4 Dez. 2022
https://test.rtde.tech/international/155707-wer-ist-aggressor-friedensbewegung-und/
Im politischen und medialen Mainstream, ja sogar in der Friedensbewegung, scheint der Fall klar zu sein: Russland gilt spätestens seit dem 24. Februar 2022 als „Aggressor“. Diese ahistorische Betrachtungsweise führt in die Irre. Der Sachverhalt ist – auch völkerrechtlich – komplizierter, wie die hier dokumentierte Analyse zeigt.
„Der Konflikt wurde von der NATO ausgelöst. Es ist jetzt ein Konflikt, der von Russland gelöst werden wird.“
(Scott Ritter, ehemaliger Offizier für Aufklärung der US-Marineinfanterie und UN-Waffeninspekteur)
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wähnte sich der US-Imperialismus als ewiger Hegemon, den nichts mehr daran hindern konnte, endlich seinen lang ersehnten Weg zu den enormen Bodenschätzen Russland antreten zu können. Destabilisierung im post-sowjetischen Raum durch „Farbrevolutionen“ mithilfe von NGOs und die Eindämmung Russlands durch die NATO-Osterweiterung sollten das Wiedererstarken Russlands verhindern. Die Ukraine spielt in diesem Plan eine besondere Rolle.
Die dem Pentagon nahestehende Denkfabrik „RAND Corporation“ hat die US-Strategie deutlich formuliert: „Russland überdehnen und aus dem Gleichgewicht bringen“ – mit einem Katalog von Maßnahmen zur Schwächung Russlands. Die wichtigste Maßnahme zielte darauf ab, die Ukraine als „die größte externe Verwundbarkeit Russlands auszunutzen“, sie zu bewaffnen und militärisch zu beraten, um einen Konflikt mit Russland zu entfachen.
Die Ukraine ist also nur Mittel zum Zweck. Dem diente der von den USA angeleitete und von der EU und der Bundesregierung geförderte Putsch in Kiew im Jahr 2014 und der Ausbau der Ukraine zum neonazistisch geprägten Bollwerk gegen Russland.
Die Bevölkerung im Donbass weigerte sich, sich den national-chauvinistischen Putschisten unterzuordnen, die die Verfassung suspendiert, allem Russischem den Kampf angesagt und die russischsprachigen Ukrainer diskriminiert hatten. Nach Referenden erklärten die Donbass-Regionen Donezk und Lugansk ihre Autonomie als Volksrepubliken. Sie verteidigten sich acht Jahre lang gegen die Aggressionen des fremdbestimmten Kiewer Regimes, die über 13.000 Menschenleben forderten.
Der Westen wollte keine friedliche Lösung
Die russische Regierung hatte sich für eine friedliche Lösung des Konflikts im staatlichen Rahmen der Ukraine eingesetzt, wie es im Abkommen Minsk II (Minsker Abkommen) vorgesehen war. Am 17. Februar 2015 hatte der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2202 (2015) das Minsker Abkommen als völkerrechtlich verbindlich anerkannt, das unter anderem auch einen Sonderstatus für den Donbass vorsah. Als Garantiemächte sollten Deutschland, Frankreich und Russland für seine Umsetzung sorgen, die in den Folgejahren von Kiew systematisch sabotiert wurde.
Im Februar 2021 brachte Russland bei der OSZE einen Initiativantrag zur Unterstützung einer baldigen Umsetzung von Minsk II ein. Die Ukraine und die westlichen Länder, auch die Garantiemächte Frankreich und Deutschland, lehnten ab.
Das zentrale Element von Minsk II war der direkte Dialog zwischen Kiew und den Vertretern der Donbasser Volksrepubliken, zu dem Letztere bereit waren. In einem Schreiben an den russischen Außenminister Sergei Lawrow im November 2021 erklärten Deutschland und Frankreich, dieses zentrale Element nicht mehr zu unterstützen. Es war die faktische Aufkündigung des völkerrechtlich verbindlichen Minsker Abkommens – also ein Bruch des Völkerrechts. Damit wurde die Lösung des Konflikts im Rahmen der staatlichen Einheit der Ukraine unmöglich gemacht. Auf einer Pressekonferenz im September 2022 wies Außenminister Lawrow darauf hin, dass auch der UN-Generalsekretär nicht „aktiv genug die Erfüllung der Minsker Vereinbarungen unterstützt hat“.
Mit dem Putsch in Kiew hatten die USA/NATO/EU und die Bundesregierung den Konflikt ausgelöst. Die Umsetzung des Minsker Abkommen wäre der Weg zu seiner friedlichen Lösung gewesen. Wie der ukrainische Präsident Poroschenko, der Minsk II unterzeichnet hatte, erst kürzlich erklärte, sei dies jedoch nie das Ziel gewesen. Er wollte mit Minsk II nur Zeit gewinnen, „um die besten Streitkräfte in Osteuropa zu schaffen, die nach NATO-Standards ausgebildet wurden“. Das wollte anscheinend auch die damalige Kanzlerin Angela Merkel, wie sie nun in einem Interview freimütig erzählte.
Die russische Regierung hatte vergebens auf die politische Einsicht ihrer „Partner“ gehofft und im Rahmen des Minsker Prozesses darauf bestanden, Donezk und Lugansk mit einem Sonderstatus in die Ukraine zurückzuführen. Es sei ein Fehler gewesen, wie Präsident Putin heute meint. „Russland hätte die Donbass-Republiken früher anerkennen sollen.“ Es hätte womöglich viel Leid erspart. Aber natürlich hätte es Russland nicht vor dem Geschrei aus dem Westen – und Anschuldigungen auch aus der Friedensbewegung – bewahrt, dass dies „völkerrechtswidrig“ sei.
Die traditionelle Friedensbewegung hatte sich im Jahr 2014 bereits selbst gelähmt, als die Frage, ob der Beitritt der Krim zur Russischen Föderation vom Völkerrecht gedeckt war, vielfach eine größere Rolle spielte, als die Einsicht, dass damit der Plan der USA vereitelt wurde, aus Sewastopol einen NATO-Stützpunkt gegen Russland zu machen – womit eine höchst friedensgefährdende Situation entstanden wäre. Der Anti-Putin-Tsunami, der damals seinen ersten Höhepunkt erreichte und die Angst als „Putin-Versteher“ gebrandmarkt zu werden, wirkte zudem auf viele einschüchternd.
Im März 2021 hatte der ukrainische Präsident Selenskij ein Dekret zur militärischen Rückholung des Donbass und der Krim unterschrieben – eine direkte Bedrohung auch des Territoriums der Russischen Föderation. Die Regierung sollte einen entsprechenden „Aktionsplan“ entwickeln.
Mit konkreten Vorschlägen für Verträge mit den USA und der NATO über Sicherheitsgarantien versuchte die russische Regierung noch im Dezember 2021 die Situation zu entschärfen und die Grundlage für ein friedliches Miteinander zu schaffen.
Als Kiew im Januar/Februar 2022 den Aggressionskrieg durch die Konzentration seines Militärs mit seinen Neonazi-Bataillonen an den Grenzen von Donezk und Lugansk erheblich ausweitete, als die Artillerieangriffe gegen die dortige Bevölkerung immer intensiver wurden, als die USA/NATO immer noch keine konstruktive Antwort auf die russischen Vorschläge gegeben hatte, machte die russische Regierung laut einer Pressemitteilung am 17. Februar einen letzten Versuch, den bevorstehenden massiven Überfall der Kiewer Truppen zu verhindern und eine friedliche Lösung herbeizuführen.
Moskau warnte: „Sollte die amerikanische Seite nicht bereit sein, feste, rechtlich verbindliche Garantien zu vereinbaren, um unsere Sicherheit vor den USA und ihren Verbündeten zu gewährleisten, wird Russland gezwungen sein, zu reagieren, auch mit militärtechnischen Maßnahmen.“
George Beebe, ehemaliger Direktor der Russland-Abteilung der CIA, blickt zurück:
„Die Wahl, vor der wir in der Ukraine standen – und ich nutze absichtlich die Vergangenheitsform – war, ob Russland sein Veto zu einer NATO-Beteiligung in der Ukraine am Verhandlungstisch oder auf dem Schlachtfeld ausüben würde. Und wir entschieden uns, dafür zu sorgen, dass das Veto auf dem Schlachtfeld ausgeübt wird, in der Hoffnung, dass Putin sich entweder zurückhält oder der Militäreinsatz scheitert.“
Die USA/NATO/EU hatten kein Interesse an einer friedlichen Lösung. Die Strategie war, Russland zu schwächen und zu dezimieren.
Das vom Westen aufgekündigte völkerrechtliche Abkommen Minsk II, die provozierenden Ankündigungen über eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine und deren nukleare Bewaffnung und die zunehmende militärische Aufrüstung des Landes verschärften die Spannungen mit Russland. Am 8. Februar 2022 hatte die NATO-Denkfabrik Atlantic Council in einem Strategiepapier empfohlen: „Das Ziel Washingtons sollte die Vertreibung der Russen aus der Ostukraine sein.“
Am 21. Februar erkannte Russland die beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk als unabhängige Staaten an und unterzeichnete Verträge über Freundschaft und gegenseitigen Beistand. Am 24. Februar schließlich griff Russland in den schon seit acht Jahren dauernden Krieg ein, um seine Verbündeten vor der drohenden ethnischen Säuberung zu schützen und der wachsenden existenziellen Bedrohung der Russischen Föderation durch die USA und der NATO entgegenzutreten.
Wie Gabriele Gysi es passend formulierte:
„Der ukrainische Bürgerkrieg hat Russland die Verantwortung für die russische Bevölkerung der Ukraine aufgezwungen – und damit Russland in diesen Krieg genötigt. Die ‚russische Aggression‘ erfolgte nach langen Versuchen einer friedlichen Lösung der ukrainischen Probleme.“
Friedensbewegung und „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“
Viele ältere Linke in Parteien und der traditionellen Friedensbewegung, für die die Freundschaft mit der Sowjetunion und später mit Russland allein schon aus historischem Bewusstsein wichtig war, waren schockiert, enttäuscht, ihr Vertrauen in Russland war erschüttert. War es doch so einfach gewesen, die Politik eines Russlands zu verteidigen, das immer geduldig reagierte, dessen Bemühen um Einsicht seiner westlichen „Partner“ endlos schien, und das doch von ihnen nur belogen und betrogen wurde.
Ausgerechnet die Friedensbewegung, die sich zur deutschen Verantwortung in der Geschichte bekennt, verschweigt in ihrer Mehrheit den russophoben Neonazismus, der in der Ukraine inzwischen alle Bereiche durchdringt. Wie glaubwürdig ist ein Antifaschismus, der keine eindeutige Position bezieht gegen die massive politische und materielle Unterstützung Deutschlands für ein Regime, das Nazi- und SS-Kollaborateure als Nationalhelden verehrt, allen voran den Massenmörder Stepan Bandera – und gegen die faschistoide antirussische Hysterie, die den gesamten öffentlichen Diskurs hierzulande beherrscht und vergiftet.
Ohne sich die Zeit zu nehmen, die mit Russlands militärischem Einschreiten neu entstandene Situation umfassender zu analysieren, stimmte die Friedensbewegung empört – und mit nur wenigen Ausnahmen – sofort in den Kanon der NATO von Russlands „völkerrechtswidrigem Angriffskrieg“ ein. Der Bundesausschuss Friedensratschlag erklärte: „Wir verurteilen die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine. Für Krieg gibt es keine Rechtfertigung. Die Mitschuld des Westens, insbesondere der USA und der NATO, rechtfertigen keinesfalls diese militärische Aggression.“
Albrecht Müller, der frühere Planungschef im Bundeskanzleramt, der sich in erster Linie der Entspannungspolitik von Willy Brandt verpflichtet fühlt, fragte im Juli auf den NachDenkSeiten:
„Wann endlich hören die Verneigungen vor der allgemein üblichen Empörung über ‚Putins Aggressionsverbrechen‘ auf!“
Er schlug vor, damit Schluss zu machen, denn Beschwörungsformeln wie „völkerrechtswidriger Überfall“, „menschenverachtender Angriffskrieg“ und so weiter würden nicht nur – ansonsten gute Analysen – relativieren und sogar entwerten, sondern auch dazu beitragen, „Vorurteile und Aggression gegen Russland“ zu verstärken.
Die Beschwörungsformeln wurden zum neuen Gesslerhut, den viele aus Friedens- und linken Organisationen meinen grüßen zu müssen, um ihre „Glaubwürdigkeit“ zu wahren.
Dabei beziehen sie sich fast ausschließlich auf das Gewaltverbot in internationalen Beziehungen, wie es in der UN-Charta Artikel 2, Absatz 4 festgelegt wurde. Von dieser Regel gibt es die Ausnahme in Artikel 51: „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“. Der Bezug auf Artikel 51 wird aber von vielen in der Friedensbewegung als in diesem Zusammenhang belanglos abgetan. Die Donbass-Republiken hätten kein Recht zur Sezession von der Ukraine, und damit sei auch der Beistandsvertrag mit Russland völkerrechtlich ungültig. Vergessen wird, dass die Ukraine bei der Auflösung der Sowjetunion das Sezessionsrecht für sich in Anspruch genommen hatte, ohne Rücksicht auf die davon betroffenen Gebiete.
Man hatte Russland im Eiltempo mit Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta abgeurteilt und damit schien jede weitere Diskussion erledigt.
In seiner Erklärung „Souveränität der Ukraine durch NATO inspirierten Putsch verletzt“, schrieb der Deutsche Freidenkerverband:
„Die Argumente, mit denen Russland Völkerrechtsbruch nachgewiesen werden soll, gehen abstrakt von der Prämisse aus, dass Russland aus heiterem Himmel ein Stück eines souveränen Staats abgetrennt hätte. Was dagegen wirklich in der Ukraine geschehen war: Durch einen gewalttätigen Putsch wurde die rechtmäßig gebildete und international anerkannte Regierung in Kiew gestürzt. (…) Sofort zeigte sich, dass die Putschregierung über große Teile des Landes keine Kontrolle hatte. Trotzdem wurde sie im Eilverfahren von den USA, den NATO- und EU-Staaten als legitime Vertretung der Ukraine anerkannt. Die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine wurden durch die NATO-Regierungen verletzt.“
Berücksichtigt werden sollte auch Artikel 7 der Resolution 3314 (XXIX) der UN-Generalversammlung zur „Definition der Aggression“:
„Diese Definition, insbesondere ihr Artikel 3, kann in keiner Weise das sich aus der Charta herleitende Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit von Völkern beeinträchtigen, die dieses Rechtes gewaltsam beraubt wurden (…) insbesondere nicht von Völkern unter kolonialen oder rassistischen Regimen oder anderen Formen der Fremdherrschaft; noch das Recht dieser Völker, im Einklang mit den Grundsätzen der Charta und in Übereinstimmung mit der genannten Erklärung, für dieses Ziel zu kämpfen und Unterstützung zu suchen und zu erhalten.“
Nach der Aufkündigung des völkerrechtlich verbindlichen Abkommens Minsk II durch Kiew und seine westlichen Auftraggeber hatten die Donbass-Regionen in ihrem Kampf gegen das fremdbestimmte russophobe Regime demnach das Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit – und das Recht, die Unterstützung Russlands zu suchen und zu erhalten.
Einige Kommentatoren halten die russische Unterstützung für einen Fall der sogenannten „Schutzverantwortung“ oder „R2P“ [„Responsibility to Protect“ – Anm. d. Red.]. Das ist falsch.
„R2P“ ist eine imperialistische Doktrin, die von der NATO im Anschluss an die Aggression gegen Jugoslawien erfunden wurde. Im Rahmen der „R2P“-Doktrin beanspruchen die Imperialisten das „Recht“, in ein anderes Land einzufallen und die Regierung zu stürzen – angeblich um „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu unterbinden. Diese Doktrin wurde erstmals in Libyen angewandt, die Ergebnisse sind bekannt. „R2P“ beruht also nicht auf der Bitte einer Regierung um ausländische Militärhilfe. „R2P“ ersetzt das Grundprinzip der UN-Charta – die souveräne Gleichheit aller Nationen – durch das Recht des Stärkeren. Im Laufe der Jahre wurden begleitende Propaganda-Strukturen geschaffen, zu der auch der Internationale Strafgerichtshof und verschiedene „internationale Tribunale“ sowie „Menschenrechts“-NGOs gehören – alle auf Geheiß verschiedener westlicher Regierungen, um falsche Anschuldigungen zu propagieren, um Krieg und Regime-Change in Ländern, die sich ihrem Diktat widersetzen, zu rechtfertigen.
Die Entwicklungen seit dem 24. Februar zeigen, dass die NATO bereits tief in der Ukraine involviert war, und sie bestätigen die Begründung des russischen Eingreifens. Wie konkret diese Gefahr war, zeigen auch die Eingeständnisse der USA und der NATO. Denn was bedeutet es anderes, wenn der NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg heute stolz verkündet, dass die NATO sich seit dem Jahr 2014 auf den Krieg gegen Russland vorbereitet habe. Und wenn der Sprecher des Pentagon John Kirby sich brüstet, dass die USA und ihre Verbündeten die ukrainische Armee seit acht Jahren für den Krieg trainiert und ausgerüstet hätten.
US-Hegemonie versus multipolare demokratische Weltordnung
Jene in der Friedensbewegung, die so schnell bei der Hand waren, Russland zu verurteilen, sollten die Frage beantworten: Nachdem der Westen sämtliche Wege zur friedlichen Lösung versperrt hatte, welche konkrete Alternative wäre Russland denn noch geblieben? Zusehen, wie die Kiewer Armee mit ihren Neonazi-Bataillonen den Donbass überfällt, Massaker an ethnischen Russen verübt, sie hetzt und vertreibt? Hätte Russland vor der sich ständig zuspitzenden existenziellen Bedrohung kapitulieren sollen? Zusehen, wie die Ukraine endgültig zum offiziellen NATO-Stützpunkt ausgebaut würde – mit der Stationierung von Atomwaffen? Ist es das, was Europa sicherer gemacht hätte? Ist es wirklich das, was die Friedensbewegung bevorzugt hätte?
USA/NATO/EU und die völlig verantwortungslose und geschichtsignorante Außenpolitik der Bundesregierung treiben in ihrem Wahn, Russland zu besiegen, die Eskalation immer weiter auf die Spitze und ermutigen damit das Kiewer Regime zu Provokationen, die den Weltfrieden gefährden – wie jener Vorfall mit der ukrainischen Rakete, die in Polen einschlug, zeigte.
US-Militärs wissen, dass sich ein Krieg gegen Russland heute nicht mehr auf Europa begrenzen lässt, wie sie das in den 1980er Jahren erträumt hatten. Sie kennen die russische Militärstrategie und haben großen Respekt vor den neuen russischen Atomwaffen. So abwegig es klingen mag, es ist deren Abschreckungswirkung, die auch uns in Westeuropa schützt. Aus Furcht vor der russischen Reaktion scheut Washington mehr denn je auch den konventionellen Angriff gegen Russland, der in einem atomaren Weltkrieg enden könnte. Das zeigt die Reaktion der USA und der westeuropäischen NATO-Regierungen, die nach der ukrainischen Raketen-Provokation nicht schnell genug abwiegeln konnten.
Die Gefahr eines Atomkrieges ist dennoch nicht gebannt, da das Führungspersonal der „westlichen Wertegemeinschaft“ inzwischen unterstes Niveau erreicht hat, vor allem in Bezug auf Verantwortung und Wahrnehmung der Realität – wie man auch an ihren Provokationen gegen China sieht. Konflikte können sich zuspitzen, neue hinzukommen durch ihre „regelbasierte internationale Ordnung“, die Volker Perthes, vormals Leiter der regierungsnahen „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP) im Klartext beschreibt:
„Eine Allianz williger Staaten muss internationale Regeln ersinnen, ohne den Verdacht zu erwecken, dass es dabei um westliche Dominanz geht.“
Wenn es um Krieg und Frieden geht, muss die Frage gestellt und beantwortet werden: Wer vertritt und verfolgt in der internationalen Auseinandersetzung welche Interessen? Die Friedensbewegung darf weder verschleiern noch Ursachen und Verantwortlichkeiten verschweigen, sondern muss hinterfragen und aufklären.
Will die Friedensbewegung hierzulande ein politisch bedeutsamer Faktor werden, dann muss sie sich einer Regierungspolitik widersetzen, die der US-Hegemonie im In- und Ausland dient und die von der Feindschaft, dem Wirtschaftskrieg und der Aufrüstung gegen Russland geprägt ist.
Der Eurozentrismus, der durch die EU noch weiter verengt wird, beeinflusst auch die Friedensbewegung. Viele scheinen nicht zu erkennen, dass das militärische Eingreifen Russlands in den seit acht Jahren von der NATO unterstützten Krieg in der Ukraine ein Katalysator war, um endlich die westliche Hegemonie zu brechen, die so viel Elend und Leid über die Welt bringt.
Immer mehr Länder, vorrangig im Globalen Süden, streben danach, sich von dieser hegemonialen Diktatur zu befreien. Sie wenden sich gegen die Doppelmoral, Bevormundung und den Neokolonialismus des NATO/EU-Westens und suchen die Kooperation mit Russland und China und den Bündnissen BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) und SOZ (Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit).
Das Eingreifen Russlands hat die Dynamik der internationalen Entwicklung in Richtung einer postwestlichen, multipolaren, demokratischen Weltordnung auf der Basis der „souveränen Gleichheit“ aller Nationen beschleunigt. Das Völkerrecht, von dem sich der Westen schon längst verabschiedet hat, muss erst weltweit und für alle zur Geltung gebracht werden.
Es geht um den Kampf „US-Hegemonie versus multipolare, demokratische Weltordnung“. Will die Friedensbewegung nicht in der Isolation enden, wird sie sich früher oder später für eine konsequente Positionierung entscheiden müssen.
Doris und George Pumphrey sind langjährige Aktivisten der Bürgerrechts- und Antikriegsbewegung in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland. Doris ist deutsche Staatsbürgerin, George ein in den USA geborener französischer Staatsbürger. Sie sind Mitautoren des Taschenbuchs Ghettos und Gefängnisse – Rassismus und Menschenrechte in den USA (1982). Sie sind zu erreichen unter pumphrey@ipn.de.