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Palästinensische weibliche Gefangene in Israels Gefängnissen

30. März 2003


Derzeit befinden sich 65 weibliche palästinensische Gefangene im israelischer Gefängnis Ramleh. Zehn von ihnen sind Minderjährige unter 18 Jahren. Die Haftbedingungen verstoßen gegen internationale Standards sowie die Konvention zum Schutz des Kindes. Die jüngsten der Gefangenen, Zainab Al Shouly und `Aisha Abeyat, begingen beide ihren fünfzehnten Geburtstag im Gefängnis.
Sechs palästinensische Frauen werden derzeit in Administrativhaft, ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung, festgehalten. Tahani Al Titi befindet sich seit dem 13. Juni 2002 in ständig erneut verhängter Administrativhaft. Die Verhängung von Adminstrativhaft hat in den letzten beiden Monaten dramatisch zugenommen und erreicht fast das Ausmaß der ersten palästinensischen Intifada.
Unter den Gefangenen befinden sich auch Mütter von kleinen Kindern. Mervat Taha wurde am 13. Juni 2002 als Schwangere verhaftet. Sie wurde zu zwanzig Monaten Haft verurteilt. Vor kurzem brachte sie im Gefängnis ihr Kind zur Welt.
Die vermehrte Inhaftierung palästinensischer Frauen dient augenscheinlich dazu, Druck auf die Ehepartner auszuüben, die vom israelischen Staat gesucht werden oder unter Verhör stehen. Das ist ganz offensichtlich der Fall von `Abla Sa`adaat, Ehefrau des Generalsekretärs der Palästinensischen Volksbefreiungsfront (PFLP), Ahmad Sa`aadat, sowie von Asma Abu Al Hayjah, Ehefrau von Jamal Abu Al Hayjah, der sich zur Zeit in israelischer Haft befindet. `Abla Sa`adaat wurde am 21. Januar 2003 ohne Angabe von Gründen verhaftet. Sie befand sich auf dem Weg zum Weltsozialforum in Porto Alegre, Brasilien. Asma Al Hayjah leidet unter massiven gesundheitlichen Problemen. Ihr wurde ein Gehirntumor diagnostiziert. Sie hatte sich bereits zwei Operationen unterzogen und bereitete sich auf eine dritte vor, als sie verhaftet wurde.
Die Haftbedingungen der palästinensischen Frauen sind unmenschlich. Weibliche palästinensische Gefangene sind in zwei von einander getrennten Sektoren untergebracht. Kontakt zwischen diesen Sektoren ist untersagt. Weibliche Gefangene sind Opfer von individueller und kollektiver Bestrafung. So werden Besuche durch Familienangehörige unterbunden, die Frauen für unterschiedliche Zeitspannen in Isolationshaft gehalten und zusätzliche Nahrungsmittel bzw. Hygieneartikel zurückgehalten. Die Frauenzellen werden regelmäßig und unangekündigt kontrolliert und persönliche Besitztümer oft konfisziert oder zerstört. Oft wird auch die Warmwasser- und Stromzufuhr zu den Zellen als Bestrafungsmaßnahme abgeschalten.
Die Ernährung der Gefangenen ist weder was die Quantität noch was die Qualität betrifft ausreichend. Das führt zu Mangelerscheinungen und anderen gesundheitlichen Problemen.
Der Gesundheitszustand der weiblichen Gefangenen ist alarmierend. Palästinensische Gefangenen werden gegenüber israelischen offen diskriminiert, was die Bereitstellung von medizinischer Versorgung betrifft. Es kommt oft zu Verzögerungen von medizinischen Behandlungen. Statt die Betroffenen in Krankenhäuser einzuliefern werden sie mit Schmerzmitteln abgespeist.
Jedem Versuch der weiblichen Gefangenen gegen ihre Bedingungen zu protestieren wird mit kollektiver Bestrafung begegnet. Im Juli 2002 traten weibliche Gefangene aus Protest gegen die Haftbedingungen in Hungerstreik. Als Antwort ließ die Gefängnisverwaltung Tränengasbomben in die Frauenzellen werfen. Viele Gefangene wurden verletzt. Vier Gefangene wurden in andere Gefängnisse überstellt und der Isolationshaft unterworfen.
Familienangehörige von weiblichen Gefangenen aus dem Westjordanland, die in Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention im Ramleh-Gefängnis in Israel inhaftiert sind, haben seit mehr als einem Jahr keine Besuchserlaubnis mehr erhalten. Auch Einwohnern von Jerusalem, die andere Personalausweise besitzen und normalerweise Reiseerlaubnisse und Visas erhalten, werden Familienbesuche oft als eine Form der Bestrafung untersagt.
Rechtsanwälte, die versuchen ihre Mandantinnen im Gefängnis zu besuchen, sind oft Opfer von Schikanen und Erniedringungen von Seiten der Gefängnisverwaltung. Sie müssen stundenlang warten, bevor die Gefangene zu ihnen gebracht wird. Das führt dazu, dass ihnen nicht genügend Zeit bleibt, um alle ihre Mandantinnen zu sehen, da sie für den Besuch nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung haben.
Angesichts der willkürlichen Verhaftungspolitik Israels bedeutet die vorzeitige Haftentlassung `Abla Sa`aadats am 7. März 2003 einen Hoffnungsschimmer. Eine breite Solidaritätskampagne und öffentlicher Druck auf die israelischen Behörden werden auch weiterhin unabdingbar bleiben, um die palästinensischen Gefangenen in den israelischen Haftanstalten nicht ihrem Schicksal zu überlassen.

Presseaussendung von Addammer zum Internationalen Frauentag
8. März 2003

Der Text wurde von der Redaktion übersetzt, leicht gekürzt und redaktionell bearbeitet.

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