seit der Magna Carta, und es gibt gute Gründe zu glauben, dass sie auch – und in einem viel kürzeren Zeitraum – das Frankensteinsche Konstrukt der Merkato-Technokratie des späten zwanzigsten Jahrhunderts namens Europäische Union überleben werden.

Quelle: https://newleftreview.org/sidecar/search?query%5Bauthor%5D=Wolfgang+Streeck

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