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Bank Austria friert Konto der JÖSB ein

27. Januar 2006

Spendengelder zur
Verteidigung von Milosevic blockiert

Nachdem die
Jugoslawisch-Österreichische Solidaritätsbewegung (JÖSB), entgegen der
Aufforderung der Bank Austria, den Spendenaufruf für die Verteidigung von Slobodan
Milosevic nicht zurückgenommen hat,
kündigte letztere das Konto.

Der politische
Skandal besteht aber darin, dass die darauf befindlichen Spendengelder in Höhe
von rund € 1.200 ohne gerichtlichen Beschluss eingefroren wurden. Als Bedingung
der Freigabe wurde eine von der JÖSB auszufertigende Erklärung beigefügt, in
der wir uns verpflichten sollen, dass der Betrag “weder direkt oder indirekt
Herrn Milosevic und Personen seines Umfelds zur Verfügung gestellt wird”. Dabei
wird auf die EU-Verordnungen (EG) Nr. 2488/2000 sowie 1205/2001 verwiesen.
Diese Verordnung wurde mit dem an sich schon völkerrechtlich inakzeptablen Ziel
erlassen, die ehemalige jugoslawische und serbische Staatsführung für ihren
Widerstand gegen das westliche Diktat europaweit zu isolieren. Selbst dieser
neokoloniale Akt kann aber in keiner Weise das international anerkannte
Grundrecht auf Verteidigung in einem Strafverfahren berühren.

In unserem
vorausgehenden Schreiben an die Bank Austria wiesen wir darauf hin, dass es
sich bei ihrer Interpretation der Verordnung um eine politische Radikalisierung
handelt, die auch noch das Grundrecht auf gerichtliche Verteidigung
einschränkt. Die Gelder sind nicht für Milosevic als Person bestimmt, der über
sie in keiner Weise verfügt, sondern dienen ausschließlich seiner Verteidigung.
Dieser Sicht der Dinge gab auch das Darmstädter Amtsgericht Recht.

Und selbst die
EU-Kommission sieht das so. Im Schreiben des Generaldirektors der
Europäischen Kommission für Auswärtige Beziehungen vom 15.12.2003 an Herrn Dr.
G.W. Becher im deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird
festgestellt: “Dagegen stellt das
Ansammeln von Geldmitteln auf einem Konto, zu dem Herr Milosevic keinen Zugang
hat, sondern das ausdrücklich als für seine gesetzliche Verteidigung bestimmt
ist, als solches keine Verletzung dieser Bestimmung dar.”

Das Ziel der
Haager Siegerjustiz ist klar: Stellvertretend für Jugoslawien und Serbien soll
dort Milosevic die Schuld am Krieg zugeschrieben und die NATO-Staaten
freigesprochen werden. Widerstand gegen die Herrschaftspläne des Westens und
besonders der USA sind zu bestrafen. Da sie aber selbst nach einem halben
Jahrzehnt noch nicht am Ziel sind, versuchen sie Milosevic mit allen Mitteln
sein Recht auf Selbstverteidigung zu nehmen.

Die plausibelste
Erklärung dafür, dass die Bank Austria selbst einen so geringen Geldbetrag
einfrieren will ist, dass vom Haager Tribunal und den Eliten, die es
installierten, Druck ausgeübt wird, um die unerwünschte Verteidigung Milosevics
zu behindern und zu erschweren. Das zeigt einerseits, dass die ohnehin
ausgehöhlten demokratischen Grundrechte nur für diejenigen gelten, die sich
nicht gegen das zunehmend autoritäre, an der Peripherie bisweilen sogar
tyrannische System der Herrschaft des Westens und insbesondere der USA stellen,
andererseits dass der Haager politische Schauprozess in echten Schwierigkeiten
steckt.

Die
Spendensammlung für die Verteidigung von Slobodan Milosevic ist mittlerweile
auf folgendes Konto ausgewichen:

COMITE INTERSOL,
Amsterdam (1e Hugo de Grootstraat 11-3,1052 KK Amsterdam), Postbank N.V.,
BIC/Swiftcode: PSTBNL21, IBAN: NL07 PSTB 0004766774, Betreff: Prozeßkostenhilfe


1)
Wir fordern
die Bank Austria dazu auf, sich an die Regeln des Rechtsstaates zu halten und
die Spendengelder freizugeben.

2)
Wir werden
die Einfrierung der Spenden gerichtlich anfechten und ausloten, wie hörig das
Justizsystem Österreichs der NATO bereits ist.

3)
Wir fordern
all demokratisch gesinnten Menschen dazu auf, bei der Rechtsabteilung der Bank
Austria zu protestieren und uns jeweils eine Kopie des Schreibens zukommen zu
lassen.

Wilhelm
Langthaler, Obmann

Jugoslawisch-Österreichische
Solidaritätsbewegung (JÖSB)

joesb@vorstadtzentrum.org

www.vorstadtzentrum.org/joesb

Mob: 0043 6991
7233113

Rechtsabteilung
Bank Austria

Rene.prohaska@ba-ca.com

Tel: 0043 050505
59121

Fax: 0043 050505
53682

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