Ein in Österreich lebender Sympathisant/Aktivist der hiesigen Anatolischen Föderation wurde zu 3 Monaten, Probezeit 3 Jahre bedingt, verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, auf einer 1. Mai-Demonstration in Wien bei einer jener Organisationen mitmarschiert zu sein, die auch in der Türkei verboten sind und die dort als terroristisch gelten. Damit wird die türkische Justizpraxis hierher importiert.
Erschwerend wird angerechnet, daß in dem Demonstrationszug, in dem der Demonstrant sich befand, Bilder von „Terroristen“ auf Plakaten hochgehalten wurden - obwohl von der Richterin explizit vermerkt wurde, daß der Inkriminierte an dieser speziellen Handlung - der des Hochhaltens der Bilder der „Terroristen“- nicht beteiligt war: Sie könne „ auch nicht feststellen, daß Sie …
[weiterlesen]