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Autoritärer Staat schlägt in der Türkei wieder zu

11. Februar 2005

Österreicherin inhaftiert

Am Donnerstag den 10. Februar wurde um 15.30 Uhr MEZ die österreichische Staatsbürgerin Sandra Bakutz gemeinsam mit zwei weiteren Personen am Flughafen von Istanbul verhaftet. Heute Freitag wird sie einem „Gerichtshof für schwere Straftaten“ vorgeführt, bis dato ist noch nicht bekannt was ihr vorgeworfen wird. Der Gerichtshof für schwere Straftaten ist die Nachfolgeinstitution der von der EU beanstandeten „Staatssicherheitsgerichte“ – und unterscheidet sich von diesen kaum. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sondergerichtsbarkeit, die von der türkischen Militärdiktatur eingeführt wurde.

Grund der Türkei-Reise von Frau Bakutz war die Beobachtung eines Prozesses, der gegen Aktivistinnen und Aktivisten der Menschenrechts- und linken Bewegung geführt wird. Ziel war es die Angeklagten durch die Anwesenheit von Beobachtern vor all zu großer Willkür zu schützen.

Im April des letzten Jahres war es zu Massenverhaftungen gekommen, wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Organisation DHKP/C (Revolutionäre Volksbefreiungsparte/Front). Die Beweise der Staatsanwaltschaft beschränken sich auf eine Computerdiskette, deren Authentizität von unabhängigen Beobachtern bezweifelt wird.

Eine Anklage von Sandra Bakutz nach den berüchtigten „Anti-Terrorparagraphen“ ist nicht auszuschließen. Dies muss von der österreichischen diplomatischen Vertretung aufs Schärfste zurückgewiesen werden. Frau Bakutz darf nicht in der Türkei inhaftiert werden.

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