Sandra Bakutz verbleibt in Haft
Nach Informationen der Rechtsanwältin Gabriele Vana-Kowarzik hat auch die zweite Haftprüfung im Fall von Sandra Bakutz, welche für gestern, Mittwoch 23.2, festgesetzt war, nicht stattgefunden.
Weder wurde Sandra nach Ankara überstellt, wo die Einvernahme angesetzt war, noch scheint diese in den nächsten Tagen anzustehen. Die Situation Sandras bleibt somit 14 Tage nach ihrer Verhaftung ebenso ominös wie am ersten Tag.
Das demokratische Grundrecht jedes Angeklagten wird damit augenscheinlich mit Füßen getreten: Das Recht selbst zu juristischen Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Doch solange diese ebenso konstruiert wie undurchsichtig bleiben, wie im Falle von Sandra, stellt sich die Frage nach einem demokratischen und fairen Vorgehen nicht.
Solange Menschen aufgrund politischer Meinungen und nicht konkreter Sachverhalte, die Straftaten belegen, über vorgefertigte Urteilssprüche des letztlich weiterhin militärisch geführten Staatssicherheitsgerichtshofs (DGM) im Gefängnis verbleiben müssen, solange kann von einem demokratischen Rechtsstaat nicht die Rede sein.
Antiimperialistische Koordination