Einschränkung der Meinungsfreiheit
„Eine Palästinenserin in der Asylbewerberunterkunft in Bramsche bei Osnabrück hat eine Strafanzeige wegen Billigung eines Verbrechens erhalten, weil sie in einem Fernsehinterview des Norddeutschen Rundfunks Freude über die Terroranschläge in den USA äusserte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen die Frau.“ (Neue Zürcher Zeitung, 15.9.01)