Freispruch mit Haken

07.11.2018
Von Wilhelm Langthaler
Eine junge Burgenländerin hat mit der Teilnahme an der Ersten-Mai-Demo den Terrorismus zwar subjektiv nicht gutgeheißen, dennoch war der Aufmarsch objektiv terroristisch – so das Landesgericht Wien

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Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin Viktoria Berente, offensichtlich eine Hardlinerin, hat Berufung angekündigt.

Indes kann man sagen, dass Richter Christian Noe dann doch kalte Füße bekam, eine zum Tatzeitpunkt 23-jährige Studentin aus Mattersburg wegen Terrorismus zu verurteilen, nur weil sie sich am Maiaufmarsch des angemeldeten Vereins „Anatolische Föderation“ 2015 beteiligt hatte.

Die Begründung hebt ausschließlich die subjektive Seite hervor. Da wird die persönliche Glaubwürdigkeit der Angeklagten betont, dass sie sich für rechtsstaatliche Verhältnisse in der Türkei einsetze und Gewalt ablehne.

„Das Vorbringen von Umständen, welche die Tat in einem milderen Licht erscheinen lassen, ist nicht mit deren Gutheißung gleichzusetzen.“ (123Hv24/18b, 30.8.2018)

Allein, wenn es keine ordentliche Verteidigung gibt, die Angeklagten sich auf Deutsch nicht gut ausdrücken oder schlicht nicht die Sympathie des Richters gewinnen können, dann schaut die Sache schlecht aus. Bisher gab es schon mehrere Verurteilungen zu bedingten Haftstrafen in diesem Sinn. (http://www.antiimperialista.org/de/content/bedrohliche-verurteilung-wege...) Und der Hauptprozess gegen die Vorstandsmitglieder der Anatolischen Föderation hat noch gar nicht begonnen.

Das zugrundeliegende politische Amalgam der Staatsanwaltschaft, dass der Aufmarsch objektiv den Terrorismus der DHKP/C „in einer Art gutgeheiß[t], die geeignet war, die Gefahr der Begehung einer oder mehrere solcher Straftaten herbeizuführen“, ließ das Gericht unangetastet.

Das Urteil enthält zwei Schienen, womit Terrorismus belegt werden soll. Einerseits ist da das Tragen von Fotos von drei namentlich genannten Attentätern die sich zur DHKP/C bekannten, zwei davon im Fall Berlin Elvan, der Bursche, der von der Polizei bei den Gezi-Protesten getötet wurde (http://www.antiimperialista.org/de/content/der-fall-berkin-elvan). Andererseits der „typische Einheitskleidungsstil der DHKP/C“.

Wir wenden ein: In Österreich handelt es sich beim Auftreten der Anatolischen Föderation um eine rein friedliche politische Meinungsäußerung, die in keiner Weise zu gewalttätigen Handlungen in Österreich aufruft. Für viele Länder hat Österreich dieses Argument de facto gelten lassen, einige Jahrzehnte auch für die Türkei. Die selektive Aufhebung dieser Praxis wird folgendermaßen begründet: „Den Tatbestand erfüllt auch das Gutheißen einer im Ausland begangenen terroristischen Straftat.“

Das ist sehr dünnes Eis. Der saudische Staat und seine Helfer im Ausland begeht immer wieder Terrorakte, zumindest im common sense der österreichischen Bevölkerung. Aber die sind die Guten. Noch mehr Israel vertreibt systematisch Palästinenser durch Terror, um ihr Land mit Kolonisten zu besiedeln. Aber auch das sind die Guten, Völkerrecht hin oder her. Bei den Kurden ist es noch extremer und durchschaubarer: in Syrien sind sie gut, in der Türkei böse – die gleiche politisch-militärische Bewegung.

Gewiss, die DHKP/C ist auf der EU-Terrorliste. Aber da ist auch die PKK und alle Palästinenserorganisationen, die ihr völkerrechtliches verbrieftes Recht auf Widerstand gegen fremde Besatzung wahrnehmen wollen (siehe die Argumentation bei einem in Österreich zu lebenslanger Haft verurteilten Palästinensers, dem unter anderem vorgeworfen wird, Mitglied der Hamas zu sein http://www.antiimperialista.org/de/content/pal%C3%A4stinenser-erh%C3%A4lt-krems-lebenslang).

Erdogan ist bei uns der Buhmann (http://www.antiimperialista.org/de/content/watschenmann-erdogan), aber wenn es gegen die Linke und die Kurden geht, dann kann man die Argumente auf einmal eins zu eins übernehmen.

In der Türkei geht alles auf den äußerst blutigen Militärputsch von 1980 zurück, der von der Nato und vom Westen unterstützt wurde. Die demokratische, soziale und linke Opposition musste in den Untergrund gehen, viele führten einen Guerillakrieg. Historisches Ergebnis war die Geburt der kurdischen Nationalbewegung.

Selbst wenn heute bewaffnete Opposition aus der Sicht des Autors politisch falsch und kontraproduktiv ist, so ist es doch keineswegs abwegig zu glauben, dass das Schicksal der Türkei mit Waffengewalt und Bürgerkrieg bestimmt wird. Die Türkei hat sich massiv in den syrischen Bürgerkrieg eingemischt, nun kommt da so einiges zurück. Der Friedensprozess mit den Kurden wurde abgebrochen und im kurdischen Osten herrscht de facto wieder Bürgerkrieg. Der gescheiterte Putschversuch 2016, der von durchaus prowestlichen Kreisen ausging, legt ebenfalls davon Zeugnis.

Auf welcher Seite will der Staat Österreich da nun stehen? Wäre es nicht angebracht, die verfassungsmäßige Neutralität zu wahren und stattdessen die Meinungsfreiheit zu verteidigen?

Eine Demo in Österreich, die Seite in der Türkei bezieht, darf nicht als terroristisch verfolgt werden – und das muss gleichermaßen für Linke, Kurden, Muslime, Aleviten und Kemalisten gelten, um nur die wichtigsten Gruppen zu nennen.

 

 

 

Bilder vom 1. Mai 2018 – Protest gegen §278 – Anlass für neue Strafverfolgung

http://www.antiimperialista.org/de/content/protest-gegen-terrorprozess-anatolische-f%C3%B6deration

 

15.5.2018: Podiumsdiskussion zum Prozess gegen die Anatolische Föderation mit SP-Justizsprecher Jarolim

http://www.antiimperialista.org/de/content/terrorgesetz-gegen-meinungsfreiheit

http://www.antiimperialista.org/de/content/terroranklage-wegen-marschierens-am-ersten-mai

 

Protokoll zum ersten Prozess im April 2018 (nicht den in diesem Artikel behandelten), um den Stil des Gerichts zu spüren

http://www.antiimperialista.org/de/content/des-terrors-schuldig-wegen-bi...

 

Verweise