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Terrorgesetz gegen Meinungsfreiheit

15. Mai 2018
Podiumsdiskussion zum Prozess gegen die anatolische Föderation

Was bedeutet der Terrorprozess gegen die Linkstürken?

Am 14. Mai 2018 fand in der VHS 15 die Diskussion „Terroranklage wegen Marschierens am Ersten Mai“ statt. Ein hochrangiges Podium diskutierte über die laufenden Prozesse gegen die Anatolische Föderation und ihre Konsequenzen für die demokratischen Rechte. Bei einem war man sich einig: ein lauter Aufschrei ist notwendig, um die von der Terrorgesetzgebung und – rechtsprechung akut gefährdete Meinungsfreiheit zu verteidigen.

Bedrohliche Verurteilung wegen Terrorunterstützung am 1. Mai:
Die Quintessenz der richterlichen Argumentation: „Wenn Sie sich vorstellen, Sie marschieren auf der Ringstraße, und ein Passant sieht das? Fotos von Terroristen, hochgehaltener Faust? Was soll dieser Passant denken?“ https://www.antiimperialista.org/2018-04-29-des-terrors-schuldig-wegen-bildern-am-1-mai/) Das zentrale Argument des Angeklagten, dass zwischen dem in Österreich legalen Verein „Anatolische Föderation“ (AF) und der DHKP-C ein Unterschied zu machen sei, wird von der Richterin nicht beachtet. Dabei ist das tatsächlich grundlegend. Denn der Auftritt der AF am 1. Mai ist ganz offensichtlich eine politische Meinungsäußerung. Und die wird unter Strafe gestellt. Die Justiz und die Terrorgesetzgebung sind also eine akute Bedrohung für das wichtigste politische … [weiterlesen]
Des Terrors schuldig wegen Bildern am 1. Mai
Mit tr. Dolmetscherin, keine Vorstrafen. R. (Richterin): Bezirksgericht Liesing wegen eines Verkehrsunfalls 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, aber die Strafe ist so gering, daß sie im Leumundszeugnis nicht aufscheint. Er gilt für uns heute als unbescholten. Wenn Sie heute verurteilt werden, geht es um eine Tat, die vor diesem Urteil war. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, müßte eine … Strafe einberechnet werden (?). A. (Angeklagter): Die Polizei hat gesagt: Wenn Sie nicht eine Aussage machen, wie sie (sc. Die Polizei) es gerne hätte, bekomme ich eine höhere Strafe! R.: Ich zweifle das ein bißchen an. – Für uns gilt er als unbescholten. A.: Alkohol am Steuer und ein politisches Verfahren haben nichts miteinander zu tun. R. Er wird als Angeklagter … [weiterlesen]
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