Aktion gegen Extremismus-Gesetz

23.01.2021
Von Wilhelm Langthaler
Am 19.1.21 fand am Wiener Stephansplatz eine kraftvolle Kundgebung gegen das von der Regierung entworfene Extremismus-Gesetz statt, das wir als Anschlag auf die Demokratie durch die Bundesregierung verstehen – weil es die Meinungsfreiheit einschränkt.

Zahlreiche Menschen aus unterschiedlichen politischen, konfessionellen und kulturellen Bereichen haben den Aufruf für die Protestaktion unterstützt, der noch immer hier unterschrieben werden kann. Daraus entwickelte sich ein Ad-hoc-Komitee für die Verteidigung der Grundrechte.

Die gesellschaftliche Koalition, die nicht nur das Gesetz, sondern überhaupt die regierungsamtliche Kampagnenführung gegen Muslime ablehnt, wird durch mehrere Grußbotschaften repräsentiert:

Der Superintendent der Reformierten Kirche, Thomas Hennefeld, fasste die Befürchtungen dieses wichtigen Teils der Gesellschaft zusammen, als dessen Ausdruck sich das Komitee für Grundrechte versteht: das Gesetz richte sich gegen Muslime als solche, es spalte die Gesellschaft und es schränke die Meinungsfreiheit ein. Der emeritierte Bischof der Altkatholischen Kirche, Bernhard Heitz, der seine Teilnahme kurzfristig absagen musste, bat darum, seine kritische Stellungnahme zur Dokumentationsstelle Politischer Islam, die Teil der chauvinistischen Regierungskampagne ist, an die Demonstrantinnen und Demonstranten zu übermitteln. Und Professor Peter Fleissner begründete seine Ablehnung des Gesetzes damit, dass dieses ein „Misstrauensantrag an eine ganze Religionsgemeinschaft“ sei.

Weitere Aktivitäten wurden angekündigt: zunächst die Einreichung eines Einspruchs im parlamentarischen Verfahren bis 2.2., der möglichst breit abgestützt wird. Die Sammlung kritischer Stimmen soll fortgesetzt werden. Und neuerliche öffentliche Proteste sollen folgen.

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